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   FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98   

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https://dejure.org/2000,12008
FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98 (https://dejure.org/2000,12008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.05.2000 - 4 K 1878/98 (https://dejure.org/2000,12008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 4 K 1878/98 (https://dejure.org/2000,12008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr.; 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Umfang der Gegenleistung bei Erwerb eines Grundstücks durch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang der Gegenleistung bei Erwerb eines Grundstücks durch den Mieter unter Ausübung einer Kaufoption mit vereinbarter Anrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Gegenleistung bei Erwerb eines Grundstücks durch den Mieter unter Ausübung einer Kaufoption mit vereinbarter Anrechnungsklausel; Grundstückskaufvertrag als Erwerbsvorgang; Bemessung der Grunderwerbssrteuer nach dem Wert der Gegenleistung; Kausale Verknüpfung ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.08.1988 - II R 210/85

    Grunderwerb - Sanierungsgebiet - Besteuerungsgrundlage - Gesonderte Ausweisung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
    Dass die Zahlungen aufgrund des Kostenübernahmeversprechens künftig möglicherweise nicht der Stadt ... zugeflossen sind, ist nicht erheblich (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 1988 II R 210/85, BStBl II 1988, 900 ).
  • BFH, 03.12.1975 - II R 122/70

    Grundstückseigentümer - Errichtung eines Fabrikgebäudes - Einräumung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
    Daraus wird deutlich, dass die Mietzahlungen nunmehr bereits erbrachte Zahlungen auf den vereinbarten Kaufpreis darstellen sollten, und damit auch diese Zahlungen mit dem Erwerb des Grundstückes kausal verknüpft sein sollten mit der Folge, dass auch sie zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung zählen (ebenso zum Pachtvertrag und einer Kaufoption mit Anrechnungsklausel BFH- Urteil vom 3. Dezember 1975 II R 122/70, BStBl II 1976, 299 ).
  • BFH, 06.12.1989 - II R 95/86

    Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt, wobei freilich der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung kausal verknüpft sein müssen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1989 II R 95/86, BStBl II 1990, 186 ).
  • BFH, 27.06.1968 - II 112/64

    Verpflichtung des Grundstückskäufers - Stadt - Nachzahlung - Wertansatz -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
    Ist die öffentlich-rechtliche Leistungspflicht aber bereits vor dem Zeitpunkt des grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorganges entstanden und sogar gegen den Veräußerer bereits geltend gemacht, also durch Verwaltungsakt mit entsprechendem Regelungsinhalt konkretisiert worden und wälzt der Veräußerer sie vertraglich auf den Erwerber ab, liegt eine Leistung zugunsten des Veräußerers vor, die zur Gegenleistung zählt (vgl. zu Erschließungskosten BFH-Urteil vom 27. Juni 1968 II R 112/64, BStBl II 1968, 690).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84

    Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
    Bei ihm räumt der Vermieter dem Mieter das Recht ein, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (vgl. BGH-Urteil vom 24. April 1985 VIII ZR 73/84, BGHZ 94, 226 ; Palandt / Putzo, Einf. vor § 535, Rz. 22; MünchKomm / Voelskow, § 135 Rz. 46).
  • BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88

    Mietkauf - Vorsprung durch Rechtsbruch; Preisangabe bei Krediten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
    Übt der Mieter das Optionsrecht aus, das regelmäßig zu einem zumindest die Hauptleistungspflichten des Kaufvertrages und die Anrechnungsklausel enthaltenden Vertragsangebot besteht, stellt sich die nunmehr durch Annahme des Angebots entstehende Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises so dar, dass die auf den Kaufpreis anzurechnenden Mietbeträge im Nachhinein zu Ratenzahlungen auf den Kaufpreis werden und der nunmehr fällige Restkaufpreis als bis dahin gestundet anzusehen ist (vgl. BGH- Urteil vom 15. März 1990 I ZR 120/88, BB 1990, 2141 ).
  • FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 2650/03

    Berücksichtigung der Kosten für Altlastsanierung bei der Höhe der Gegenleistung

    Nach Auffassung der Finanzverwaltung, der der erkennende Senat in den Grundsätzen folgt, sind Kosten für die Beseitigung von Kontaminierungen nur dann Bestandteil der Gegenleistung, wenn der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung des Veräußerers zur Altlastensanierung durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung übernimmt (vgl.: FinMin NW vom 08.07.1993, S 4521-26-V A 2, DStR 93, 1223; Boruttau-Sack § 9 GrEStG Rz. 329; Pahlke/Franz GrEStG § 9 Rz. 107 "Altlasten"; Hofmann GrEStG § 8 Rz. 30; Klähn, UVR 1994, 15 sowie FG Rheinland-Pfalz vom 26.05.2000 - 4 K 1878/98).
  • FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98

    Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 6 K 2242/20

    Kein Vorsteuerabzug aus Pacht bzw. Kauf eines Hotelgrundstücks mangels des

    Die Lieferung des Grundstücks (§ 3 Abs. 1 UStG) ist gemäß § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei, wenn der Umsatz unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt (vgl. dazu im Fall des Mietkaufs: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2000, 4 K 1878/98).
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