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   FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16   

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https://dejure.org/2017,40975
FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16 (https://dejure.org/2017,40975)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.2017 - 3 K 1461/16 (https://dejure.org/2017,40975)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2017 - 3 K 1461/16 (https://dejure.org/2017,40975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 42 AO, § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a UStG 2005, § 12 Abs 1 UStG 2005, § 19 UStG 2005, § 2 UStG 2005
    Gestaltungsmissbrauch bei Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuersatz für die Fertigung und das Halten anlassbezogener Reden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Gestaltungen zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung rechtsmissbräuchlich?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1847
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    In diesem Fall müssen die Vertragsbestimmungen in der Weise neu definiert werden, dass auf die Lage abgestellt wird, die ohne die diese missbräuchliche Praxis darstellenden Transaktionen bestanden hätte  (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.6. 2017 7 K 7096/15, EFG 2017, 1473 m.w.N. unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 20.6.2013 C-653/11 "Newey", UR 2013, 628).

    Daher ist auf die Lage abzustellen, welche ohne diese missbräuchliche Praxis bestanden hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 20.6. 2013 C-653/11 "Newey", UR 2013, 628), so dass der Gesamtumsatz der Klägerin zu beurteilen ist.

  • BFH, 11.07.1960 - V 96/59 S

    Einordnung der Tätigkeit als Graphiker als Tätigkeit als Künstler

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Allein entscheidend ist, ob der Schaffende schöpferische Leistungen vollbringt, das heißt Leistungen, in denen sich seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft widerspiegeln und die neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik der betreffenden Kunstart eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 11.7. 1960 V 96/59 S, BStBl III 1960, 453).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Die Rechtsprechung hat daher der allgemeinen Verkehrsauffassung bei der Beurteilung dessen, was als künstlerisch einzustufen ist, besondere Bedeutung zugemessen (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).
  • BFH, 03.03.1998 - IV B 45/96

    Einkünfte aus der Verwertung von Rezepten im Bereich der Lebensmittelforschung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Auch wenn man das kennzeichnende Merkmal darin sieht, dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt, reicht dies für die Annahme eines Kunstwerks nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 3.3. 1998 IV B 45/96, BFH/NV 1998, 956).
  • EuGH, 02.07.2009 - C-7/08

    Har Vaessen Douane Service - Befreiung von Eingangsabgaben - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Die Gemeinschaftsrechtsprechung bietet einen Rahmen, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Gewährung einer Steuervergünstigung im Bereich der Mehrwertsteuer zu versagen, wenn diese missbräuchlich erwirkt wird (vgl. EuGH-Urteil vom 2.7. 2009 C-7/08 "Har Vaessen Douane Service", Slg 2009, I-5581).
  • BFH, 10.06.2008 - IV B 52/07

    Gewerbliche Personengesellschaften als selbständige Steuersubjekte -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Dies kann dazu führen, dass von der Personenmehrheit getätigte und auf dieser Ebene nicht steuerbare Grundstücksgeschäfte zusammen mit einem oder mehreren An- und Verkaufsgeschäften durch den Steuerpflichtigen selbst in seiner Person als gewerblich zu beurteilen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 10.6. 2008 IV B 52/07, in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15

    Abweichende Zurechnung von Umsätzen unter Missbrauchsgesichtspunkten -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    In diesem Fall müssen die Vertragsbestimmungen in der Weise neu definiert werden, dass auf die Lage abgestellt wird, die ohne die diese missbräuchliche Praxis darstellenden Transaktionen bestanden hätte  (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.6. 2017 7 K 7096/15, EFG 2017, 1473 m.w.N. unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 20.6.2013 C-653/11 "Newey", UR 2013, 628).
  • BFH, 09.09.2015 - XI R 21/13

    Zum Begriff "Lieferung" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Diese Bestimmung ist im Umsatzsteuerrecht anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 9.9. 2015 XI R 21/13, BFH/NV 2016, 597).
  • FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10

    Vorliegen der Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Dahinter steht der Gedanke, dass ein Steuerpflichtiger der Besteuerung als gewerblicher Grundstückshändler nicht dadurch entgehen können soll, dass für jedes Grundstück eine -für sich genommen- vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft gebildet wird, um anschließend schrittweise die verschiedenen Gesellschaftsanteile - steuerfrei - zu veräußern (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.2. 2010 8 K 833/10, in juris).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-103/09

    Weald Leasing - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der missbräuchlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16
    Das Missbrauchsverbot ist nämlich nicht relevant, wenn die fraglichen Umsätze eine andere Erklärung haben können als nur die Erlangung von Steuervorteilen (vgl. EuGH-Urteil vom 22.12.2010 C-103/09 "Weald Leasing", UR 2011, 705).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

  • BFH, 08.02.1979 - V R 114/74

    Rechtsfigur der Unternehmereinheit - Umsatzsteuersystem

  • EuGH, 21.02.2008 - C-425/06

    Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

  • BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92

    Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 36/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur Inanspruchnahme des § 19 UStG -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. September 2017 3 K 1461/16 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 15. März 2016 aufgehoben.

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1847 veröffentlicht.

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