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FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - 2 K 1824/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 43 Abs 3 S 4 EStG 2009, § 20 Abs 6 S 6 EStG 2009, § 10d EStG 2009, EStG VZ 2009
Bescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG - ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Feststellung verrechenbarer Verluste nur bei Vorliegen einer Bescheinigung im Sinne des § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
- BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13
- FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - 2 K 1824/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - 2 K 1824/15
Der Einspruch des Klägers hatte keinen Erfolg, wohl aber seine unter dem Aktenzeichen 2 K 2096/11 geführte Klage.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1952/16
Einkommensteuerliche Auswirkungen des Untergangs einer Kapitalanlage
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe hierzu in seinem Urteil vom 27. Januar 2016, 2 K 1824/15, ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, aus welchen Gründen die Bescheinigung nicht vorgelegt werden könne. - FG Köln, 25.07.2018 - 3 K 2250/17
Verfahrensrecht: Einspruch über das ELSTER-Portal
Ferner hätte der Kläger dann auch feststellen können, dass das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Klage des dortigen Klägers unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des BFH letztlich abgewiesen hat (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2016, 2 K 1824/15, juris).