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   FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97 (https://dejure.org/1999,39351)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.1999 - 1 K 1495/97 (https://dejure.org/1999,39351)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 1 K 1495/97 (https://dejure.org/1999,39351)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94

    Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Die rechtliche Qualifikation von Einkünften in einem Einkommen-Steuerbescheid begründet grundsätzlich keine Bindung des Finanzamts für die Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 112/94 , BFH/NV 1996, 449 m.w.N.).

    An dieser gefestigten Rechtsprechung hat der BFH in späteren Urteilen festgehalten (vgl. insoweit BFH-Urteile vom 14. März 1991 IV R 135/90 , BStBl II 1991, 769; BFH in BFH/NV 1996, 449; auch: Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 11. März 1994, EFG 1994, 900; Pump in: Die steuerliche Betriebsprüfung 1995, 39 mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 90/89

    Anforderungen an die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Dies ist aber bei einer Tätigkeit auf dem Gebiet betrieblich genutzter Anwendungssoftware regelmäßig der Fall ( BFH-Urteil vom 18. Oktober 1990 IV R 90/89 , BFH/NV 1991, 515).

    Hierzu rechnen die Anwendungsberatung hinsichtlich des Programms wie auch die Personalschulung (BFH, BStBl II 1995, 888 unter Hinweis auf BFH/NV 1991, 515).

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 60/94

    Gewerblich tätige EDV-Berater sind nicht nur Anwendersoftwareentwickler und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Seine Tätigkeit ist mit der eines beratenden Betriebswirts nicht vergleichbar (BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 60-;61/94, BStBl II 1995, 888 mit Hinweis auf die insoweit umfangreiche BFH-Rechtsprechung).

    Hierzu rechnen die Anwendungsberatung hinsichtlich des Programms wie auch die Personalschulung (BFH, BStBl II 1995, 888 unter Hinweis auf BFH/NV 1991, 515).

  • BFH, 05.03.1970 - IV 213/65

    Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids - Freiberufliche Einkunftsart - Gewerbliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Ein vertrauensbildendes Verhalten der Finanzbehörde kann hinsichtlich der Festlegungen bei der Einkommensteuerveranlagung in bezug auf die Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags außerhalb einer Zusage, die hier nicht vorliegt, nur dann erfolgen, wenn gerade die Qualifikation der Einkunftsart streitig ist und Gewerbesteuervorauszahlungen nach Prüfung dieser Frage auf 0,-; DM festgesetzt wurden und auch aus späteren Einkommensteuerveranlagungen deutlich zu erkennen ist, daß das Finanzamt die Tätigkeit des Steuerpflichtigen als freiberuflich beurteilt ( BFH-Urteil vom 5. März 1970 IV 213/65 , BStBl II 1970, 793 m.w.N.).
  • BFH, 24.06.1988 - III R 177/85

    Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 24. Juni 1998 III R 177/85, 20. Juli 1988 I R 81/88 und 21. Juli 1988 V R 97/93, BFH/NV 1989, 351, 78 und 356, jeweils mit weiteren Nachweisen) reicht ein Untätigbleiben der Finanzbehörde allein für die Annahme einer Verwirkung grundsätzlich nicht aus.
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 59/93

    Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Krankengymnast,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Für das Hinausschieben des Beginns der Festsetzungsfrist kommt es nicht darauf an, ob die verspätete Abgabe der Erklärung bzw. die Nichtabgabe auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist oder das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe pflichtwidrig unterlassen hat (vgl. Rüsken in Klein, AO, 6. Aufl., § 170 Anm. 2 a mit Hinweis u. a. auf das BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 59/93 , BFH/NV 1995, 647, 648).
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    An dieser gefestigten Rechtsprechung hat der BFH in späteren Urteilen festgehalten (vgl. insoweit BFH-Urteile vom 14. März 1991 IV R 135/90 , BStBl II 1991, 769; BFH in BFH/NV 1996, 449; auch: Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 11. März 1994, EFG 1994, 900; Pump in: Die steuerliche Betriebsprüfung 1995, 39 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Selbständig ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist und demzufolge das Ergebnis seiner Arbeit frei bestimmen kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83 , BStBl II 1991, 66 m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 121/83

    Zuordnung einer Berufstätigkeit zu dem Katalogberuf "Ingenieur" i. S. des § 18

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Vorweg ist festzuhalten, daß der Kläger unstreitig kein Ingenieur ist, da er aufgrund der insoweit vorgeschriebenen Berufsausbildung nicht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen (vgl. insoweit auch BFH-Urteile vom 3. Dezember 1981 IV R 79/80 , BStBl II 1982, 267, 268 re.Sp.; 1. Oktober 1986 I R 121/83 , BStBl II 1987, 116, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97
    Dies wäre im Bereich des hier einschlägigen Oberbegriffs "Datenverarbeitung" (im weiteren Sinne) nur dann der Fall, wenn der Kläger Systemsoftware bzw. dahingehende mathematische Modelle entwickelte bzw. anfertigte zur Lösung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen für den Einsatz von Datenverarbeitung (vgl. Glanegger/Güroff GewStG. 4. Aufl., § 2 Anm. 98 "Datenverarbeitung"; Schmidt, EStG, 18. Aufl., § 18 Rz. 155 "EDV-Berater"; BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 17/90 , BStBl II 1983, 324, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

  • BFH, 03.12.1981 - IV R 79/80

    Selbständige Beratertätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - EDV-Berater

  • FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92

    Umfang der Gewerbesteuerpflicht eines EDV-Beraters; Vorliegen einer

  • BFH, 28.07.1976 - I R 63/75

    Organisationsberater für Datenverarbeitung - Freiberuflich tätiger beratender

  • FG Niedersachsen, 18.04.2001 - 13 K 15/96

    Tätigkeit als Projektmanager als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ;

    Hierbei muss der Schwerpunkt der Beratung auf den typischen Gebieten der Betriebswirtschaft liegen, also auf den Feldern der Produktion, des Absatzes, der Investition, der Unternehmensführung, der Finanzierung oder des betrieblichen Rechnungswesens (Urteil des FG Neustadt (Weinstraße) vom 27. Oktober 1999, 1 K 1495/97, juris).

    Das eigenständige Treffen von Unternehmerentscheidungen oder die Umsetzung von getroffenen Unternehmensentscheidungen gehört dagegen nicht zu dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts (ebenso: BFH-Urteil vom 14. März 1991 IV R 135/90, BStBl II 1991, S. 169; Urteil des FG Düsseldorf vom 16. August 2000, 7 K 7550/96 G, EFG 2000, S. 1390; Urteil des FG Neustadt (Weinstraße) vom 27. Oktober 1999, 1 K 1495/97, juris).

  • FG München, 22.07.2005 - 8 K 2286/05

    EDV-Berater als Freiberufler; Beratender Betriebswirt; EDV-Berater als

    Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 27.10.1999 (1 K 1495/97, NWB 1999, 4466) nicht zu folgen ist, wenn ein diplomierter Betriebswirt unter Einsatz seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Anwendersoftware-Entwicklung eines konkreten Softwareprodukts tätig ist.
  • BFH, 19.06.2001 - IV B 149/00

    Gewerbesteuervorauszahlung - Beschwerde - Wiedergabe allgemeiner

    Das vom Kläger für seine Auffassung herangezogene Urteil des FG des Saarlandes vom 11. März 1994 1 K 249/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 900) ist dadurch überholt (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 1999 1 K 1495/97, DATEV und juris).
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