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   FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08   

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FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08 (https://dejure.org/2008,15097)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2008 - 6 K 1463/08 (https://dejure.org/2008,15097)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2008 - 6 K 1463/08 (https://dejure.org/2008,15097)
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    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

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    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Die innergemeinschaftliche Lieferung setzt nach der Rechtsprechung des EuGH - in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen - neben den Anforderungen an den Abnehmer voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (EuGH-Urteile vom 27. September 2007 - Rs. C-409/04, Teleos u.a., UR 2007, 774 Randnrn. 42, 70; vom 27. September 2007 - Rs. C-184/05, Twoh, UR 2007, 782 Randnr. 23).

    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsauffassung in den Schlussanträgen der Generalanwältin in den Rechtssachen C-146/05 - Colleé -, C-184/05 - Twoh - und C-409/04 - Teleos -.

    Die Generalanwältin stellt zunächst klar, dass die Befreiung der innergemeinschaftliche Lieferung davon abhängig ist, dass der Gegenstand den Herkunftsstaat tatsächlich (physisch) verlassen hat (Rn. 45 und 59 Rs. C-409/04), und dass derjenige, der sich darauf beruft, nachweispflichtig ist (Rn. 17 Rs. C-184/05).

    Die Generalanwältin führt als Beispiel für einen Nachweis die Vorlage eines Frachtbriefes CMR an, in dem der Empfänger den Erhalt der Ware im anderen Mitgliedsstaat vermerkt hat (Rn. 66 bis 69 Rs. C-409/04).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Die innergemeinschaftliche Lieferung setzt nach der Rechtsprechung des EuGH - in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen - neben den Anforderungen an den Abnehmer voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (EuGH-Urteile vom 27. September 2007 - Rs. C-409/04, Teleos u.a., UR 2007, 774 Randnrn. 42, 70; vom 27. September 2007 - Rs. C-184/05, Twoh, UR 2007, 782 Randnr. 23).

    Bei der Ausübung ihrer Befugnisse müssen die Mitgliedstaaten dabei die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, zu denen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit gehören (EuGH-Urteil vom 27. September 2007 - Rs. C-184/05, Twoh, a.a.O.).

    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsauffassung in den Schlussanträgen der Generalanwältin in den Rechtssachen C-146/05 - Colleé -, C-184/05 - Twoh - und C-409/04 - Teleos -.

    Die Generalanwältin stellt zunächst klar, dass die Befreiung der innergemeinschaftliche Lieferung davon abhängig ist, dass der Gegenstand den Herkunftsstaat tatsächlich (physisch) verlassen hat (Rn. 45 und 59 Rs. C-409/04), und dass derjenige, der sich darauf beruft, nachweispflichtig ist (Rn. 17 Rs. C-184/05).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Dabei erfordert der Grundsatz der Neutralität, dass die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt wird, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat (EuGH-Urteil vom 27. September 2007 - Rs. C-146/05, Collée, UR 2007, 813).

    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsauffassung in den Schlussanträgen der Generalanwältin in den Rechtssachen C-146/05 - Colleé -, C-184/05 - Twoh - und C-409/04 - Teleos -.

    Da nach dem Grundsatz der steuerlichen Territorialität die Umsatzsteuer aus der Besteuerung des Erwerbsvorgangs Spanien zusteht, kann wegen einer fehlenden Abführung der anfallenden Umsatzsteuer an die spanischen Finanzbehörden durch PT oder JRM keine Gefährdung des Steueraufkommens gesehen und die Steuerbefreiung im Inland deswegen nicht versagt werden (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 - Rs. C-146/05 - Collée - a.a.O., Rn. 37).

  • FG Hessen, 07.11.2006 - 6 K 3787/05

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gebrauchtfahrzeugen, die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Ein Frachtbrief CMR, dem in Feld 24 die Bestätigung des Empfängers über den Erhalt des Frachtgutes fehlt, stellt daher keinen Versendungsbeleg i.S.d. § 10 Abs. 1 UStDV dar (Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 01. Dezember 2004 - 2 V 64/04 (5), EFG 2005, 646 ; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07. November 2006 - 6 K 3787/05, EFG 2007, 553 , Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 7 K 71/06, UStB 192, 2008).

    Damit ist das physische Verbringen des Kraftfahrzeuges nach Spanien durch den Frachtbrief CMR nicht bewiesen worden, sondern nur dessen Übergabe an die Spedition T. Daher erfüllt der Frachtbrief auch nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 UStDV (vgl. a. Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 01. Dezember 2004 - 2 V 64/04 (5), a.a.O. und Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07. November 2006 - 6 K 3787/05, a.a.O.).

  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Ein Frachtbrief CMR, dem in Feld 24 die Bestätigung des Empfängers über den Erhalt des Frachtgutes fehlt, stellt daher keinen Versendungsbeleg i.S.d. § 10 Abs. 1 UStDV dar (Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 01. Dezember 2004 - 2 V 64/04 (5), EFG 2005, 646 ; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07. November 2006 - 6 K 3787/05, EFG 2007, 553 , Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 7 K 71/06, UStB 192, 2008).

    Damit ist das physische Verbringen des Kraftfahrzeuges nach Spanien durch den Frachtbrief CMR nicht bewiesen worden, sondern nur dessen Übergabe an die Spedition T. Daher erfüllt der Frachtbrief auch nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 UStDV (vgl. a. Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 01. Dezember 2004 - 2 V 64/04 (5), a.a.O. und Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 07. November 2006 - 6 K 3787/05, a.a.O.).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Die Regelungen des § 6a Abs. 3 UStG und §§ 17a, 17c UStDV bestimmen vielmehr lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 - V R 59/03, UR 2008, 186; vom 8. November 2007 - V R 71/05 und V R 72/05, UR 2008, 337 und UR 2008, 340).

    Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die nach § 6a Abs. 3 UStG erforderlichen Nachweise nicht erbrachte (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 - V R 59/03, a.a.O.; vom 8. November 2007 - V R 71/05 und V R 72/05, a.a.O.).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Die Regelungen des § 6a Abs. 3 UStG und §§ 17a, 17c UStDV bestimmen vielmehr lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 - V R 59/03, UR 2008, 186; vom 8. November 2007 - V R 71/05 und V R 72/05, UR 2008, 337 und UR 2008, 340).

    Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die nach § 6a Abs. 3 UStG erforderlichen Nachweise nicht erbrachte (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 - V R 59/03, a.a.O.; vom 8. November 2007 - V R 71/05 und V R 72/05, a.a.O.).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Die Regelungen des § 6a Abs. 3 UStG und §§ 17a, 17c UStDV bestimmen vielmehr lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 - V R 59/03, UR 2008, 186; vom 8. November 2007 - V R 71/05 und V R 72/05, UR 2008, 337 und UR 2008, 340).

    Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die nach § 6a Abs. 3 UStG erforderlichen Nachweise nicht erbrachte (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 - V R 59/03, a.a.O.; vom 8. November 2007 - V R 71/05 und V R 72/05, a.a.O.).

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Auf Grund dieser Nachweise lässt sich auch wegen des -auch wenn dem Beklagten insoweit zuzugeben ist, missverständlichen- Schreibens des Klägers an DO vom 30. Oktober 2001 nicht der Schluss ziehen, der Kläger hätte die Absicht gehabt, das Fahrzeug in jedem Fall zu einem Umsatzsteuerbetrug zu verwenden (vgl. für die Versagung des Vorsteuerabzugs in Betrugsfällen: EuGH-Urteil vom 06. Juli 2006 - Rs. C-354/03 und C-440/04, Kittel und Recolta Recycling, Slg. 2006, I-483).
  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03

    Vorlage einer Fahrzeugrechnung als hinreichender Nachweis der Ausfuhr eines PKW;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08
    Ausschlaggebend ist somit allein, dass der Erwerbsvorgang in Spanien der Umsatzbesteuerung unterliegt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 - 7 K 5969/03, in juris).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91

    Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 71/06

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Dass es allein auf die Gefährdung des Steueraufkommens des Lieferstaats ankommt, entspricht auch einer weithin vertretenen Ansicht (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2008 6 K 1463/08, [...]; Winter, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 881, 882; Hentschel, Deutsches Steuerrecht 2009, 1076, 1078; Huschens, EU-Umsatz-Steuer-Berater 2007, 21; Sterzinger, UR 2008, 169, 172).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 1 V 4305/08

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz unzutreffender

    Dass diese Lieferungen durch die Steuerfahndung festgestellt und nicht durch die Antragstellerin nachgewiesen wurden, ist unerheblich, weil die Frage, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 27.9. 2007, C-184/05, Teleos u.a., DStRE 2008, 109) grundsätzlich anhand objektiver Kriterien zu erfolgen hat (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27. November 2008, 6 K 1463/08 - [...] - und FG Köln, Urt. v. 20. Februar 2008, 7 K 5969/03, EFG 2008, 889).

    Der EuGH hat aber in dem vorgenannten Urteil zugleich erkennen lassen, dass sich diese Einschränkung wegen des Grundsatzes der steuerlichen Territorialität allein auf den Mitgliedstaat bezieht, in dem der Endverbrauch erfolgt, so dass die Nichterhebung von Mehrwertsteuer auf eine innergemeinschaftliche Lieferung durch den Herkunftsstaat der Lieferung nicht als Gefährdung des Steueraufkommens angesehen werden kann (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27. November 2008 a.a.O. Rz. 34).

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Ein solches kollusives Zusammenwirken lag auch offenbar weder der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 27. November 2008 (6 K 1463/08, "juris") noch der des 9. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 9. Juni 2008, 9 K 408/04, "juris") zugrunde.
  • FG München, 16.07.2009 - 14 K 4020/06

    Nachweispflicht für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

    Grundsätzlich kann als Ersatznachweis regelmäßig auch der CMR-Frachtbrief anerkannt werden, selbst wenn seine Funktion grundsätzlich nur im Nachweis des Beförderungsvertrages und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer besteht (vgl. Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/05 (5), EFG 2005, 646, Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 27. November 2008 6 K 1463/08, recherchiert über www.[...]web.de).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09

    Nachweis der Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen EU-Staat durch zeitnahe

    Der Senat ist bereits in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass durch den Nachweis einer zeitnahen Zulassung eines Fahrzeuges im übrigen EU-Ausland der objektiven Nachweis für das physische Gelangen eines Fahrzeuges in das übrige Gemeinschaftsgebiet erbracht werden kann (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2008, 6 K 1463/08, juris-Dokument, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2010, 6 K 1454/07; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. September 2010, 6 K 2228/08).
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