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   FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11   

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https://dejure.org/2013,39899
FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11 (https://dejure.org/2013,39899)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2013 - 5 K 1227/11 (https://dejure.org/2013,39899)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - 5 K 1227/11 (https://dejure.org/2013,39899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG 1997, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 1997
    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-Off" - Abgrenzung zwischen Gewinnausschüttung und steuerneutraler Kapitalrückzahlung - Maßgeblichkeit und Ermittlung des ausländischen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von i.R.e. eines Spin-Offs zugeteilten Aktien als Sachausschüttung oder als eine Kapitalrückzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1
    "Spin-off" als Gewinnausschüttung oder Kapitalrückzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Spin-off" als Gewinnausschüttung oder Kapitalrückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Nürnberg, 12.06.2013 - 5 K 1552/11

    (Übertragung von Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft aufgrund

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    So liegt ein steuerpflichtiger Kapitalertrag bei der Umstrukturierung von Unternehmen wie etwa bei Abspaltungen oder Entflechtungen nicht vor, wenn keine bereits bestehenden Gesellschaftsanteile durch eine Sachausschüttung ausgegeben werden, sondern sich die Abspaltung im Wege einer Anteilsaufteilung vollzieht (vgl. auch Urteil des FG Nürnberg vom 12. Juni 2013, 5 K 1552/11 - nicht veröffentlicht -, juris-Ausdruck, Rn.60; Rev. VIII R 47/13).

    Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren VIII R 47/13 (Vorinstanz FG Nürnberg, Urteil vom 12. Juni 2013, 5 K 1552/11) und die im Streitfall zu klärende Frage, ob der - nach inländischem Recht wohl als Ausgliederung gemäß §§ 123 Abs. 3, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG einzustufende - nach US-amerikanischem Recht zu qualifizierende "Spin-off" eine Sachausschüttung oder Kapitalrückzahlung darstellt, geht das Gericht davon aus, dass zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH angezeigt ist, zumal das Bundesministerium der Finanzen "Spin-off"-Vorgänge in seinem u. a. § 20 Abs. 4a EStG i. d. F. des Jahresteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl I 2794) betreffenden BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 - dort Randziffer 113 - auch bei Abspaltungen, bei denen die übertragende und die übernehmende Körperschaft weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben, ausdrücklich als Sachausschüttungen einstuft (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, S.94 ff. ).

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    So liegt ein steuerpflichtiger Kapitalertrag bei der Umstrukturierung von Unternehmen wie etwa bei Abspaltungen oder Entflechtungen nicht vor, wenn keine bereits bestehenden Gesellschaftsanteile durch eine Sachausschüttung ausgegeben werden, sondern sich die Abspaltung im Wege einer Anteilsaufteilung vollzieht (vgl. auch Urteil des FG Nürnberg vom 12. Juni 2013, 5 K 1552/11 - nicht veröffentlicht -, juris-Ausdruck, Rn.60; Rev. VIII R 47/13).

    Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren VIII R 47/13 (Vorinstanz FG Nürnberg, Urteil vom 12. Juni 2013, 5 K 1552/11) und die im Streitfall zu klärende Frage, ob der - nach inländischem Recht wohl als Ausgliederung gemäß §§ 123 Abs. 3, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG einzustufende - nach US-amerikanischem Recht zu qualifizierende "Spin-off" eine Sachausschüttung oder Kapitalrückzahlung darstellt, geht das Gericht davon aus, dass zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH angezeigt ist, zumal das Bundesministerium der Finanzen "Spin-off"-Vorgänge in seinem u. a. § 20 Abs. 4a EStG i. d. F. des Jahresteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl I 2794) betreffenden BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 - dort Randziffer 113 - auch bei Abspaltungen, bei denen die übertragende und die übernehmende Körperschaft weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben, ausdrücklich als Sachausschüttungen einstuft (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, S.94 ff. ).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Unerheblich ist hiernach insbesondere, ob die Bezüge zu Lasten des Gewinns oder zu Lasten der Vermögenssubstanz der Gesellschaft geleistet werden und in welcher Form die Vorteilszuwendung ausgestaltet ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004, VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468).
  • BFH, 14.03.2007 - XI R 15/05

    Gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Vielmehr werden von ihm auch ausländische Rechtsgebilde erfasst, die ihrer inneren Struktur nach einer nach deutschem Aktienrecht errichteten Aktiengesellschaft im Wesentlichen entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992, I R 32/92, BStBl II 1993, 399 und BFH-Urteil vom 14. März 2007, XI R 15/05, BStBl II 2007, 924).
  • BFH, 14.10.1992 - I R 1/91

    Absetzen von Kapitalrückzahlung von den Anschaffungskosten bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Dieser Systematik folgend stellen einerseits Kapitalrückzahlungen aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung auch einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Höhe des Betrags der Nennkapitalherabsetzung rechtlich und wirtschaftlich keinen Ertrag dar (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1992, I R 1/91, BStBl II 1993, 189).
  • BFH, 06.06.2012 - I R 6/11

    Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Hierbei steht dem nach dem BFH-Urteil nach Maßgabe des US-amerikanischen (Handels- und Gesellschafts)-Recht zu beurteilenden "Spin-off"-Vorgangs auch nicht das vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung angesprochene Urteil des BFH vom 6. Juni 2012 in dem Verfahren I R 6/11 und 8/11 entgegen (vgl. BStBl II 2013, 111).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 34/08

    Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) kann

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Ebenso ist es für die Besteuerung unerheblich, ob es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft um eine in- oder eine ausländische Kapitalgesellschaft handelt (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2008, I R 34/08, BStBl II 2009, 263).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Vielmehr werden von ihm auch ausländische Rechtsgebilde erfasst, die ihrer inneren Struktur nach einer nach deutschem Aktienrecht errichteten Aktiengesellschaft im Wesentlichen entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992, I R 32/92, BStBl II 1993, 399 und BFH-Urteil vom 14. März 2007, XI R 15/05, BStBl II 2007, 924).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    Andererseits sind nach der Rechtslage im Streitjahr und über den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG 1997 hinaus auch Kapitalrückzahlungen außerhalb der Herabsetzung von Nennkapital bei ausländischen Kapitalgesellschaften nicht zu besteuern, sofern unter Heranziehung des einschlägigen ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts von einer Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage auszugehen ist (vgl. auch BRDrucks 542/1/06 vom 11. September 2006, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27. April 2000, I R 58/99, BStBl II 2001, 168).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 46/07

    Anwendung einer subjekt-to-tax-Klausel - Auslegung ausländischen Rechts -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
    e) Die darüber hinaus zwischen den Beteiligten streitige Frage der Feststellungslast bedarf vorliegend schon deshalb keiner weiteren Klärung, da das Gericht von Amts wegen und im Rahmen des ihm eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens gemäß § 155 FGO i. V. m. § 293 ZPO den zu klärenden Sachverhalt durch das von ihm eingeholte Sachverständigengutachten durch den Gutachter nach US-amerikanischem Recht hat beurteilen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007, I R 46/07, BFH/NV 2008, 930).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2013 5 K 1227/11 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage im zweiten Rechtgang mit seinem Urteil vom 28. Oktober 2013  5 K 1227/11 (EFG 2014, 350) statt.

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 1900/12

    Körperschaftsteuerliche Qualifikation von Zahlungen einer US-amerikanischen

    Wegen der US-amerikanischen Rechtslage werde außerdem auf das Sachverständigengutachten Bezug genommen, welches in dem beim Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz unter dem Az. 5 K 1227/11 geführten Klageverfahren vorgelegen habe und im vorliegenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 17.11.2015 eingereicht worden sei.
  • FG München, 19.12.2019 - 8 K 981/17

    Steuerneutrale Sachausschüttung durch Zuteilung von Aktien im Rahmen eines

    Ist dies nicht der Fall, müssen die Aktionäre die ihnen zugeteilten Aktien wie eine Dividende versteuern (siehe dazu auch die Ausführungen zum Gutachten im Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2013, 5 K 1227/11, EFG 2014, 350; siehe zum USamerikanischen Recht bei Spinoffs auch Karami, DStR 2019, 1939 und 1991).
  • FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

    Auf diese Entscheidung des BFH hin hat das betreffende Finanzgericht im zweiten Rechtsgang nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens entschieden, dass der von der US-amerikanischen Steuerbehörde als steuerrechtlich neutral bewertete "Spin-off" einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft keine Gewinnausschüttung darstelle, sondern eine nicht steuerbare Kapitalrückzahlung (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2013, 5 K 1227/11, EFG 2014, 350).
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