Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35093
FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10 (https://dejure.org/2012,35093)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.2012 - 5 K 1815/10 (https://dejure.org/2012,35093)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 2012 - 5 K 1815/10 (https://dejure.org/2012,35093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 5 Abs 2 EStG 2002
    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern - Abgrenzung zwischen "echter" und "unechter" Auftragsproduktion bei Filmen - Nichtanerkennung von Arbeitsverhältnissen des Steuerpflichtigen mit seinen Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Kosten für einen im Wege der sog. unechten Auftragsproduktion hergestellten Imagefilm zur Präsentation des eigenen Unternehmens unmittelbar als Betriebsausgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 5 Abs. 2, 4 Abs. 4 EStG
    Zu der für § 5 Abs. 2 EStG bedeutsamen Abgrenzung zwischen Anschaffung (entgeltlichem Erwerb) und Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu der für § 5 Abs. 2 EStG bedeutsamen Abgrenzung zwischen Anschaffung (entgeltlichem Erwerb) und Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung, u.a. das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03. April 2008 (Az.: VI 140/2006), bemängelte er, dass insbesondere keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten geführt worden seien.

    Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das nur eine Teilzeitbeschäftigung bzw. Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, EFG 2008, 1013).

    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, beispielsweise Stundenzettel, üblich sein (BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390 m.w.N.; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, a.a.O.).

    Solche besonderen Umstände machen jedoch bei Rechtsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen aus den eingangs dargelegten Gründen nicht den Nachweis entbehrlich, dass die Vertragsparteien die geschuldeten Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht haben und diesen Leistungen tatsächlich der angegebene Rechtsgrund zugrunde liegt (FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008, a.a.O. mit Verweis auf Söhn, in Kirchhof/Söhn EStG, Kommentar § 4 Rdnr. E 1036).

    Wegen des pauschal vereinbarten Monatslohns entspricht es dem Interesse des Arbeitnehmers kein höheres Arbeitspensum als das vereinbarte zu leisten; umgekehrt entspricht es wegen der nur zeitlich beschränkten Anwesenheit des jeweiligen Arbeitnehmers dem Interesse des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung in zeitlicher Hinsicht auch tatsächlich erbringt (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006).

    Eine zutreffende, anhand objektiver Merkmale und Unterlagen leicht nachprüfbare Trennung der Beträge in Lohnkosten (Betriebsausgaben) und Unterhaltsleistungen ist nicht möglich, weil es an einem objektiven Aufteilungsmaßstab fehlt (vgl. vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 30. Aufl. 2011, § 12 Rz. 12).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände (BFH-Urteile vom 26. August 2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; vom 21. Dezember 1999 - VI R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w.N.).

    Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das nur eine Teilzeitbeschäftigung bzw. Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, EFG 2008, 1013).

    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, beispielsweise Stundenzettel, üblich sein (BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390 m.w.N.; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, a.a.O.).

  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH -, vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 - X R 168/87, BStBl II 1989, 453 und vom 28. Februar 1990 I R 102/85, BStBl II 1990, 548 jew. m.w.N.).

    Hilfeleistungen, die üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage erbracht werden, eignen sich nicht als Inhalt eines mit einem Dritten zu begründenden Arbeitsverhältnisses; hierüber geschlossene Verträge können deshalb steuerlich keine Anerkennung beanspruchen (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 - X R 168/87, BStBl II 1989, 453 und vom 9. Dezember 1993 - IV R 14/92, BStBl II 1994, 298).

    Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung im Vertrag nicht im einzelnen festgelegt, steht dies der steuerlichen Anerkennung des Vertrages dann nicht entgegen, wenn die Leistung bestimmbar ist, insbesondere wenn der Steuerpflichtige sie gegenüber der Finanzbehörde näher erläutert (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 - X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).

  • FG Hamburg, 04.12.1989 - II 208/87

    Einkommensteuer; Werbefilme als immaterielle Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Dies gilt für das Filmoriginal gleichermaßen wie für etwaige Kopien, da zur Vorführung und Ausstrahlung, also der aus der Stellung des Urheberrechtsinhabers erwachsenen Verwertung der Filme, nicht die jeweilige Erstfixierung (das Negativ), sondern die hiervon abgeleiteten Kopien verwendet werden (vgl. Finanzgericht Hamburg - Urteil vom 04. Dezember 1989 - II 208/87, EFG 1990, 463 m.w.N.).

    Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass die sich daraus ergebenden Konsequenzen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für die Einschätzung von Werbefilmen und -spots als immaterielle Wirtschaftsgüter gelten und dies auch für den streitgegenständlichen Imagefilm zutrifft (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 - V R 11/78, a.a.O.; FG Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 1989, a.a.O.; ebenso B. Depping, Der Betrieb 1991, 2048; Blümich/Buciek, Kommentar zum EStG, § 5 Rn. 740 Stichwort "Filme"; Herrmann / Heuer / Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 5 EStG, Rz. 1734 Stichwort "Werkverträge").

    Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Ansicht in der Literatur, der sich das Gericht im Streitfall anschließt, gilt jedoch im Falle der unechten Auftragsproduktion von Anlagevermögen das Aktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG mit der Folge, dass ein sofortiger Betriebsausgabenabzug vorzunehmen ist (FG Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 1989, a.a.O.; Hartlieb/Schwarz, a.a.O., 292. Kapitel Rn. 10; B. Depping, a.a.O.; C. Gastl, a.a.O., Hermann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 5 Rn. 1730; Schwartmann/Depprich, a.a.O., 29. Kapitel Rn. 51; Blümich/Buciek, a.a.O., § 5 Rn. 740 Stichwort "Filme"; Ellrott/Brendt, a.a.O., § 255 Rn. 39).

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände (BFH-Urteile vom 26. August 2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; vom 21. Dezember 1999 - VI R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w.N.).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. auch BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 und vom 26. August 2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553 m.w.N.).

  • BFH, 14.06.1985 - V R 11/78

    Filmwerk als immaterielles Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Das ausschließliche Recht auf wirtschaftliche Auswertung, das nach § 94 UrhG dem Filmhersteller zusteht, stellt den eigentlichen und im Rechtsverkehr entscheidenden wirtschaftlichen Wert dar (vgl. im Einzelnen das zur Selbstverbrauchsteuer nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz 1967 ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH vom 14. Juni 1985 - V R 11/78, BFH/NV 1985, 58).

    Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass die sich daraus ergebenden Konsequenzen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für die Einschätzung von Werbefilmen und -spots als immaterielle Wirtschaftsgüter gelten und dies auch für den streitgegenständlichen Imagefilm zutrifft (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 - V R 11/78, a.a.O.; FG Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 1989, a.a.O.; ebenso B. Depping, Der Betrieb 1991, 2048; Blümich/Buciek, Kommentar zum EStG, § 5 Rn. 740 Stichwort "Filme"; Herrmann / Heuer / Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 5 EStG, Rz. 1734 Stichwort "Werkverträge").

  • BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00

    Verfahrensmangel - Beweisantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, beispielsweise Stundenzettel, üblich sein (BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390 m.w.N.; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, a.a.O.).
  • FG Düsseldorf, 13.05.1998 - 17 K 4360/94

    Lohnzahlungen und Lohnsteuerzahlungen als Werbungskosten; Veranlassung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Als solche Hilfsdienste sind von der Rechtsprechung beispielsweise das Annehmen von Telefonaten bzw. Postsendungen oder das gelegentliche Fahren zur Post oder zur Bank angesehen worden (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 1998 - 17 K 4360/94 E - abgedruckt in Juristisches Informationssystem - juris -).
  • BFH, 21.08.1984 - VIII R 66/80
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Denn die Unklarheit ist in einem solchen Fall auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteil vom 21. August 1984 - VIII R 66/80, abgedruckt in juris).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
    Auch der BFH hat in dem vom Beklagten angeführten Urteil vom 14. Juni 1985 (VI R 11/78) zur Frage eines umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauchs ausgeführt, dass für die Frage der Herstellung eines Filmwerkes steuerlich auf den wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge, die insbesondere durch die Rechtsgestaltungen des Urheberrechts geprägt seien, abzustellen sei.
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von

  • BFH, 28.02.1990 - I R 102/85

    Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einzahlung des

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92

    Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02

    Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 15/07

    Unbeschränkter Abzug von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume, die nicht dem

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 20.09.1995 - X R 225/93

    1. In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03

    (Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

  • BFH, 30.10.2008 - III R 82/06

    Datensätze --Geopunkte-- als immaterielle Wirtschaftsgüter - Kriterien zur

  • BFH, 18.05.2011 - X R 26/09

    Keine Ansparabschreibung für Software

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Ferner liegen der Kammer die Gerichtsakten der Verfahren 5 K 1885/09, 5 K 1815/10, 8 K 2144/14, 8 K 4524/14, 8 K 77/15 und 8 K 203/15 sowie die Akten der Verfahren 5 K 2409/20 und 5 K 4533/20 vor; auch auf deren Inhalt wird wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts Bezug genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2801/21

    Bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eine

    Dem Senat lagen außerdem die Akten des Verwaltungsgerichts zu dem erstinstanzlichen Antragsverfahren sowie zu den Verfahren 5 K 4533/20, 5 K 2409/20, 8 K 77/15, 8 K 4524/14, 8 K 2144/14, 5 K 1815/10 und 5 K 1885/09, die Verwaltungsakten des Landratsamts (8 Bände) sowie zwei Bände Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht