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   FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95   

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FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95 (https://dejure.org/1996,36617)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.05.1996 - 1 K 2538/95 (https://dejure.org/1996,36617)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 1 K 2538/95 (https://dejure.org/1996,36617)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2506/95

    Bürgerliche Kleidung wird nicht dadurch typische Berufskleidung, weil sie vom

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Die Beteiligten streiten für das Jahr 1993 - ebenso wie im Verfahren 1 K 2506/95 wegen Einkommensteuer 1992 - über die Anwendung des sogenannten Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG und des weiteren über die betriebsausgabenmäßige Berücksichtigung klägerischer Aufwendungen für einen schwarzen Anzug, eine Stereoanlage sowie von "Nebenkosten des Geldverkehrs".

    Der Kläger tritt den Ausführungen des Beklagten bezüglich des Arbeitszimmers unter Vorlage von Fotografien (Bl. 26 und 27 Prozeßakte zu 1 K 2506/95) entgegen und macht geltend, daß "das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Wohnung" sei.

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Entscheidungsgründe seines am heutigen Tag zur Klagesache 1 K 2506/95 ergangenen Urteils wegen Einkommensteuer 1992.

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 13/90

    Festliche Kleidung einer Berufsmusikerin keine typische Berufskleidung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Dagegen meint das Finanzamt unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. April 1991 - IV R 13/90 (BStBl II 1991, 751), daß bürgerliche Kleidung, zu der auch ein schwarzer Anzug gehöre, als Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig sei.

    Dies gilt auch für den schwarzen Anzug eines Berufsmusikers (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 13/90 , BStBl II 1991, 751 betreffend u. a. die schwarze Hose einer Instrumentalsolistin).

  • BFH, 19.01.1996 - VI R 73/94

    Qualifizierung der Einkünfte eines Kunstmalers mit Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Es handelt sich bei dem schwarzen Anzug im Streitfall nicht um typische Berufskleidung (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG ), da der Anzug nach seiner objektiven Beschaffenheit nicht nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1990 IV R 65/90 , BStBl II 1991, 348, betreffend u. a. weiße Hosen/Schuhe eines Arztes; vom 19. Januar 1996 VI R 73/94 , BStBl II 1996, 202, betreffend den Lodenmantel des Leiters eines staatlichen Forstamtes).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 104/86

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Hierunter ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (vgl. auch BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84 , BStBl II 1985, 424; vom 23. Mai 1985 IV R 84/82 , BStBl II 1985, 515; vom 26. April 1989 VI R 104/86 , BFH/NV 1989, 696, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Aufwendungen für Berufskleidung nur Betriebsausgaben, wenn außerberufliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1991 - VI R 101/87 , BStBl. II 1992, 304 m.w.N.) können Aufwendungen für einen Arbeitsraum nur dann zur Einkünfteminderung führen, wenn anhand objektiver Umstände eine ins Gewicht fallende private Mitbenutzung des Zimmers so gut wie ausgeschlossen erscheint.
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 65/90

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Es handelt sich bei dem schwarzen Anzug im Streitfall nicht um typische Berufskleidung (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG ), da der Anzug nach seiner objektiven Beschaffenheit nicht nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1990 IV R 65/90 , BStBl II 1991, 348, betreffend u. a. weiße Hosen/Schuhe eines Arztes; vom 19. Januar 1996 VI R 73/94 , BStBl II 1996, 202, betreffend den Lodenmantel des Leiters eines staatlichen Forstamtes).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Aufwendungen für einen Videorecorder bei einem Lehrer als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Betätigungen im Bereich der hier maßgeblichen Gewinneinkünfte ( § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ) können einkommensteuerrechtlich nur dann Beachtung finden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984, GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751, 766).
  • BFH, 27.09.1991 - VI R 1/90

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Diesbezüglich getätigte Aufwendungen können im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit, die im Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für sogenannte Mischkosten zum Ausdruck kommt, über die AfA (§ 4 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 oder 2; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 i.V.m. Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG ) nur dann zum Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug führen, wenn die ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des betreffenden Gegenstands im Einzelfall feststeht, eine private Mitbenutzung also von ganz untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27. September 1991 VI R 1/90 , BStBl II 1992, 195 m.w.N., betreffend einen Videorekorder eines Lehrers; Finanzgericht Düsseldorf vom 16. Dezember 1981, EFG 1982, 563, betreffend Stereoanlage eines Musiklehrers).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Hierbei muß auch berücksichtigt werden, ob die Betätigung im "Nebenberuf" ausgeübt wird und/oder noch andere existenzsichernde Einnahmen vorhanden sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73 , BStBl II 1976, 485).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95
    Hierunter ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (vgl. auch BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84 , BStBl II 1985, 424; vom 23. Mai 1985 IV R 84/82 , BStBl II 1985, 515; vom 26. April 1989 VI R 104/86 , BFH/NV 1989, 696, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze -

  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2506/95

    Lohnsteuer; Übungsleiterfreibetrag

    Im übrigen erscheine in Anbetracht der Wohnungsgröße (zwei Zimmer, Küche, Flur und Bad; insgesamt 64 m-; vgl. Skizze, Bl. 25 ESt-Akte III), der Größe des Arbeitszimmers (25 m-) und des Umstands, daß sich dort eine Stereoanlage befinde (vgl. Verfahren 1 K 2538/95 wegen Einkommensteuer 1993), die ausschließliche oder nahezu ausschließlich berufliche Nutzung des Arbeitsraums mehr als zweifelhaft.
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