Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2000 - 2 K 3074/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33a Abs. 1 Satz 4
Keine Kürzung des Abzugsbetrages gemäß § 33a - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Kürzung des Abzugsbetrages gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG um Einkünfte oder Bezüge der unterhaltenen Person, die nicht zu deren Unterhalt zur Verfügung stehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2000 - 2 K 3074/99
- BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2000 - 2 K 3074/99
In seinem Beschluss vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86 (BStBl II 1990 S. 653) hat das BVerfG ausgeführt, dass das Existenzminimum einer Familie nicht der Einkommensteuer unterworfen werden darf, auch wenn nur einzelne Familienmitglieder Einkommen erzielen und aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen für den Unterhalt der übrigen Familienmitglieder aufkommen. - BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2000 - 2 K 3074/99
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Februar 1984 - 1 BvL 10/80 (BStBl II 1984, S. 357) entschieden, dass die nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Beträge für Unterhaltsleistungen nicht realitätsfremd niedrig sein dürfen.