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   FG Rheinland-Pfalz, 30.01.1998 - 3 K 2523/95   

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https://dejure.org/1998,14724
FG Rheinland-Pfalz, 30.01.1998 - 3 K 2523/95 (https://dejure.org/1998,14724)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.01.1998 - 3 K 2523/95 (https://dejure.org/1998,14724)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 3 K 2523/95 (https://dejure.org/1998,14724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung; Erdienenszeitraum von 10 Jahren; Eheleute, die nur zusammen über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen, als beherrschende Gesellschafter; Anerkennung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

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  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

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  • BFH, 13.12.1989 - I R 99/87

    Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

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  • FG Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 3 K 220/96

    Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei

    Die hiernach im Dezember 1991 begonnene Handhabung im effektiven Zahlungsverkehr der Klägerin erhielt mit der Erklärung der Gesellschafter beim Beschluss über den Jahresabschluss 1991 nach außen erkennbare und objektiv feststellbare rechtsgeschäftliche Qualität, denn die Übereinstimung der beteiligten Vertragspartner über eine entsprechende Erweiterung der Vergütungspflicht gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde damit für einen außenstehenden objektiven Betrachter klar und eindeutig erkennbar (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808, vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270 , BStBl. II 1997, 703, vom 26. Februar 1992 I R 39/91, BFH/NV 1993, 385, und vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279 , BStBl. II 1992, 362, rechtskräftige Urteile des Senats vom 5. Dezember 1996 3 K 234/92 n.v., des FG München vom 16. Juni 1999 7 K 3335/96, EFG 1999, 919, des FG Hamburg vom 18. November 1998 II 135/96, EFG 1999, 727 , des Niedersächsischen FG vom 8. September 1998 VI 687/96, EFG 1999, 187, und des FG Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 1998 3 K 2523/95 n.v. juris-Dokument, rechtskräftig durch Beschluss des BFH vom 27. Oktober 1998 I B 48/98, BFH/NV 1999, 671 ).
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