Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 5 K 1285/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG 1997
Grds. kein Werbungskostenabzug wegen einer doppelten Haushaltsführung bei nicht ausschließlich privater Veranlassung - Anzeichen für eine überwiegend private Unterhaltung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei Anmietung einer Wohnung und späterem Immobilienkauf am Beschäftigungsort zur finanziellen Unterstützung eines Arbeitskollegen liegt kein ausschließlich aus beruflichem Anlass begründeter Haushalt vor; Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen durch Anmietung und späteren ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelte Haushaltsführung bei sowohl beruflicher als auch privater Mitveranlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine doppelte Haushaltsführung bei privater Mitveranlassung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 5 K 1285/07
- BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1968
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08
Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 5 K 1285/07
Das Vorhalten einer Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu werten (BFH-Urteil vom 9. Juli 2008, VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000). - BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 5 K 1285/07
Im Übrigen läge kein Fall im Sinne des BFH-Urteils vom 5. März 2009 (VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012) vor.
- BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung
Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1968 veröffentlichten Gründen abgewiesen.