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   FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10   

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https://dejure.org/2013,18469
FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10 (https://dejure.org/2013,18469)
FG Saarland, Entscheidung vom 02.05.2013 - 1 K 1442/10 (https://dejure.org/2013,18469)
FG Saarland, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 1 K 1442/10 (https://dejure.org/2013,18469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Festsetzung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

  • Betriebs-Berater

    Streitwert bei Feststellung nach Abgabe einer StraBEG-Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert von Klageverfahren betreffend die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung keine Berücksichtigung des Gewinnanteils von Gesellschaftern, die eine strafbefreiende Erklärung abgegeben haben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert von Klageverfahren betreffend die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung - keine Berücksichtigung des Gewinnanteils von Gesellschaftern, die eine strafbefreiende Erklärung abgegeben haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streitwert bei Feststellung nach Abgabe einer StraBEG-Erklärung

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1942
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05

    Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert

    Auszug aus FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10
    An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH vom 29. September 2005 IV E 5/05, BFH/NV 2006, 315 m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05

    Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

    Auszug aus FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10
    So kann etwa bei der Beteiligung an einer Verlustzuweisungsgesellschaft der Streitwert mit 50% des streitigen Betrages bemessen werden (z.B. BFH vom 11. Mai 2007 IX E 12/07, BFH/NV 2007, 1528; vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BStBl II 2007, 54).
  • BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07

    Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert

    Auszug aus FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10
    So kann etwa bei der Beteiligung an einer Verlustzuweisungsgesellschaft der Streitwert mit 50% des streitigen Betrages bemessen werden (z.B. BFH vom 11. Mai 2007 IX E 12/07, BFH/NV 2007, 1528; vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BStBl II 2007, 54).
  • FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen -

    Gegenstand des der Nichtzulassungsbeschwerde vorangegangenen erstinstanzlichen Finanzgerichtsprozesses (Geschäftszeichen 1 K 1442/10) war die steuerrechtliche Qualifikation der in den Jahren 1997 bis 2004 erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der GbR.

    Das Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 2. Mai 2013 im Verfahren 1 K 1442/10 aufgrund einer mit der Beigeladenen vereinbarten, bis zum 31. Dezember 2008 befristeten Rückkaufoption für den Kläger - sowie für den damals (bis Ende 2004) ebenfalls an der GbR beteiligten Herrn T - entschieden, dass für den Kläger mangels Einkunftserzielungsabsicht zu Recht keine negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festzustellen waren.

    Der Kläger trägt vor, das Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 2. Mai 2013 1 K 1442/10 ausdrücklich offen gelassen, wie die Jahre ab 2009 bezüglich der Einkünftequalifikation der von der Beigeladenen für den Kläger und eine weitere Person treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der GbR zu behandeln seien.

    In Bezug auf den Kläger hat der Senat die Überschusserzielungsabsicht im Urteil vom 2. Mai 2013 im Verfahren 1 K 1442/10 lediglich aufgrund der bis zum 31. Dezember 2008 bestehenden Rückkaufoption verneint und die dauerhafte Vermietungsabsicht erst ab dem 1. Januar 2009 bejaht.

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