Rechtsprechung
   FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6953
FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00 (https://dejure.org/2003,6953)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.12.2003 - 1 K 261/00 (https://dejure.org/2003,6953)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 1 K 261/00 (https://dejure.org/2003,6953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der vorrangigen Zuordnung des Haushaltsfreibetrags zur Mutter bei gleichzeitiger polizeilicher Meldung des Kindes in beiden Wohnungen seiner geschiedenen Eltern

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen Elternteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Typisierende Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter; Kind aus geschiedener Ehe; Hauptwohnsitz beim Vater und Nebenwohnsitz bei der Mutter; Kindergeldzahlung an Vater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen Elternteilen; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen Elternteilen - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1907 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Diese Regelung ist für das Streitjahr nicht bereits deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich, weil das BVerfG im Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182 die Fortgeltung des § 32 Abs. 7 EStG trotz festgestellter teilweiser Unvereinbarkeit der Bestimmung mit dem GG bis zum 1. Januar 2002 angeordnet hat.

    c) Sinn der Gewährung des Haushaltsfreibetrages für nicht mehr bzw. unverheiratete Steuerpflichtige, für die das Splitting-Verfahren ausscheidet, ist zwar die Berücksichtigung der Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit, die gegenüber anderen alleinstehenden Steuerpflichtigen durch die Unterhaltung eines Hausstandes mit Kind typischerweise eintritt (BVerfG, BStBl II 1999, 182; BFH-Urteile vom 26. Mai 1971 VI R 203/68, BStBl II 1971, 627 a.E.; vom 30. Juli 1971 VI R 142/68BStBl II 1971, 764).

  • BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Danach ist entsprechend dem eindeutigen Gesetzeswortlaut für die Zuordnung des Haushaltsfreibetrages bei nicht zusammen lebenden Eltern allein auf den - zutreffenden - melderechtlichen Tatbestand abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder wo sich das Kind tatsächlich aufhält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629; vom 26. Januar 2001 VI B 250/00, BFH/NV 2001, 779 mit umfassenden weiteren Nachweisen; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1993 14 K 7538/92 E, EFG 1993, 791; FG Hamburg, Urteil vom 6. August 1999 V 120/96, EFG 1999, 1227; FG München, Urteil vom 25. Juli 2002 9 K 2497/00, EFG 2001, 1494).

    (BFH, BFH/NV 2001, 629 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des FG Hamburg a.a.O.).

  • FG Hamburg, 06.08.1999 - V 120/96

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter bei

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Danach ist entsprechend dem eindeutigen Gesetzeswortlaut für die Zuordnung des Haushaltsfreibetrages bei nicht zusammen lebenden Eltern allein auf den - zutreffenden - melderechtlichen Tatbestand abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder wo sich das Kind tatsächlich aufhält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629; vom 26. Januar 2001 VI B 250/00, BFH/NV 2001, 779 mit umfassenden weiteren Nachweisen; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1993 14 K 7538/92 E, EFG 1993, 791; FG Hamburg, Urteil vom 6. August 1999 V 120/96, EFG 1999, 1227; FG München, Urteil vom 25. Juli 2002 9 K 2497/00, EFG 2001, 1494).
  • FG München, 25.07.2001 - 9 K 2497/00

    Bindung des FA an eine von der Gemeinde rückwirkend berichtigte Meldebestätigung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Danach ist entsprechend dem eindeutigen Gesetzeswortlaut für die Zuordnung des Haushaltsfreibetrages bei nicht zusammen lebenden Eltern allein auf den - zutreffenden - melderechtlichen Tatbestand abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder wo sich das Kind tatsächlich aufhält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629; vom 26. Januar 2001 VI B 250/00, BFH/NV 2001, 779 mit umfassenden weiteren Nachweisen; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1993 14 K 7538/92 E, EFG 1993, 791; FG Hamburg, Urteil vom 6. August 1999 V 120/96, EFG 1999, 1227; FG München, Urteil vom 25. Juli 2002 9 K 2497/00, EFG 2001, 1494).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 54.88

    Einkommensteuerrecht: Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsfreibetrags

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Ebenso wenig ist es nach der Entscheidung des BVerfG vom 15. Mai 1984 1 BvR 208/83 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, EStG 1975, § 32 Abs. 4, Rechtsspruch 7) verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass die Zuordnung eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe formalisiert nach den melderechtlichen Unterlagen durchgeführt wird (s. zur Verfassungsmäßigkeit der Zuordnungsregelung des § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG ferner auch BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 8 C 54/88, NJW 1991, 857, das zu Recht darauf hinweist, dass auch andere Anknüpfungspunkte als die streitbefangene melderechtliche Lösung nicht zu durchgängig befriedigenden Ergebnissen führen würden).
  • BFH, 26.05.1971 - VI R 203/68

    Unterbringung eines Kindes - Ganztagspflegestelle - Auswärtige Unterbringung -

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    c) Sinn der Gewährung des Haushaltsfreibetrages für nicht mehr bzw. unverheiratete Steuerpflichtige, für die das Splitting-Verfahren ausscheidet, ist zwar die Berücksichtigung der Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit, die gegenüber anderen alleinstehenden Steuerpflichtigen durch die Unterhaltung eines Hausstandes mit Kind typischerweise eintritt (BVerfG, BStBl II 1999, 182; BFH-Urteile vom 26. Mai 1971 VI R 203/68, BStBl II 1971, 627 a.E.; vom 30. Juli 1971 VI R 142/68BStBl II 1971, 764).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Dabei verlangt der Gleichheitssatz nicht stets eine individualisierende und spezialisierende Gesetzgebung, die letztlich sogar die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs gefährden kann, sondern die Regelung eines allgemein verständlichen und möglichst eindeutigen Steuertatbestandes (BVerfG, Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162; Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/99, BStBl II 1997, 518, jeweils m.w.N).
  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Jedoch ist Art. 3 GG jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534; BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, DStR 2003, 1920).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Jedoch ist Art. 3 GG jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Gleich- oder Ungleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534; BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, DStR 2003, 1920).
  • BFH, 11.02.2003 - VIII R 102/01

    Kindergeld; Weiterleitung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
    Denn indem das Zustimmungserfordernis des § 32 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 1 EStG trotz seiner steuerlichen Auswirkung, gleichermaßen wie bei der Zustimmung zum Realsplitting, in den unterhaltsrechtlichen Leistungsverpflichtungen der geschiedenen Ehegatten begründet liegt, weil es letztlich um die Bemessung und Verwirklichung der geschuldeten kindbezogenen Unterhaltsleistung geht, erfordert folgerichtig auch eine eventuelle rechtsmissbräuchliche Zustimmungsverweigerung eine Gesamtwürdigung dieser Leistungsbeziehung nach rein unterhaltsrechtlichen und damit zivilrechtlichen Kriterien (BFH-Urteil vom 25. Juli 1990 X R 137/88, BStBl II 1990, 1022 zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG; ebenso BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VIII R 102/01, BFH/NV 2003, 1154 für den ebenfalls vergleichbaren Fall von Kindergeldvereinbarungen der Kindergeldberechtigten).
  • BFH, 25.07.1990 - X R 137/88

    1. Anspruch auf Erteilung der Zustimmung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 208/83
  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 18/90

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Kindergeldkürzung bei Besserverdienenden

  • BFH, 26.01.2001 - VI B 250/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • FG Düsseldorf, 02.04.1993 - 14 K 7538/92

    Einkommensteuer; Haushaltsfreibetrag bei Alleinerziehenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht