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   FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02   

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FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02 (https://dejure.org/2003,9649)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.12.2003 - 1 K 64/02 (https://dejure.org/2003,9649)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 1 K 64/02 (https://dejure.org/2003,9649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau eines Dachgeschosses ohne Schaffung neuen Wohnraumes nicht begünstigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderfähigkeit eines Dachausbaus; Aufbringung eigener Mittel zum Erwerb einer Wohnung; Grundstückskaufvertrag unter nahen Angehörigen; Bestehen erhöhter Mitwirkungspflichten; Fehlen notarieller Überprüfung der Zahlung; Vorliegen einer Schuldübernahme; Nachweis von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 § 8
    Eigenheimzulage: Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages; Umbau eines Dachgeschosses ohne Schaffung neuen Wohnraumes nicht begünstigt; Eigenheimzulage ab 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Eigenheimzulage: Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages - Umbau eines Dachgeschosses ohne Schaffung neuen Wohnraumes nicht begünstigt - Eigenheimzulage ab 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    In Anlehnung an § 17 Abs. 2 II.WoBauG (s. hierzu BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158) handelt es sich um eine Wohnungserweiterung, wenn die Wohnfläche einer Wohnung durch eine Gebäudeaufstockung oder durch einen Gebäudeanbau vergrö�ert wird.

    Eine grundlegende Modernisierung der Wohnung oder die blo�e Umgestaltung des umbauten Raumes, die ohne �nderung der tragenden Bausubstanz lediglich ihren Gebrauchswert erhöhen, stellen keinen Ausbau einer Wohnung dar (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BStBl II 1998, 94; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; BFH/NV 2002, 1158; Senatsurteil vom 8. August 2003 1 K 165/01, rkr.).

    Wohnräume sind deshalb nur dann nicht mehr für Wohnzwecke geeignet, wenn sie sich objektiv nicht mehr zum dauernden Bewohnen eignen, weil die notwendige Mindestausstattung - Heizung, Küche, Bad oder Toilette â?? fehlt (BFH, BFH/NV 2002, 1158 m.w.N.).

    Aufwendungen wie z.B. für die Erneuerung von Bodenbelägen, Fenstern und Türen, die Modernisierung der Heizung, die �berholung und Erweiterung der Elektroinstallation, die Badsanierung, Neueindeckung des Daches und der Au�enputz müssen deshalb au�er Betracht bleiben (BFH, BFH/NV 2002, 1158).

  • FG Saarland, 08.08.2003 - 1 K 165/01

    Geringerer Fördergrundbetrag von 2.500 DM trotz Modernisierung und Umgestaltung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Eine grundlegende Modernisierung der Wohnung oder die blo�e Umgestaltung des umbauten Raumes, die ohne �nderung der tragenden Bausubstanz lediglich ihren Gebrauchswert erhöhen, stellen keinen Ausbau einer Wohnung dar (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BStBl II 1998, 94; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; BFH/NV 2002, 1158; Senatsurteil vom 8. August 2003 1 K 165/01, rkr.).

    Denn begünstigt ist nicht dieser blo�e Rechtsakt als solcher, sondern allein die sich gegebenenfalls in dieser Rechtsform vollziehende tatsächliche Her- oder Wiederherstellung von Wohnraum in Form selbst-genutzten Wohneigentums (Senatsurteil 1 K 165/01).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Denn auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ein Vertrag unter Familienangehörigen nicht mehr in jeder Hinsicht einem ebensolchen Vertrag zwischen fremden Dritten entsprechen muss (s. BVerfG-Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BStBl II 1998, 573; BFH/NV 2002, 334 m.w.N.), muss bei einem Grundstückskaufvertrag zwischen Familienangehörigen doch feststehen, dass es sich tatsächlich um ein ernst gemeintes entgeltliches Grundstücksgeschäft handelt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; vom 25. Januar 2000 VIII R50/97, BStBl II 2000, 393 m.w.N.).

    Je mehr die jeweiligen Sachverhaltsumstände auf eine zulagenschädliche Gestaltung hindeuten, desto strengere objektive Beweisanforderungen sind an die Entgeltlichkeit des familiären Grundstückskaufvertrages zu stellen (vgl. BFH, BFH/NV 1999, 780).

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Das ist nicht nur der Fall, wenn der Erwerber zur Kaufpreiszahlung selbst erwirtschaftete oder ererbte Eigenmittel aufgewandt oder entsprechende Schulden des Veräu�erers übernommen hat, sondern auch, wenn er dafür geschenkte oder Darlehensmittel einsetzt bzw. in Anspruch nimmt, und zwar dies grundsätzlich auch dann, wenn ein naher Angehöriger die Mittel schenk- oder darlehensweise zur Verfügung stellt (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1999 6 K 1200/98, EFG 2001, 874).

    Denn auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ein Vertrag unter Familienangehörigen nicht mehr in jeder Hinsicht einem ebensolchen Vertrag zwischen fremden Dritten entsprechen muss (s. BVerfG-Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BStBl II 1998, 573; BFH/NV 2002, 334 m.w.N.), muss bei einem Grundstückskaufvertrag zwischen Familienangehörigen doch feststehen, dass es sich tatsächlich um ein ernst gemeintes entgeltliches Grundstücksgeschäft handelt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; vom 25. Januar 2000 VIII R50/97, BStBl II 2000, 393 m.w.N.).

  • FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Folgerichtig hätte der Kläger die streitige Wohnung in diesem Umfang unentgeltlich erworben, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die nach § 2 Abs. 1 EigZulG begehrte Eigenheimzulage von Vornherein um den Betrag von 80.000 DM auf allenfalls 20.000 DM verringern würde (zur zulagenschädlichen Wirkung einer mittelbaren Grundstücksschenkung im Rahmen der steuerlichen Förderung des Wohneigentums vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N. zur früheren sachlich inhaltsgleichen Fördervorschrift des § 10e EStG; zum EigZulG: BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Senatsurteile vom 5. April 2001 1 K 222/00, EFG 2001, 873; vom 5. Juni 2002 1 K 94/99, juris; FG Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen oben a.a.O.).
  • BFH, 31.10.2001 - X B 11/01

    Schenkungsvertrag - Grundstück - Grundförderung - Grundstücksschenkung -

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Folgerichtig hätte der Kläger die streitige Wohnung in diesem Umfang unentgeltlich erworben, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die nach § 2 Abs. 1 EigZulG begehrte Eigenheimzulage von Vornherein um den Betrag von 80.000 DM auf allenfalls 20.000 DM verringern würde (zur zulagenschädlichen Wirkung einer mittelbaren Grundstücksschenkung im Rahmen der steuerlichen Förderung des Wohneigentums vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N. zur früheren sachlich inhaltsgleichen Fördervorschrift des § 10e EStG; zum EigZulG: BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Senatsurteile vom 5. April 2001 1 K 222/00, EFG 2001, 873; vom 5. Juni 2002 1 K 94/99, juris; FG Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen oben a.a.O.).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Folgerichtig hätte der Kläger die streitige Wohnung in diesem Umfang unentgeltlich erworben, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die nach § 2 Abs. 1 EigZulG begehrte Eigenheimzulage von Vornherein um den Betrag von 80.000 DM auf allenfalls 20.000 DM verringern würde (zur zulagenschädlichen Wirkung einer mittelbaren Grundstücksschenkung im Rahmen der steuerlichen Förderung des Wohneigentums vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N. zur früheren sachlich inhaltsgleichen Fördervorschrift des § 10e EStG; zum EigZulG: BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Senatsurteile vom 5. April 2001 1 K 222/00, EFG 2001, 873; vom 5. Juni 2002 1 K 94/99, juris; FG Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen oben a.a.O.).
  • FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 94/99

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entgeltlichkeit des Erwerbs einer eigen-genutzten

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Folgerichtig hätte der Kläger die streitige Wohnung in diesem Umfang unentgeltlich erworben, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die nach § 2 Abs. 1 EigZulG begehrte Eigenheimzulage von Vornherein um den Betrag von 80.000 DM auf allenfalls 20.000 DM verringern würde (zur zulagenschädlichen Wirkung einer mittelbaren Grundstücksschenkung im Rahmen der steuerlichen Förderung des Wohneigentums vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N. zur früheren sachlich inhaltsgleichen Fördervorschrift des § 10e EStG; zum EigZulG: BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Senatsurteile vom 5. April 2001 1 K 222/00, EFG 2001, 873; vom 5. Juni 2002 1 K 94/99, juris; FG Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen oben a.a.O.).
  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Eine grundlegende Modernisierung der Wohnung oder die blo�e Umgestaltung des umbauten Raumes, die ohne �nderung der tragenden Bausubstanz lediglich ihren Gebrauchswert erhöhen, stellen keinen Ausbau einer Wohnung dar (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BStBl II 1998, 94; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; BFH/NV 2002, 1158; Senatsurteil vom 8. August 2003 1 K 165/01, rkr.).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
    Denn auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ein Vertrag unter Familienangehörigen nicht mehr in jeder Hinsicht einem ebensolchen Vertrag zwischen fremden Dritten entsprechen muss (s. BVerfG-Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BStBl II 1998, 573; BFH/NV 2002, 334 m.w.N.), muss bei einem Grundstückskaufvertrag zwischen Familienangehörigen doch feststehen, dass es sich tatsächlich um ein ernst gemeintes entgeltliches Grundstücksgeschäft handelt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; vom 25. Januar 2000 VIII R50/97, BStBl II 2000, 393 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

  • FG Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 14 K 99/00

    Eigenheimzulage nur für vom Antragsteller selbst getragene Anschaffungs- oder

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

  • FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 13 K 465/00

    Anwendung des Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG) bei mittelbarer

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.12.1999 - 6 K 1200/98
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