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   FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91   

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FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91 (https://dejure.org/1992,7842)
FG Saarland, Entscheidung vom 04.02.1992 - 1 K 115/91 (https://dejure.org/1992,7842)
FG Saarland, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 1 K 115/91 (https://dejure.org/1992,7842)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84

    Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund

    Auszug aus FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91
    Werden sie als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht, muß demgemäß bereits die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung beruflich veranlaßt gewesen sein (zum Vorstehenden insgesamt: BFH vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 14. Mai 1991 VI R 48/88, GmbHR 1991, 587 jeweils m.w.N. auf die Rechtsprechung des BFH).

    Solche besonderen Umstände können z.B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter/Geschäftsführer sich im Hinblick darauf verbürgt, daß er sich mit seiner spezifischen Funktion als Arbeitnehmer (Geschäftsführer) schadensersatzpflichtig gemacht hat oder wenn er sich im Hinblick auf eine Tätigkeit als Geschäftsführer verbürgt hat, die seine Inanspruchnahme als Haftender rechtfertigen würde (BFH vom 20. Dezember 1988 aaO. m.w.N.).

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91
    Diese Differenzierung ist unplausibel, weil der in § 9 EStG enthaltene Werbungskostenbegriff für alle Überschußeinkünfte einheitlich gilt (BFH vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BStBl. II 1982, 37).
  • BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88

    Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91
    Werden sie als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht, muß demgemäß bereits die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung beruflich veranlaßt gewesen sein (zum Vorstehenden insgesamt: BFH vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 14. Mai 1991 VI R 48/88, GmbHR 1991, 587 jeweils m.w.N. auf die Rechtsprechung des BFH).
  • FG München, 24.09.1990 - 13 K 13211/85

    Einkommensteuer; nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91
    Die Finanzgerichte haben deshalb auch aus diesem Grund zu Recht die Rechtsprechung des BFH zu den nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgelehnt (s. z.B. FG München vom 24. September 1990, DStR 1991, 24 und FG MÜnster vom 7. August 1990, EFG 1991, 315 zu dem weiteren Aspekt der unterschiedlichen Behandlung nachträglicher Werbungskosten und nachträglicher Betriebsausgaben).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 67/86

    Wird Veräußerungserlös aus Mietwohngrundstück nicht zur Darlehenstilgung

    Auszug aus FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91
    Es ist darauf hinzuweisen, daß die Rechtsprechung zur Anerkennung nachträglicher Werbungskosten in sich widersprüchlich ist: Während nachträgliche Werbungskosten im Bereich der Einkünfte nach § 19 EStG anerkannt werden (s. oben Nr. 1 am Ende), verneint die ständige Rechtsprechung diese bei den Einkünften nach § 21 EStG (s. Urteil vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BStBl. II 1991, 14).
  • FG Saarland, 26.07.1989 - 1 K 17/88

    Einkommensteuer; Schuldzinsen für verdeckte Einlage als Werbungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 115/91
    Denn ebenso wie die wirtschaftlich ungewöhnlichen Leistungen einer KG an eine Gesellschaftern nahestehende Person - entsprechend der Situation bei verdeckten Gewinnausschüttungen - als Leistungen an den Gesellschafter anzusehen sind, so muß auch umgekehrt - entsprechend der Situation zur verdeckten Einlage (s. hierzu FG Saarland vom 26. Juli 1989, EFG 1989, 564 mit weiteren Nachweisen) - eine ungewöhnliche Leistung eines nahen Angehörigen an die KG als solche des Gesellschafters angesehen werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.1998 - 2 K 1810/95
    Zum anderen verweist die Klägerin auf das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 04. Februar 1992 (EFG 1992, 322 [FG Saarland 04.02.1992 - 1 K 115/91] ), in der eine Bürgschaftsübernahme des Ehemanns, der nicht Gesellschafter der Personengesellschaft war, der beherrschenden Gesellschafterin der KG zugerechnet wurde.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes (Urteil vom 04. Februar 1992 1 K 115/91 , EFG 1992, 322) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

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