Rechtsprechung
FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 152/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Grobe Fahrlässigkeit bei neuen, steuermindernden Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansatz eines Verlustes in der Bilanz wegen der Entnahme eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen; Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheids; Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen ohne Verschulden des Steuerpflichtigen als Voraussetzung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grobes Verschulden bei Nichtberücksichtigung eines Entnahmeverlusts im bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheid einer Rechtsanwaltssozietät
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grobes Verschulden bei Nichtberücksichtigung eines Entnahmeverlusts im bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheid einer Rechtsanwaltssozietät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81
Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das …
Auszug aus FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 152/03
Ein eigenes grobes Verschulden des Steuerpflichtigen kann auch darin liegen, dass er die von seinem steuerlichen Berater gefertigte Steuererklärung unterschreibt, obwohl ihm bei der Durchsicht der Steuererklärung ohne weiteres hätte auffallen müssen, dass steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt sind (BFH-Urteil vom 28.Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl. II 1984, 2 ); ferner darin, dass der Steuerpflichtige seine Erklärungspflicht schlecht erfüllt, indem er unzutreffende oder unvollständige Erklärungen abgibt (BFH-Urteil vom 30.Oktober 1986 III R 163/82, BStBl. II 1987, 161 , m.w.N.). - BFH, 08.12.1998 - IX R 14/97
Neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 152/03
Grobes Verschulden kann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seine Erklärungspflichten dadurch verletzt, dass er seine Steuererklärung nicht daraufhin überprüft, ob alle wesentlichen Erwerbsgrundlagen dem Finanzamt mitgeteilt werden (z.B. BFH vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743). - BFH, 30.10.1986 - III R 163/82
Steuerminderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Gewinnschätzung - …
Auszug aus FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 152/03
Ein eigenes grobes Verschulden des Steuerpflichtigen kann auch darin liegen, dass er die von seinem steuerlichen Berater gefertigte Steuererklärung unterschreibt, obwohl ihm bei der Durchsicht der Steuererklärung ohne weiteres hätte auffallen müssen, dass steuermindernde Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt sind (BFH-Urteil vom 28.Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl. II 1984, 2 ); ferner darin, dass der Steuerpflichtige seine Erklärungspflicht schlecht erfüllt, indem er unzutreffende oder unvollständige Erklärungen abgibt (BFH-Urteil vom 30.Oktober 1986 III R 163/82, BStBl. II 1987, 161 , m.w.N.). - BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00
Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff
Auszug aus FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 152/03
Subjektiv entschuldbare Rechtsirrtümer, die zu einem nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen geführt haben, schließen eine grobe Fahrlässigkeit aus (BFH vom 23. Januar 2003 XI R 42/00, BStBl. II 2001, 379 m.w.N.). - BFH, 26.08.1987 - I R 144/86
Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen …
Auszug aus FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 152/03
Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG können in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (z.B. BFH vom 26. August 1987 I R 144/86, BStBl. II 1988, 109).