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   FG Saarland, 05.11.1998 - 2 K 281/95   

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https://dejure.org/1998,38119
FG Saarland, 05.11.1998 - 2 K 281/95 (https://dejure.org/1998,38119)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.11.1998 - 2 K 281/95 (https://dejure.org/1998,38119)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. November 1998 - 2 K 281/95 (https://dejure.org/1998,38119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus FG Saarland, 05.11.1998 - 2 K 281/95
    Aufgrund der §§ 53 Abs. 1 Satz 1 mit Abs. 2 FGO , 3 Verwaltungszustellungsgesetz , 182 Zivilprozeßordnung ist es auch nicht zu beanstanden, daß die Terminsladung den Klägern im Wege der Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt bekanntgegeben werden mußte (Bundesfinanzhof - BFH -;, Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84 , BStBl II 1988, 948, 950 li. Sp.).
  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus FG Saarland, 05.11.1998 - 2 K 281/95
    Denn da der Senat nicht zu einer Sachentscheidung gelangt ist und bei seiner Zulässigkeitsprüfung der Klage nur bekannte bzw. lediglich solche Tatsachen berücksichtigt hat, die auch ohne einen entsprechenden Vortrag der Kläger ohnehin von Amts wegen zu beachten gewesen wären (s. dazu z. B. BFH-Urteil vom 15. Januar 1991 VII R 86/89 , BFH/NV 1992, 81, 85 mi. Sp.), ist das rechtliche Gehör der Kläger durch den auf den 5. November 1998 anberaumten Terminstag nicht berührt.
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auch der nachträgliche Erlass des Verwaltungsaktes oder der Ablehnung des Antrages heilt die Unzulässigkeit der Klage nicht (Urteil des FG des Saarlandes vom 5. November 1998 2 K 281/95, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 126, rechtskräftig; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 45 FGO Rz. 13).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 36/02

    Veranlagungswahlrecht; Untätigkeitsklage

    Auch der nachträgliche Erlass des Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Antrages heilt die Unzulässigkeit der Klage nicht (Urteil des FG des Saarlandes vom 5. November 1998 2 K 281/95, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 126, rechtskräftig; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 45 FGO Rz. 13).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2015 - 1 K 1284/13

    Zollrückerstattung

    Denn nach § 44 Abs. 1 FGO ist das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren grundsätzlich vorab durchzuführen und zu beenden und nur ausnahmsweise kann hierauf in den Fällen der §§ 45, 46 FGO verzichtet werden (so im Ergebnis auch Beckerath in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung Rdnr. 57, 166, 192 zu § 46 FGO; BFH, Urteil vom 16.01.2002, II R 52/00, BFH/NV 2002, 1053; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 45 FGO Rz. 13, m.w.N; FG des Saarlandes, Urteil vom 05.11.1998, 2 K 281/95, EFG 1999, 126).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 2 K 2143/11

    Konkurrenzregelungen beim Kindergeld Anspruch eines im Inland lebenden Vaters für

    Auch der nachträgliche Erlass des Verwaltungsaktes oder der Ablehnung des Antrages heilt die Unzulässigkeit der Klage nicht (vgl. Urteil des FG des Saarlandes vom 05.11.1998 2 K 281/95, EFG 1999, 126, rechtskräftig).
  • FG Sachsen, 03.11.2004 - 4 K 1810/99

    Zeitliche Anwendung des § 233a AO; Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung

    Nachdem der Beklagte wiederum während eines unangemessen langen Zeitraumes von mehr als fünf Jahren bis zum jetzigen Zeitpunkt untätig geblieben und auch hierfür ein sachlicher Grund nicht erkennbar ist -insbesondere waren mangels eines vorgreiflichen "anderen" Rechtsstreits die Voraussetzungen für die vom Beklagten mit Schriftsatz vom 31. März 2000 verfügte Aussetzung des Verfahrens gemäß § 363 Abs. 1 AO nicht gegeben- und auch sechs Monate seit Einlegung des Untätigkeitseinspruches verstrichen sind, ist die vorliegende Klage als Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 FGO zulässig (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 I R 89/80, BStBl II 1982, 150, 152f.; FG Saarland, Urteil vom 5. November 1998 2 K 281/95 unter II 1c der Entscheidungsgründe, JURIS, insoweit in EFG 1999, 126f. nicht abgedruckt).
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