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   FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02   

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https://dejure.org/2002,12252
FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02 (https://dejure.org/2002,12252)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.12.2002 - 1 K 361/02 (https://dejure.org/2002,12252)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 1 K 361/02 (https://dejure.org/2002,12252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Verfahrensgrundsätze bei der Eintragung von Freibeträgen auf die Lohnsteuerkarte (§§ 39 ff. EStG); wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG unter nahen Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung des Verfahrens über die Eintragung eines Freibetrages in eine Lohnsteuerkarte durch Zeitablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; EStG § 2; EStG § 39a Abs. 2
    Freibetrag; Lohnsteuerkarte; wesentliche Beteiligung; Angehörige; Bürgschaft; Eintragung eines Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 323
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Schleswig-Holstein, 25.10.2006 - 1 K 185/01

    Teilbetriebsaufgabe bei Veräußerung einer Radiologiepraxis unter Weiterführung

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
    Gegen die Einspruchsentscheidung hat der Kläger Klagen beim Finanzgericht des Saarlandes erhoben, die unter den Gz. 1 K 176/01 (ESt 1995), 1 K 183/01 (ESt 1996) und 1 K 185/01 (ESt 1997) geführt werden.
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
    Eine Krise ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder wenn die Konkursreife zwar noch nicht eingetreten, die Rückzahlung des der Gesellschaft gewährten Darlehens aber angesichts ihrer finanziellen Situation in dem Maße gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre (BFH vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2001 - I R 12/00

    GmbH als Treuhänderin für ihre Gesellschafter

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
    Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH v. 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152; v. 28. Februar 2001 I R 12/00, BStBl II 2001, 468).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbildbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung zulassen (s. z.B. BFH v. 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 mit zahlreichen w.N.).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
    Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH v. 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152; v. 28. Februar 2001 I R 12/00, BStBl II 2001, 468).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
    Davon ist auch im Konkursfall auszugehen; der Veräußerungsverlust ist erst realisiert, wenn der Konkursverwalter die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens oder das Unternehmen im Ganzen veräußert und mit dem letzten Geschäftsvorfall die Grundlage für die Schlussverteilung geschaffen hat (z.B. BFH vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343 m.w.N) Finanzierungshilfen eines Gesellschafters können - unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer verdeckten Einlage vorliegen - durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn und insoweit sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
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