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   FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95   

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https://dejure.org/1995,25468
FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95 (https://dejure.org/1995,25468)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.04.1995 - 1 K 46/95 (https://dejure.org/1995,25468)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. April 1995 - 1 K 46/95 (https://dejure.org/1995,25468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 678
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Saarland, 12.01.1995 - 1 K 216/94

    Finanzgerichtsordnung; Streitwert bei Klage auf Erteilung einer

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Am 20. September 1994 (Bl. 1) erhoben die Kläger Klage, die beim erkennenden Senat unter dem Gz. 1 K 216/94 anhängig war.

    Im übrigen wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und auf die beigezogenen Behördenakten sowie die Akte zu Gz. 1 K 216/94 Bezug genommen.

  • BFH, 27.07.1994 - I B 246/93

    Bei Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gem. § 44a Abs. 5 EStG keine

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Auf die gegen das Urteil des FG München vom 12. Mai 1994, a.a.O., eingelegte Revision (Az. des BFH: I R 115/94) sowie ein weiteres Revisionsverfahren (I B 246/93) wird Bezug genommen.
  • BFH, 21.03.1995 - I R 115/94

    Notwendigkeit eines Prozessbevollmächtigten vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Auf die gegen das Urteil des FG München vom 12. Mai 1994, a.a.O., eingelegte Revision (Az. des BFH: I R 115/94) sowie ein weiteres Revisionsverfahren (I B 246/93) wird Bezug genommen.
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Allerdings können verwaltungstechnische Gründe, wie sie hier für die Ausgestaltung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens maßgeblich waren, nur dann eine unterschiedliche Behandlung von betroffenen Steuerpflichtigen rechtfertigen, wenn einfachere, die Betroffenen weniger belastende Regelungen nicht möglich sind (vgl. BFH, Beschluß vom 29. April 1992 VI B 152/91 , BStBl. II 1992, 752).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 77/77

    Klage gegen einen Konkursverwalter auf Bürgschaft sowie auf Verletzung der

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Soweit die Kläger auf die konkursrechtlichen Vorgaben verweisen, wonach der Konkurs dazu angelegt sei, das vorhandene Vermögen zu verwerten und auch eine Unternehmensfortführung nicht zum Zwecke der Erzielung eines gewinnbringenden Überschusses führen dürfe, beinhaltet dies eine konkursrechtliche Vorgabe, aus deren Nichteinhaltung mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber dem Konkursverwalter geknüpft sein können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. April 1979, VI ZR 77/77 , NJW 1980, 55).
  • FG München, 13.05.1994 - 7 K 1802/93
    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Dies ist jedoch nicht der Fall (ebenso FG München, Urteil vom 23. Mai 1994, 7 K 1802/93, n.v.).
  • BFH, 08.12.1993 - II R 35/90

    Der in § 51 Abs. 1 und 4 BewG i. V. m. Anlage 1 zum BewG festgelegte

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Eine gesetzliche Regelung verstößt daher nur dann gegen den Gleichheitssatz, wenn sie unter keinem sachlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 35/90 , BStBl. II 1994, 152, 154).
  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95
    Ausgeschlossen jedenfalls ist er von vornherein nicht (so auch die Rechtsprechung des BFH zur Behandlung entsprechender Gewinne; vgl. etwa BFH, Urteil vom 29. März 1984 IV R 271/83 , BStBl. II 1984, 602).
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