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   FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92   

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https://dejure.org/1993,3632
FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92 (https://dejure.org/1993,3632)
FG Saarland, Entscheidung vom 09.07.1993 - 1 K 192/92 (https://dejure.org/1993,3632)
FG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 1 K 192/92 (https://dejure.org/1993,3632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.06.1967 - V R 89/66

    Vorliegen von Anzeichen für wirtschaftliche Eingliederung

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, daß die Organgesellschaft gemäß dem Willen des Unternehmers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, es fördernd und ergänzend, wirtschaftlich tätig ist (BFH, Urteil vom 22. Juni 1967, V R 89/66, BStBl. III 1967, 715).

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer der GmbH tatsächlich Weisungen erteilt worden sind (BFH, Urteil vom 22. Juni 1967, aaO.).

    Tritt auf einen der drei Gebiete die Eingliederung weniger stark in Erscheinung, so hindert dies nicht, trotzdem Organschaft anzunehmen, wenn sich die Eingliederung deutlich auf den beiden anderen Gebieten zeigt (BFH. Urteil vom 22. Juni 1967, aaO.).

  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Dies bestätige auch das Urteil des Bundesfinanzhofs BFH - vom 13. September 1989 ( I R 110/88, BStBl. II 1990, 24).

    Die von der Klägerin zitierten Urteile seien von dieser falsch interpretiert, insbesondere das BFH-Urteil vom 13. September 1989, aaO., betreffe ausschließlich einen körperschaftsteuerlichen Sachverhalt.

    Von daher ist auch der Hinweis der Klägerin auf die zur Körperschaftsteuer ergangene Entscheidung des BFH vom 13. September 1989, aaO., ohne Bedeutung für die umsatzsteuerliche Sicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.03.1987 - 3 K 246/86
    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. März 1987 (3 K 246/86, EFG 1987, 430) folgend, sei im Falle einer Betriebsaufspaltung - wie vorliegend - keine Organschaft gegeben, da die Klägerin als Organträgergesellschaft keine eigenen gewerblichen Zwecke verfolge.

    Für das Vorliegen des Merkmals der wirtschaftlichen Eingliederung ist es auch nicht notwendig, daß, wie von der Klägerin in Anlehnung an das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. März 1987, 3 K 246/86, EFG 1987, 430 vorgetragen, der Organträger, hier die Klägerin, eigene Außenumsätze gegenüber Dritten erbringt; denn Organschaft erfordert keinen nach außen hin erscheinenden Gewerbebetrieb des Organträgers (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 22. Februar 1990, II 169/86. EFG 1990, 543).

  • BFH, 14.01.1988 - V B 115/87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung, hat er der Frage, ob bei Betriebsaufspaltung - abweichend von der ertragsteuerlichen Bedeutung - im Umsatzsteuerrecht Organschaft angenommen werden kann, keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen (BFH, Beschluß vom 14. Januar 1988, V B 115/87, BFH/NV 1988, 471 ).
  • BFH, 17.04.1969 - V 44/65

    Verneinung einer Organschaft wegen fehlender Voraussetzung einer

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Der BFH hat im übrigen für den Bereich der Umsatzsteuer entschieden, daß es für die Frage der Organschaft nicht auf das Bestehen eines Gewerbebetriebs, sondern auf das tatsächliche Herrschaftsverhältnis ankommt und deshalb Organträger auch ein Unternehmen sein kann, das nur über die beherrschte Organgesellschaft am Wirtschaftsleben teilnimmt (BFH, Urteil vom 26. Februar 1959, V 209/56 U, BStBl. III 1959, 204; vom 17. April 1969, V 44/65, BStBl. II 1969, 413).
  • BFH, 26.02.1959 - V 209/56 U

    Ausschluss einer Unternehmereinheit durch Organschaft

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Der BFH hat im übrigen für den Bereich der Umsatzsteuer entschieden, daß es für die Frage der Organschaft nicht auf das Bestehen eines Gewerbebetriebs, sondern auf das tatsächliche Herrschaftsverhältnis ankommt und deshalb Organträger auch ein Unternehmen sein kann, das nur über die beherrschte Organgesellschaft am Wirtschaftsleben teilnimmt (BFH, Urteil vom 26. Februar 1959, V 209/56 U, BStBl. III 1959, 204; vom 17. April 1969, V 44/65, BStBl. II 1969, 413).
  • BFH, 02.08.1979 - V R 111/77

    Keine Organschaft bei mittelbarer Beteiligung über stille Gesellschafter

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Denn es ist für die umsatzsteuerliche Organschaft anerkannt, daß die Abhängigkeit einer juristischen Person von einer Personengesellschaft nicht voraussetzt, daß die Personengesellschaft als solche an der juristischen Person beteiligt ist; es genügt, wenn die Anteile - wie hier - ihren Gesellschaftern zustehen (BFH. Urteil vom 2. August 1979, V R 117/77, BStBl. II 1980, 20).
  • BFH, 14.12.1978 - V R 85/74

    Komplementär-GmbH kann nicht Organ der GmbH & Co. KG sein

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1978, V R 85/74, BStBl. II 1979, 288).
  • FG Nürnberg, 22.02.1990 - II 169/86

    Umsatzsteuer; Konkursverfahren und Organschaft

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Für das Vorliegen des Merkmals der wirtschaftlichen Eingliederung ist es auch nicht notwendig, daß, wie von der Klägerin in Anlehnung an das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. März 1987, 3 K 246/86, EFG 1987, 430 vorgetragen, der Organträger, hier die Klägerin, eigene Außenumsätze gegenüber Dritten erbringt; denn Organschaft erfordert keinen nach außen hin erscheinenden Gewerbebetrieb des Organträgers (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 22. Februar 1990, II 169/86. EFG 1990, 543).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90

    Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer

    Auszug aus FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
    Im Falle einer Kündigung könnte ein solcher Betrieb nicht beliebig an einem anderen Ort weitergeführt werden, denn es dürfte äußerst problematisch sein, ein Ersatzgrundstück von ausreichender Größe, geeigneter Lage und mit den notwendigen Gebäuden für einen solchen Geschäftsbetrieb ohne weiteres zu finden, welcher es ermöglichen würde, den Betrieb ohne Unterbrechung weiterzuführen (vgl. BFH, Urteil vom 12. Februar 1992, XI R 18/90. BStBl. II 1992, 723 für ein Geschäftslokal im Bereich des Einzelhandels).
  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98

    Organschaft zwischen der Werbegesellschaft einer Rundfunkanstalt und einem Kasino

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer der GmbH tatsächlich Weisungen erteilt worden sind (FG Saarland, Urteil vom 9. Juli 1993, 1 K 192/92, EFG 1994, 175).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 10 K 68/94

    Organschaft zwischen Ein-Mann-GmbH und Grundstücks-GbR

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  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98

    Organschaft bei Betrieben gewerblicher Art einer Rundfunkanstalt (§§ 2 Abs. 2

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer der GmbH tatsächlich Weisungen erteilt worden sind (FG Saarland, Urteil vom 9. Juli 1993, 1 K 192/92, EFG 1994, 175).
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