Rechtsprechung
   FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,35010
FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93 (https://dejure.org/1995,35010)
FG Saarland, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2 K 179/93 (https://dejure.org/1995,35010)
FG Saarland, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2 K 179/93 (https://dejure.org/1995,35010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,35010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 13.09.1990 - 1 K 80/89

    Umsatzsteuer; private Schwimmbadvermietung und Unternehmereigenschaft

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    den Eltern des Klägers sowie ihrer aller Freundes- und Bekanntenkreis zur Nutzung gegen Entgelt überlassen (Urteil 1 K 149/93 = Bl. 71 in 1 K 149/93; S. 1 der Klagebegründung vom 11. Mai 1989 zu 1 K 80/89 = dort Bl. 8).

    Wegen weiterer Sachverhaltseinzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, auf das Sitzungsprotokoll und auf den Inhalt der vorgelegten EW- und Rechtsbehelfsakte des Beklagten sowie der gleichfalls beigezogenen finanzgerichtlichen Klageakten 2 K 105/89 und 1 K 149/93 nebst dortiger I. Rechtszug-Akte 1 K 80/89 verwiesen.

    35 zugerechnet werden kann, wenn die Kläger, wie von ihnen in den Umsatzsteuerverfahren 1 K 80/89 und 1 K 149/93 vorgetragen, den gesamten Schwimmbadbereich einschließlich des nur von dort zugänglichen Duschbades zu rd.

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Der Senat sieht sich hiermit auch im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168/500, BStBl. II 1993, 3, welches ein Billigkeitsverfahren nach § 163 AO schon generell dann für zulässig gehalten hat, wenn dieses vor Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung, deren abweichende Festsetzung im Billigkeitswege begehrt wird, beantragt wurde.

    Nach dem vorgenannten BFH-Urteil, BFHE 168, 500, BStBl. II 1993, 3 kann nämlich auch eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO die - wie hier mit der von den Klägern u. a. eingewandte Bewertungszusage - mit der sachlichen Unrichtigkeit eines bestandskräftig gewordenen Steuerbescheides begründet wird, nur dann Platz greifen, wenn sich das Festhalten an der bisherigen Festsetzung (hier: EW-Feststellung) deshalb als sachlich unbillig erweist, weil sie offensichtlich unzutreffend ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder unzumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit einer noch offenen oder änderbaren Steuerfestsetzung zu wehren.

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    35 im Hinblick auf die diesbezüglich verschärfte Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl. II 1985, 151 lediglich eine einzige Wohnung enthält, da auch die in das Obergeschoß dieses Gebäudeteils abgegrenzt integrierte appartmentmäßige Raumeinheit nicht als dortige eigenständige zweite Wohnung behandelt werden kann.

    33-;35 ansonsten deutlich luxuriös und aufwendig ist, entspricht es zur Überzeugung des Senats keinesfalls der Billigkeit, ihnen für eine Bauweise, die nach dem ihnen seinerzeit bekannten BFH-Urteil BFHE 142, 505, BStBl. II 1985, 151 mit modernen Wohnvorstellungen nicht mehr im Einklang steht, über § 163 AO eine Grundstücksbewertung zuzubilligen, die ihnen durch die Einstufung des streitbefangenen Wohngrundstücks als Mietwohngrundstück und die damit verbundene Anwendung des Ertragswertverfahrens gegenüber demjenigen, der mit vergleichbarem Aufwand modernen Wohnvorstellungen gemäß abgeschlossen gebaut hat, einen erheblichen Steuervorteil - EW 149.000 DM statt 296.700 DM - verschafft.

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Davon könnte nämlich allenfalls gesprochen werden, wenn die von den Klägern geltend gemachte Zusage - trotz ihrer fehlenden Schriftform und unabhängig von ihrer inhaltlichen Rechtmäßigkeit (s. dazu z. B. BFH vom 24. Oktober 1985 IV R 218/82, BFH/NV 1987, 613; vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl. II 1990, 274 Nr. 2 c der Entscheidungsgründe) - ihrerseits dermaßen klar zutage lag, daß ihre Nichtberücksichtigung einen eklatanten Fehler der streitbefangenen Art- und Wertfeststellung bedeutet.
  • BFH, 12.02.1985 - IX R 114/83

    Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Im Falle finanzgerichtlicher Urteile, die - wie im Streitfall - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungs- oder Feststellungsbescheide betreffen und dabei den Vorbehalt der Nachprüfung unberührt lassen, bedeutet dies, daß sie trotz ihrer Rechtskraft erneuten Aufhebungs- oder Änderungsanträgen nicht entgegenstehen, sofern diese auf einen Sachverhalt gestützt werden, über den das jeweilige Urteil noch nicht befunden hat (BFH-Urteile vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl. II 1985, 690; vom 7. Februar 1990 I R 145/87, BFHE 161, 387, BStBl. II 1990, 1032; Gräber/von Groll, FGO, 3. Aufl., § 110 Rz. 25; Tipke/Kruse, AO/FGO, 15. Aufl., § 110 FGO Tz. 19).
  • BFH, 07.02.1990 - I R 145/87

    Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Im Falle finanzgerichtlicher Urteile, die - wie im Streitfall - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Festsetzungs- oder Feststellungsbescheide betreffen und dabei den Vorbehalt der Nachprüfung unberührt lassen, bedeutet dies, daß sie trotz ihrer Rechtskraft erneuten Aufhebungs- oder Änderungsanträgen nicht entgegenstehen, sofern diese auf einen Sachverhalt gestützt werden, über den das jeweilige Urteil noch nicht befunden hat (BFH-Urteile vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl. II 1985, 690; vom 7. Februar 1990 I R 145/87, BFHE 161, 387, BStBl. II 1990, 1032; Gräber/von Groll, FGO, 3. Aufl., § 110 Rz. 25; Tipke/Kruse, AO/FGO, 15. Aufl., § 110 FGO Tz. 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.09.1986 - 3 K 45/86
    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    b) Zur Anwendung dieser infolge des nunmehrigen § 20 Satz 2 BewG n.F. für das Billigkeitsverfahren des Streitfalles einschlägigen Übergangsregelung hat der Senat jedoch - sachlich im Einklang mit dem rechtskräftigen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4. September 1986 3 K 45/86, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1987, 14 - bereits wiederholt entschieden, daß die Verwaltungsanweisung vom 15. Mai 1985 nicht schematisch auf alle grundsätzlich davon betroffenen Fälle angewandt werden kann, weil solchenfalls Wohngrundstücke, die nach der verschärften Rechtsprechung des BFH zum Wohnungsbegriff wegen der gewandelten modernen Wohnvorstellungen von ihrer tatsächlichen Bauweise her nicht mehr als Zweifamilienhaus- bzw. Mietwohngrundstücke behandelt werden können, automatisch dennoch als derartige Grundstücke behandelt werden müßten.
  • BFH, 24.10.1985 - IV R 218/82

    Gleichsetzung der Gewährung einer Tarifermäßigung mit einer verbindlichen

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Davon könnte nämlich allenfalls gesprochen werden, wenn die von den Klägern geltend gemachte Zusage - trotz ihrer fehlenden Schriftform und unabhängig von ihrer inhaltlichen Rechtmäßigkeit (s. dazu z. B. BFH vom 24. Oktober 1985 IV R 218/82, BFH/NV 1987, 613; vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl. II 1990, 274 Nr. 2 c der Entscheidungsgründe) - ihrerseits dermaßen klar zutage lag, daß ihre Nichtberücksichtigung einen eklatanten Fehler der streitbefangenen Art- und Wertfeststellung bedeutet.
  • BFH, 25.01.1985 - III R 130/80

    Zulagebegünstigung - Wirtschaftsgüter - Herstellung von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Zuzugeben ist den Klägern allerdings, daß das Senatsurteil 2 K 105/89 insoweit rechtsfehlerhaft ist, als die Kläger dort für die Anwendung der Übergangsregelung des gleichlautenden Ländererlasses vom 15. Mai 1985 (Betriebs-Berater 1985, 984) als Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO auf die bewertungsabhängigen Folgesteuern verwiesen werden.
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 106/90

    Unterstellung von Unternehmereigenschaften bei der Tätigkeitsausübung als

    Auszug aus FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
    Wegen dieser Vermietung wurde den Klägern durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. April 1993 XI R 106/90 und - im II. Rechtszug - des FG des Saarlandes vom 22. Juni 1994 1 K 149/93 die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft zugebilligt.
  • FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93

    Angemessenheit vereinbarter Konzernverrechnungspreise; Vorliegen verdeckter

    Daher kann auch in der Zahlung eines dem Marktpreis entsprechenden Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen sein, denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wäre grundsätzlich nicht bereit, den Marktpreis für eine Ware zu zahlen, wenn es ihm bei vorsichtiger und vorheriger kaufmännischer Prognose erkennbar nicht möglich wäre, aufgrund des bestehenden oder zukünftig notwendig werdenden Kostenapparates innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Gewinn aus dem Handel mit diesem Produkt zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 - I R 3/92, BStBl II 1993, 457, 458; vom 21.12.1972 - I R 70/70, BStBl II 1973, 449 ; vom 01.02.1967 - I 220/64, BStBl III 1967, 495, 498; ebenso: Finanzgericht -FG- Saarland vom 25.10.1995 - 1 K 240/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 49, 50 zu § 1 AStG ).
  • FG Düsseldorf, 03.08.2000 - 11 K 6126/97

    Einheitsbewertung; Artfortschreibung; Einfamilienhaus; Billigkeitsprüfung;

    Entgegen der Ansicht des FG des Saarlandes, Urteil vom 11. Mai 1995 2 K 179/93, EFG 1996, 49, ist die bewertungsrechtliche Billigkeitsregelung unabhängig von der Ausstattung des Hauses, den Baukosten und dem Kostenaufwand für die Schaffung getrennter Wohnungen anzuwenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht