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   FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04   

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FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04 (https://dejure.org/2009,19402)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.02.2009 - 2 K 2058/04 (https://dejure.org/2009,19402)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 K 2058/04 (https://dejure.org/2009,19402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) auf Körperschaftsteuer angefallene Nachforderungszinsen; Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Erlasses von Zinsen durch das Finanzamt

  • Judicialis

    AO § 227; ; AO § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Körperschaftsteuernachforderung nach fehlerhafter Beurteilung einer Zahlung als Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Körperschaftsteuernachforderung nach fehlerhafter Beurteilung einer Zahlung als Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Eine hier allein geltend gemachte und in Betracht kommende sachliche Unbilligkeit setzt voraus, dass die Einziehung der in Frage stehenden Beträge mit Rücksicht auf die den einschlägigen abgabenrechtlichen Vorschriften zugrunde liegenden Zwecke nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH vom 13. Juli 1976 VIII R 236/72, BStBl II 1977, 125) oder dass sie den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489).

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen grundsätzlich solche Erwägungen unbeachtet bleiben, die der Besteuerungstatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489, vom 9. Mai 2007 XI R 2/06, BFH/NV 2007, 1622; Loose in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 227 AO Tz. 20, m.w.N.).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 100/03

    Erstattungsberechtigung bei Entrichtung der Kapitalertragsteuer für Rechnung

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Anders als der Beklagte hat der BFH im Urteil vom 14. Juli 2004 I R 100/03 (BStBl II 2005, 31) auch zur Kapitalertragsteuer festgestellt, dass nach § 37 Abs. 2 Abs. 2 AO grundsätzlich derjenige erstattungsberechtigt ist, auf dessen Rechnung ohne rechtlichen Grund die Zahlung der Steuer bewirkt worden ist.
  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 i.V.m. § 121 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf Null; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297, vom 31. März 2004 X R 25/03, BFH/NV 2004, 1212).
  • BFH, 13.07.1976 - VIII R 236/72

    Doppelbesteuerungsabkommen - Berücksichtigung von Einbußen im Privatvermögen -

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Eine hier allein geltend gemachte und in Betracht kommende sachliche Unbilligkeit setzt voraus, dass die Einziehung der in Frage stehenden Beträge mit Rücksicht auf die den einschlägigen abgabenrechtlichen Vorschriften zugrunde liegenden Zwecke nicht mehr zu rechtfertigen ist (BFH vom 13. Juli 1976 VIII R 236/72, BStBl II 1977, 125) oder dass sie den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489).
  • BFH, 28.06.2006 - I R 97/05

    Als Anfechtungsklage fortgeführte Untätigkeitsklage - Sog. Rücklagenmanagement

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Das Bestehen der Aufrechnungslage und die Aufrechnung sind auch nicht anders zu beurteilen, weil der BFH inzwischen mit Urteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05 (BFH/NV 2006, 2207) die damals von der Klägerin und der G gewählte Konstruktion in einem anderen Fall für rechtmäßig erachtet hat.
  • BFH, 09.05.2007 - XI R 2/06

    Zinsverzicht; Aufrechnungslage

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Bei der Billigkeitsprüfung müssen grundsätzlich solche Erwägungen unbeachtet bleiben, die der Besteuerungstatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489, vom 9. Mai 2007 XI R 2/06, BFH/NV 2007, 1622; Loose in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 227 AO Tz. 20, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Hinsichtlich der Nachzahlungszinsen nach § 233a EStG ist geklärt, dass sie lediglich eine laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung darstellen und dafür die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall unbeachtlich sind die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages ausreicht die Rechtfertigung nicht nur im abstrakten Zinsvorteil des Steuerschuldners, sondern auch in einem ebensolchen Nachteil des Steuergläubigers zu sehen ein Verschulden auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses prinzipiell irrelevant ist (BFH vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 m.w.N.) und ebenso, dass für einen Ausgleich in Form einer Verzinsung kein Raum ist, wenn zweifelsfrei feststeht, dass ein Steuerpflichtiger durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil erlangt hatte und festgesetzte Nachzahlungszinsen dann wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind (BFH vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, a.a.O., m.w.N.).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Die Entscheidung über ein Erlassbegehren aus Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Saarland, 12.02.2009 - 2 K 2058/04
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 i.V.m. § 121 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf Null; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297, vom 31. März 2004 X R 25/03, BFH/NV 2004, 1212).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/12

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

    b) Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zum BFH-Beschluss vom 28. Juli 2009 I B 42/09 (BFH/NV 2010, 5) und dem diesem zugrunde liegenden Urteil des FG des Saarlandes vom 12. Februar 2009  2 K 2058/04 (juris).
  • BFH, 12.04.2018 - X B 144/17

    Prozessführungsbefugnis eines von mehreren Miterben; Billigkeitserlass von

    c) Auch eine Divergenz zum Urteil des FG des Saarlandes vom 12. Februar 2009 2 K 2058/04 bzw. zum nachgehenden BFH-Beschluss vom 28. Juli 2009 I B 42/09 (BFH/NV 2010, 5) liegt jedenfalls nicht vor.
  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/12

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.07.2014 III R 53/12 - Erlass von

    b) Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zum BFH-Beschluss vom 28. Juli 2009 I B 42/09 (BFH/NV 2010, 5) und dem diesem zugrunde liegenden Urteil des FG des Saarlandes vom 12. Februar 2009  2 K 2058/04 (juris).
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