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   FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03   

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FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03 (https://dejure.org/2003,5638)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.05.2003 - 1 V 22/03 (https://dejure.org/2003,5638)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 1 V 22/03 (https://dejure.org/2003,5638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (§§ 15 Abs. 1, 4b, 6a UStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die kollusiv im Hintergrund handelnde kriminelle Gruppe als Leistungserbringer bei Erschleichen von umsatzsteuerlichen Vorteilen eines Unternehmers gemeinsam mit seinen Geschäftspartnern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15; UStG § 6a; UStG § 4b
    Vorsteuerabzug; Unternehmer; Umsatzsteuerkarusell; innergemeinschaftliche Leistung; kriminelle Machenschaften; Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 1997, 1998 vom 12. Dezember 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1049
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • FG Saarland, 25.04.1995 - 1 V 303/94

    Umsatzsteuer; Rechnungen einer Tarn-GmbH

    Auszug aus FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03
    Unternehmerin ist dann nämlich nicht bzw. nicht nur die GmbH, sondern die bzw. auch die hinter der GmbH stehenden Personen oder Personengruppen, die den Rechtsmantel für ihre Zwecke einsetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 25. April 1995 1 V 303/94, EFG 1995, 769).

    Der Senat hat sich der vorgenannten Rechtsprechung, die sinngemäß nicht nur für juristische Personen, sondern für Scheinrechnungen einer jeden Art von Schein- und sonstigen Unternehmen gelten muss, angeschlossen (Beschlüsse vom 25. April 1995 1 V 303/94, EFG 1995, 769; vom 18. Februar 1997 1 V 221/96, EFG 1997, 646; vom 17. Februar 2000 1 V 317/99), weil sie dem Grundgedanken der §§ 41, 42 AO entspricht.

  • FG Saarland, 18.02.1997 - 1 V 221/96

    Körperschaftsteuer; kein Betriebsausgabenabzug aus sog. ,,Abdeckrechnungen''

    Auszug aus FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03
    Die Rechtsprechung des BFH und zum Teil auch der Finanzgerichte hat deshalb den Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug aus Rechnungen von Strohmann- bzw. Tarn-GmbH's grundsätzlich abgelehnt (BFH vom 13. Juli 1994 XI R 97/92, BFH/NV 1995, 168, vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133; FG Köln vom 15. März 1994 5 K 1102/88, EFG 1994, 1025; FG Saarland vom 18. Februar 1997 1 V 221/96, EFG 1997, 646; FG Hamburg vom 4. August 1998 II 39/97, EFG 1999, 193 jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat sich der vorgenannten Rechtsprechung, die sinngemäß nicht nur für juristische Personen, sondern für Scheinrechnungen einer jeden Art von Schein- und sonstigen Unternehmen gelten muss, angeschlossen (Beschlüsse vom 25. April 1995 1 V 303/94, EFG 1995, 769; vom 18. Februar 1997 1 V 221/96, EFG 1997, 646; vom 17. Februar 2000 1 V 317/99), weil sie dem Grundgedanken der §§ 41, 42 AO entspricht.

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH v. 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; v. 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01

    Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei

    f) Das FA schließt sich weiter der Rechtsprechung des FG Saarlandes an (Beschluss vom 13.5.2003 1 V 22/03), wonach für den Vorsteuerabzug als Leistender nicht der Rechnungsaussteller, sondern der Hintermann anzusehen sei, wenn es sich bei dem Geschäftspartner um eine "kriminell handelnde Person" handele, die "mit anderen krininell handelnden Personen" zusammenarbeite.

    b) Das noch nicht entschiedene Beschwerdeverfahren vor dem BFH gegen den Beschluss des FG Saarland vom 13. Mai 2003 (1 V 22/03, UStB 2003, 293) ist nicht vorgreiflich (BFH Urteil vom 8. November 1989 I R 16/86, BStBl II 1990, 244).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind für die Frage, ob der in der Rechnung bezeichnete Leistungserbringer selbst ggf. mit Hilfe von Subunternehmern die Leistung erbracht hat oder nur unter seinem Namen einem Dritten die Leistungen zuzurechnen sind, die zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen maßgebend, so dass auch ein Strohmann Leistender sein kann, solange Strohmann und Leistungsempfänger nicht einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäftes zwischen dem Dritten und dem Hintermann eintreten sollen (BFH Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835, a.A. FG Saarland, Beschluss vom 13. Mai 2003, 1 V 22/03 UStB 2003, 293 für den Fall, dass es sich bei den Lieferanten um eine "kriminell handelnde Gruppe" handelt).

  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Das FA verweist insoweit auf den Beschluss des FG des Saarlandes vom 13. Mai 2003 1 V 22/03 (EFG 2003, 1049), der denselben Sachverhalt und lediglich einen anderen Endabnehmer betreffe.
  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

    Die gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Saarland (Beschluss vom 13. Mai 2003 1 V 22/03, EFG 2003, 1049) sei unzutreffend, da der für Umsatzsteuerkarusselle hervorgehobene Ausnahmezustand, der es rechtfertige Rechtsgrundsätze des redlichen Geschäftsverkehrs unberücksichtigt zu lassen, nicht hinreichend konkretisierbar sei.

    Eine Gutgläubigkeit der ASt sei damit nicht gegeben, worauf es für die Versagung des Vorsteuerabzugs im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells entsprechend den Ausführungen des Finanzgerichts Saarland (Beschluss vom 13. Mai 2003, a.a.O.) aber letztlich nicht ankomme.

  • FG Hessen, 24.11.2003 - 6 V 3662/03

    Karussellgeschäft; Vorsteuerabzug; Strohmann - Leistender bei Strohmanngeschäften

    Abschließend verweist das FA auf den Beschluss des FG des Saarlandes vom 13. Mai 2003 1 V 22/03 EFG 2003, 669, der den selben Sachverhalt, jedoch einen anderen Endabnehmer betrifft.

    Soweit das FG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 13. Mai 2003 1 V 22/03, EFG 2003, 1049 das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs bei gleicher Sachlage verneint, vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.

  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1354/02

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Er verweise hierzu auf einen Beschluss des FG Saarland vom 13.05.2003 (1 V 22/03, EFG 2003, 1049).
  • FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07

    Kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" unter Einschaltung

    Hierbei wird Umsatzsteuer von im Inland und EG-Ausland ansässigen Firmen, die zumeist wirtschaftlich inaktiv sind und die ihre steuerlichen Pflichten verletzen (sog. "missing-trader"), unter Einschaltung wirtschaftlich aktiver Firmen im Inland (sog. "buffer") hinterzogen (zum Ablauf solcher Geschäfte: FG Saarland vom 13. Mai 2003 1 V 22/03, EFG 2003, 1049; Kemper, UStR 2005, 1 ff.).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K 1356/02

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug trotz unrichtiger Rechnung aus

    Er verweise hierzu auf einen Beschluss des FG Saarland vom 13.05.2003 (1 V 22/03, EFG 2003, 1049).
  • FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05

    Belegnachweise für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (§§

    In besonderem Maße sind hieran die mit Auslandslieferungen oder innergemeinschaftlichen Lieferungen in Verbindungen stehenden "Karussellgeschäfte" (s. hierzu FG Saarland vom 13. Mai 2003 1 V 22/03, EFG 2003, 1049) und andere vergleichbare Konstrukte beteiligt.
  • FG Köln, 06.12.2006 - 4 K1356/02

    "Strohmann" als leistender Unternehmer; Begriff der Lieferung bei

    Er verweise hierzu auf einen Beschluss des FG Saarland vom 13.05.2003 ( 1 V 22/03, EFG 2003, 1049 ).
  • FG Niedersachsen, 13.05.2005 - 16 V 572/04

    Recht auf Vorsteuerabzug; Rechnungsmäßige Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug;

    Soweit dies teilweise in der Rechtsprechung geschieht (vgl. z.B. FG Saarland, Beschluss vom 13.05.2003, 1 V 22/03, EFG 2003, 1049) findet insoweit eine unzulässige Vermischung zwischen Umsatzsteuerrecht und Schadenersatz oder Haftungsansprüchen statt, die im Umsatzsteuerrecht keine Grundlage hat.
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