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   FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95   

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https://dejure.org/1997,10881
FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95 (https://dejure.org/1997,10881)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.10.1997 - 1 K 190/95 (https://dejure.org/1997,10881)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - 1 K 190/95 (https://dejure.org/1997,10881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übertragung von Zero-Bonds-Wertpapieren als vGA

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.10.1991 - VIII R 48/88

    Nutzungsentgelt aus Zerobonds gehört zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen; zur

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
    Zero-Bonds sind Anleihen, die abgezinst oder aufgezinst ausgegeben und bei Fälligkeit zum Rücknahmebetrag getilgt werden ( BFH, Urteil vom 8. Oktober 1991 VIII R 48/88 , BStBl. II 1992, 174).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
    Eine Vermögensminderung ist hiernach zum einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 47/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verseckten Gewinnausschüttung (vGA)

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
    Eine solche Vereinbarung muß nicht schriftlich abgefaßt sein (BFH, Urteil vom 17. Oktober 1990 1 R 47/87, BFH/NV 1991, 773).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat regelmäßig angeschlossen hat, bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem rechtlichen Zusammenhang mit einer den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden (= offenen) Ausschüttung steht (vgl. etwa BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996 1 R 139/94, BStBl. II 1997, 301).
  • BFH, 21.09.1989 - IV R 115/88

    Verdeckte Einlagen von Gesellschaftern einer steuerfreien landwirtschaftlichen

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
    Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Anteilseigner seiner Gesellschaft einen Vermögensvorteil gewährt, den ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht gewährt hätte ( BFH, Urteil vom 21. September 1989 IV R 115/88 , BStBl. II 1990, 86 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so ist zum anderen eine verdeckte Gewinnausschüttung dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich auch durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH, Urteil vom 24. Januar 1990 1 RF 157/86, BStBl. II 1990, 645).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - I 192/01

    Tantiemevereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

    Hier hat die Klägerin indessen in den Jahren zuvor schon nicht das Mindestmaß des Gewinns erhalten, der das eingesetzte Kapital angemessen verzinst und lediglich eine untere Grenze dargestellt hätte, freilich ohne dass umgekehrt daraus geschlossen werden könnte, dass anderenfalls die darüber hinausgehenden Erträge als Geschäftsführer- bzw. Prokuristenvergütung hätten ausgekehrt werden können (Finanzgericht Saarland vom 13. Oktober 1997, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 399 ).
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