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   FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17   

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https://dejure.org/2019,16780
FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17 (https://dejure.org/2019,16780)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.05.2019 - 1 K 1105/17 (https://dejure.org/2019,16780)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 1 K 1105/17 (https://dejure.org/2019,16780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Großmutters Einkaufsfahrt von der Steuer absetzen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auf Fahrtkostenerstattungen an ein Kind im Zusammenhang mit der Reinigung der Wohnung des Elternteils und der Hilfe bei notwendigen Einkäufen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17
    Dazu gehören Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (BFH vom 3. September 2015 VI R 18/14, BStBl II 2016, 272 m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17
    Selbst wenn man also der Auffassung der Klägerin folgen würde, dass auch Dienstleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 Satz 1 2. Alternative EStG von nahen Angehörigen erbracht würden, die nicht gewerbsmäßig handeln, so wäre hierfür ein Vertrag zu fordern, der bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart wurde und dessen Gestaltung und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826; vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674 m.w.N.).
  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    Auszug aus FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17
    Allerdings müsse auch eine solche Vereinbarung unter Angehörigen inhaltlich dem entsprechen, was auch bei Vereinbarungen unter Fremden üblich ist (vgl. BFH vom 10. April 1992 III R 184/90, BStBl II 1992, 814 m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17
    Vor diesem Hintergrund ist es - wie auch sonst für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen üblich - erforderlich, dass diese Verträge einem Fremdvergleich standhalten (vgl. zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen etwa BFH vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BStBl II 2007, 294 m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98

    Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung

    Auszug aus FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17
    Selbst wenn man also der Auffassung der Klägerin folgen würde, dass auch Dienstleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 Satz 1 2. Alternative EStG von nahen Angehörigen erbracht würden, die nicht gewerbsmäßig handeln, so wäre hierfür ein Vertrag zu fordern, der bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart wurde und dessen Gestaltung und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826; vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674 m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1998 - III R 94/96

    Betreuungsaufwendungen für Sohn - Außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus FG Saarland, 15.05.2019 - 1 K 1105/17
    In der Literatur wird zudem - wie bei einer Dienstleistung nach §§ 611 ff. BGB - ein Schuldverhältnis gefordert, auf Grund dessen der Steuerpflichtige berechtigt ist, die vereinbarte Leistung zu fordern (§ 241 Abs. 1 S. 1 BGB), etwa als entgeltliche Geschäftsbesorgung (vgl. Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, Stand Dezember 2018, § 35a EStG, Rz. 22 unter Verweis auf BFH vom 4. Juni 1998 III R 94/96, BFH/NV 99, 163 zum damaligen § 33c EStG).
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