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   FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99   

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https://dejure.org/2000,10680
FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99 (https://dejure.org/2000,10680)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.12.2000 - 1 K 256/99 (https://dejure.org/2000,10680)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 1 K 256/99 (https://dejure.org/2000,10680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Vorsteuerabzug ohne Einnahmenerzielung (§§ 2, 15 UStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Existenzgründungsberatung vor Unternehmensgründung als gewerbliche Tätigkeit; Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei gescheitertem Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulung vor Unternehmensgründung grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit; Vorsteuerabzug bei fehlgeschlagener Unternehmensgründung; Erfolgloser Unternehmer; Beweislast; Maßgeblichkeit des Veranlassungszusammenhangs; Vergleichbarkeit mit der ertragsteuerlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Der Vorsteuerabzug des erfolglosen Unternehmers sei durch das Urteil des EuGH vom 29. Februar 1999, Rs. C-110/94 anerkannt (Bl. 22).

    Hierzu zählen auch sog. Vorbereitungshandlungen, die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sind; dies gilt auch dann, wenn es letztlich nicht zur Ausführung entsprechender entgeltlicher Leistungen kommt (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 -INZO-, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655; vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, DStR-Entscheidungsdienst 1998, 528; vom 21. März 2000 Rs. C-110/98 bis c-147/98, UVR 2000, 219).

  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 258/99

    Abnutzbares Wirtschaftsgut durch vorweggenommene Betriebsausgaben?

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Es gelten insofern inhaltlich entsprechende Überlegungen wie bei der Anerkennung von vorweggenommener Betriebsausgaben (s. dazu das Urteil im Verfahren 1 K 258/99 vom selben Tage).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Hierzu zählen auch sog. Vorbereitungshandlungen, die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sind; dies gilt auch dann, wenn es letztlich nicht zur Ausführung entsprechender entgeltlicher Leistungen kommt (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 -INZO-, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655; vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, DStR-Entscheidungsdienst 1998, 528; vom 21. März 2000 Rs. C-110/98 bis c-147/98, UVR 2000, 219).
  • BFH, 17.09.1998 - V R 28/98

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Eine Schulung, die der Gründung des Unternehmens vorangeht, ist grundsätzlich noch keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1998 V R 28/98, BStBl II 1999, 146).
  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug eines Unternehmers

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Vorbereitungshandlungen im Sinne der genannten Rechtsprechung sind aber nur nach außen und auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564; in BFH/NV 1995, 76, und in BFH/NV 1994, 131).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 68/90

    Ghent Coal Terminal

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Vorbereitungshandlungen im Sinne der genannten Rechtsprechung sind aber nur nach außen und auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564; in BFH/NV 1995, 76, und in BFH/NV 1994, 131).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
    Hierzu zählen auch sog. Vorbereitungshandlungen, die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sind; dies gilt auch dann, wenn es letztlich nicht zur Ausführung entsprechender entgeltlicher Leistungen kommt (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 -INZO-, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655; vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, DStR-Entscheidungsdienst 1998, 528; vom 21. März 2000 Rs. C-110/98 bis c-147/98, UVR 2000, 219).
  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 258/99

    Jahresgesamtumsatz bei Kleinunternehmern

    Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme reiche zur Unternehmensgründung nicht aus (Bl. 16f. 1 K 256/99).

    Es gelten insofern inhaltlich entsprechende Überlegungen wie bei der Anerkennung von Vorsteuerbeträgen im Vorfeld einer gescheiterten Einnahmenerzielung (s. dazu das Urteil im Verfahren 1 K 256/99 vom selben Tage).

  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 61/04

    Zur Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zum Vorsteuerabzug bei

    Bei der Beurteilung der Streitsache seien die Entscheidungen des EuGH vom 29.02.1996 (Az. C-110/94, UR 1996, 116) und des FG Saarland vom 15.12.2000 (Az. 1 K 256/99, EFG 2001, 392) zur Stützung seiner Rechtsauffassung zu berücksichtigen.

    Insoweit ist dem Kläger zuzugeben, dass bereits Vorbereitungshandlungen, die auf die Erzielung steuerpflichtiger Umsätze gerichtet sind, grundsätzlich einen Anspruch zum Vorsteuerabzug begründen können (so die vom Kläger angeführten Entscheidungen des EuGH vom 29.02.1996, Az. C-110/94, a.a.O. und des FG Saarland vom 15.12.2000, Az. 1 K 256/99, a.a.O., aber auch BGH-Urteil vom 08.03.2001 V R 24/98, a.a.O.).

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