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   FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01   

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FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01 (https://dejure.org/2005,8117)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 K 333/01 (https://dejure.org/2005,8117)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 K 333/01 (https://dejure.org/2005,8117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verluste aus der Vermietung eines im Ausland belegenen, in ein Schiffsregister eingetragenen Schiffes - Nachweispflicht des Steuerpflichtigen bei behaupteter Treuhandschaft

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische Einkünfte (§ 2a EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vercharterung einer Segelyacht als gewerbliche Tätigkeit; Vercharterung einer Segelyacht als Vermietung und Verpachtung; Ausländische Einkünfte durch Vercharterung einer Segelyacht in ausländischem Hafen; Längere Verlustperioden als ausreichendes Kriterium für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2a
    Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 172
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind Einnahmen (vgl. § 8 Abs. 1 EStG) i.S. von § 11 Abs. 1 EStG zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BStBl II 1984, 480).

    Allerdings muss der Gläubiger in diesem Fall in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1984, 480, und in BStBl II 1997, 755).

    Der Kläger hatte damit im Sinne der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BStBl II 1984, 480 unter 2c) die unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf die Zahlungsmittel der GmbH.

  • BFH, 14.04.2000 - X B 118/99

    Liebhaberei; Yachtvercharterung

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Die Vercharterung einer Segelyacht stellt nach Auffassung des BFH, der sich der Senat -wenn auch nicht ohne Bedenken- anschließt, ihrer Art nach keine gewerbliche Tätigkeit dar (BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).

    Dazu bedarf es einer in die Zukunft gerichteten, langfristigen Prognose, für welche die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH, Urteil vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).

    Unter dieser Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermieterleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben und hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH Urteile vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 und vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl. II 1999 619).

    Dies gilt auch dann, wenn eine einzelne in einem üblichen Yachthafen stationierte Segelyacht mit Hilfe eines gewerblichen Vermittlungsunternehmens verchartert wird, das weitere Yachten anderer Eigner vermittelt und zusätzliche, eigene Leistungen erbringt (BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl II 1999, 619; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510).

  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Die Vermutung, eine Tätigkeit werde mit Überschusserzielungsabsicht geführt, wird nicht durch Verluste in der Anlaufphase entkräftet, wenn der Steuerpflichtige auf diese mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen - wie z.B. der Umstrukturierung oder Einstellung des Betriebs - reagiert (BFH, Beschluss vom 28. März 2000, X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186; Urteil vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFH/NV 2002, 1538, DB 2002, 2082).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aus dem Fehlen eines brauchbaren wirtschaftlichen Konzepts geschlossen werden kann, dass die Tätigkeit von Anfang an vor allem der Befriedigung privater Interessen - und nicht der Überschusserzielung - diente (BFH, Urteil vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFH/NV 2002, 1538; Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).

  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermieterleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben und hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH Urteile vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 und vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl. II 1999 619).

    Dies gilt auch dann, wenn eine einzelne in einem üblichen Yachthafen stationierte Segelyacht mit Hilfe eines gewerblichen Vermittlungsunternehmens verchartert wird, das weitere Yachten anderer Eigner vermittelt und zusätzliche, eigene Leistungen erbringt (BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl II 1999, 619; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510).

  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Schlüsse können auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige darauf reagiert, dass er längere Zeit hindurch Verluste erwirtschaftet hat (z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BStBl II 1998, 727; vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, m.w.N.).

    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH, Urteil vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428; Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BStBl II 1998, 727; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663; Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950, m.w.N.).

  • BFH, 15.05.2002 - X B 169/01

    Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Überschusserzielungsabsicht geschlossen werden, wobei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428 m.w.N.).

    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH, Urteil vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428; Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BStBl II 1998, 727; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663; Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950, m.w.N.).

  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Die Vermutung, eine Tätigkeit werde mit Überschusserzielungsabsicht geführt, wird nicht durch Verluste in der Anlaufphase entkräftet, wenn der Steuerpflichtige auf diese mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen - wie z.B. der Umstrukturierung oder Einstellung des Betriebs - reagiert (BFH, Beschluss vom 28. März 2000, X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186; Urteil vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFH/NV 2002, 1538, DB 2002, 2082).

    Ein solches kann darin zu sehen sein, dass die verlustbringende Tätigkeit aufgrund ihrer Art typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, (auch) der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH, Urteil vom 12. September 2002 IV R 60/01, BStBl II 2003, 85; Beschluss vom 28. März 2000, X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186).

  • BFH, 21.10.1981 - I R 230/78

    Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Gewinnausschüttung einer GmbH

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Ihm fließen Beträge, die ihm die GmbH schuldet, bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit zu (BFH-Urteil vom 21.Oktober 1981 I R 230/78, BStBl II 1982, 139).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
    Allerdings muss der Gläubiger in diesem Fall in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1984, 480, und in BStBl II 1997, 755).
  • BFH, 01.03.1977 - VIII R 106/74

    Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01

    Architektentätigkeit als Liebhaberei

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 86/95

    Feststellungsverzicht der Verluste aus Landwirtschaft und Forstwitschaft auf

  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

  • FG Berlin, 30.09.2003 - 5 K 5342/01

    Gewinnerzielungsabsicht bei Vercharterung einer Segelyacht im Nebenberuf

  • FG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 K 2702/02

    Kapitaleinkünfte; Schätzung; Steuerhinterziehung; Festsetzungsfrist;

  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98

    Zurechnung eines ausländischen Bankguthabens zum Gesamtvermögen;

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

  • FG Düsseldorf, 20.02.2001 - 13 K 1707/96

    Segelyacht; Liebhaberei; Überschusskalkulation; Ausländische Verluste;

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • FG Köln, 21.06.1996 - 3 K 1001/91

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Schätzung der Erträge

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 13/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

  • FG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 K 252/01

    Feststellungslast der Finanzbehörde für die steuerbegründenden Tatsachen;

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

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