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   FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01   

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FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01 (https://dejure.org/2005,19219)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 K 372/01 (https://dejure.org/2005,19219)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 K 372/01 (https://dejure.org/2005,19219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG 1990 § 33 Abs. 2 S. 1; ; EStG 1990 § 33b; ; EStG 1997 § 33 Abs. 2 S. 1; ; EStG 1997 § 33b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten Behinderter; Tatsächliche Kosten; Behindertengerechter Umbau eines Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten Behinderter - Tatsächliche Kosten - Behindertengerechter Umbau eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.12.2003 - III R 31/03

    Fahrtkosten bei Behinderten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Zur Bestimmung der Angemessenheit im Einzelfall ist grundsätzlich neben einer Begrenzung der in aller Regel höchstens noch als angemessen zu beurteilenden jährlichen Fahrleistungen von 15.000 km grundsätzlich auf die in den Richtlinien bestimmten Pauschsätze zurückzugreifen (BFH vom 26. März 1997 III R 71/96, BStBl. II 1997, 538, vom 18. Dezember 2003 III R 31/03, BStBl. II 2004, 453; vom 24. August 2004 VIII R 59/01, BFH/NV 2004, 1715 m.w.N.).

    Eine geringe jährliche Fahrleistung ist jedoch noch kein Grund, von den Pauschsätzen abzuweichen (BFH vom 18. Dezember 2003 III R 31/03, BStBl. II 2004, 453 für eine Fahrleistung von 3.146 Kilometer).

    Die neuere Rechtsprechung des BFH (s. insbesondere Urteil vom 18. Dezember 2003 III R 31/03, BStBl. II 2004, 453) hat zudem deutlich gemacht, dass ein schwer Geh- und Stehbehinderter - auch wenn die Kilometerpauschbeträge bei geringer jährlicher Fahrleistung die tatsächlichen Kosten der Kfz-Nutzung nicht mehr decken - grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, für seine Fortbewegung außerhalb des Hauses stets die tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung eines privaten Kfz als außergewöhnliche Belastung abzuziehen.

  • FG München, 26.11.1997 - 1 K 4037/96

    Aufwendungen für Kfz-Umrüstung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Bei Steuerpflichtigen, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines KFZ fortbewegen könnten, seien grundsätzlich alle KFZ-Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (FG München vom 26. November 1997 1 K 4037/96, EFG 1998, 568 f, 569, BFH vom 22. Oktober 1996 III R 203/94, BStBl. II 1997, 384).

    Hierbei sind die behindertengerechten Umbauten nicht als besonderes Wirtschaftsgut, sondern als untrennbarer Teil des umgebauten Fahrzeuges zu behandeln (FG München vom 26. November 1997 1 K 4037/96, EFG 1998, 568).

  • BFH, 22.10.1996 - III R 203/94

    Kfz-Kosten Schwerbehinderter als außergewöhnliche Belastung; Angemessenheit der

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Es habe sich - anders als in dem vom BFH (Az.: III R 203/94) entschiedenen Fall - nicht um ein Luxusfahrzeug (dort: Mercedes 300 SEL) gehandelt.

    Bei Steuerpflichtigen, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines KFZ fortbewegen könnten, seien grundsätzlich alle KFZ-Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (FG München vom 26. November 1997 1 K 4037/96, EFG 1998, 568 f, 569, BFH vom 22. Oktober 1996 III R 203/94, BStBl. II 1997, 384).

  • BFH, 19.05.2004 - III R 16/02

    Kraftfahrzeugkosten schwer gehbehinderter und stehbehinderter Steuerpflichtiger

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Steuerrechtlich rechnen sie zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der allgemeinen Lebensführung (grundlegend: BFH vom 20. März 1987 III R 150/86, BStBl. II 1987, 596; s. auch BFH vom 19. Mai 2004 III R 16/02, BStBl. II 2005, 23).
  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Regelmäßig werden derartige dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen anerkannte Aufwendungen nur in der Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel als notwendig i.S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG berücksichtigt (BFH vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BStBl II 1999, 227).
  • FG Saarland, 13.05.2005 - 1 K 243/01

    Fahrtkosten von Behinderten als außergewöhnliche Belastung (§§ 33, 33a, 33b EStG)

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    In einem solchen Fall ist der Betrag zeitlich aufzuteilen und zwar in Anlehnung an § 33 a Abs. 4 Satz 1 EStG nach Monaten (s. dazu FG Saarland vom 13. Mai 2005 1 K 243/01).
  • BFH, 13.12.2001 - III R 40/99

    Kfz-Kosten bei Behinderten mit geringer Fahrleistung

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Der Pauschsatz ist als eine typisierende Regelung stets anzuwenden, wenn die ihm zugrunde liegende Schätzung nicht ausnahmsweise im Einzelfall zu einem offensichtlich willkürlichen Ergebnis, d.h. wenn ihre Anwendung - insbesondere wegen einer außergewöhnlich geringen jährlichen Fahrleistung - zu offensichtlich völlig unzutreffenden steuerlichen Ergebnissen führen würde (BFH vom 13. Dezember 2001, III R 40/99, BStBl. II 2002, 224).
  • BFH, 26.03.1997 - III R 71/96

    Kfz-Kosten einer außergewöhnlich gehbehinderten Person als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Zur Bestimmung der Angemessenheit im Einzelfall ist grundsätzlich neben einer Begrenzung der in aller Regel höchstens noch als angemessen zu beurteilenden jährlichen Fahrleistungen von 15.000 km grundsätzlich auf die in den Richtlinien bestimmten Pauschsätze zurückzugreifen (BFH vom 26. März 1997 III R 71/96, BStBl. II 1997, 538, vom 18. Dezember 2003 III R 31/03, BStBl. II 2004, 453; vom 24. August 2004 VIII R 59/01, BFH/NV 2004, 1715 m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 59/01

    Ermittlung der Einnahmen und des notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Zur Bestimmung der Angemessenheit im Einzelfall ist grundsätzlich neben einer Begrenzung der in aller Regel höchstens noch als angemessen zu beurteilenden jährlichen Fahrleistungen von 15.000 km grundsätzlich auf die in den Richtlinien bestimmten Pauschsätze zurückzugreifen (BFH vom 26. März 1997 III R 71/96, BStBl. II 1997, 538, vom 18. Dezember 2003 III R 31/03, BStBl. II 2004, 453; vom 24. August 2004 VIII R 59/01, BFH/NV 2004, 1715 m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2001 - III R 6/99

    Berücksichtigung einer Fahrleistung von mehr als 15 000 km als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 372/01
    Neben dem Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b EStG, der laufende und typische unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten abgilt, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen gewisse mit der Körperbehinderung zusammenhängende Aufwendungen nach § 33 EStG zum Abzug zugelassen (u.a. Kfz-Aufwendungen bei erheblicher Gehbehinderung; s. BFH vom 13. Dezember 2001 III R 6/99 BStBl. II 2002, 198 m.w.N.).
  • BFH, 20.03.1987 - III R 150/86

    Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind nicht nach § 33 EStG abziehbar

  • BFH, 14.10.1997 - III R 95/96

    Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung bei Behinderten

  • FG Nürnberg, 06.06.2000 - I 280/97

    Lohnsteuer-Haftung einer im Inland ansässigen

  • FG Sachsen, 06.05.2019 - 6 K 914/18

    Beanspruchung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind

    Aufwendungen können nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht mit solchen Aufwendungen in Verbindung stehen, für die der Pauschbetrag gewährt wird (FG des Saarlandes, Urteil vom 16. November 2005 - 1 K 372/01 -, juris).
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