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   FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15   

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FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15 (https://dejure.org/2015,27865)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.06.2015 - 1 K 1117/15 (https://dejure.org/2015,27865)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 1 K 1117/15 (https://dejure.org/2015,27865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung eines Kooperationsverbandes von Steuerberatern als Steuerberatungsgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Steuerberatungsrecht - "Steuer" in der Firma

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung der zusätzlichen Bezeichnung "Steuer" neben der Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft unzulässig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwendung der zusätzlichen Bezeichnung "Steuer" neben der Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2645
  • EFG 2015, 1984
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.04.1995 - VII R 13/94

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Führens eines

    Auszug aus FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15
    Auch der BFH habe in seinem Urteil vom 27. April 1995 (VII R 13/94, BFH/NV 1995, 1099) nur betont, dass bei denjenigen, die Hilfe in Steuersachen in Anspruch nähmen, der Eindruck vermieden werden müsse, die Steuerberatungsgesellschaft nehme als solche bei der Ausübung ihrer steuerberatenden Tätigkeit eine Sonderstellung ein.

    Nach der insoweit ergangenen Rechtsprechung des BFH ist die Verpflichtung der Steuerberatungsgesellschaften im Zusammenhang mit dem Verbot der Verwendung anderer Bezeichnungen zum Hinweis auf eine steuerberatende Tätigkeit nach § 43 Abs. 4 S. 2 StBerG dahin auszulegen, dass eine Steuerberatungsgesellschaft andere - also auch weitere - Zusätze, die auf eine steuerberatende Tätigkeit hinweisen, nicht führen darf (BFH vom 3. Februar 1987, a.a.O.; vom 27. April 1995 VII R 13/94, BFH/NV 1995, 1099).

    Solche Zweifel hat auch der BFH in seinem Urteil vom 27. April 1995 (VII R 13/94, BFH/NV 1995, 1099) nicht gehabt.

  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96

    Steuerberatung; Steuerberater; Werbung

    Auszug aus FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15
    Demgegenüber hat das OVG Lüneburg mit Urteil vom 23. Januar 1998 (8 L 2853/96, NJW-RR 1999, 500) entschieden, dass das Führen der Bezeichnung "Steuerberatung" neben dem Firmennamen in der geschäftlichen Korrespondenz einer Steuerberatungsgesellschaft weder gegen § 43 Abs. 4 S.2 StBerG noch gegen das Verbot unsachlicher Werbung gem. § 57a StBerG verstoße.

    Auch die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 23. Januar 1998 (8 L 2853/96, NJW-RR 1999, 500) rechtfertigt keine andere Betrachtung.

    Dies hat auch die Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des OVG Niedersachsen vom 23. Januar 1998 (8 L 2853/96, NJW-RR 1999, 500) zugestanden.

  • BFH, 03.02.1987 - VII R 116/82

    Finanzrechtsweg - Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung - Klage einer

    Auszug aus FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15
    Durch dieses Verbot soll sichergestellt werden, dass die Gleichheit gewahrt und die Gefahr einer Irreführung durch Hinweise auf besondere Fachkompetenzen entgegengewirkt und gleichzeitig die berufliche Betätigung in den Bahnen des Anstandes, der Redlichkeit und der guten Sitten gehalten werden (vgl. BFH vom 3. Februar 1987 VII R 116/82, BStBl II 1987, 346).

    Nach der insoweit ergangenen Rechtsprechung des BFH ist die Verpflichtung der Steuerberatungsgesellschaften im Zusammenhang mit dem Verbot der Verwendung anderer Bezeichnungen zum Hinweis auf eine steuerberatende Tätigkeit nach § 43 Abs. 4 S. 2 StBerG dahin auszulegen, dass eine Steuerberatungsgesellschaft andere - also auch weitere - Zusätze, die auf eine steuerberatende Tätigkeit hinweisen, nicht führen darf (BFH vom 3. Februar 1987, a.a.O.; vom 27. April 1995 VII R 13/94, BFH/NV 1995, 1099).

  • BVerfG, 03.08.1995 - 1 BvR 1427/95
    Auszug aus FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15
    Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde gemäß §§ 93 a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG vom 3. August 1995 1 BvR 1427/95; vgl. auch BVerfG vom 20. April 1982 1 BvR 522/78, BVerfGE 60, 215, 233 zur Verfassungsmäßigkeit der Berufsausübungsregelungen in § 43 Abs. 1, 2 und 3 StBerG).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus FG Saarland, 17.06.2015 - 1 K 1117/15
    Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde gemäß §§ 93 a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG vom 3. August 1995 1 BvR 1427/95; vgl. auch BVerfG vom 20. April 1982 1 BvR 522/78, BVerfGE 60, 215, 233 zur Verfassungsmäßigkeit der Berufsausübungsregelungen in § 43 Abs. 1, 2 und 3 StBerG).
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