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FG Saarland, 18.09.2008 - 1 K 1305/05 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.04.2009 - V S 1/09
Anhörungsrüge wegen unterbliebener gerichtlicher Hinweise - Keine Akteneinsicht …
Der Senat hat durch den angefochtenen Beschluss vom 17. November 2008 die "Sofortige Beschwerde" der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) vom 18. September 2008 "wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung" im Verfahren des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes 1 K 1305/05 als unzulässig verworfen, weil die Klägerin den Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht eingehalten hatte.