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   FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95   

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FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95 (https://dejure.org/1996,5387)
FG Saarland, Entscheidung vom 18.12.1996 - 1 K 32/95 (https://dejure.org/1996,5387)
FG Saarland, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 1 K 32/95 (https://dejure.org/1996,5387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 491
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, z. B. Bundesfinanzhof - BFH - vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854).

    Beurteilungskriterien sind Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art. und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; vom 28. Juni 1989, a.a.O.).

    Im Einzelfall ist zu entscheiden, welche Kriterien maßgeblich in den Vordergrund treten (BFH vom 28. Juni 1989, a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat bei Kapitalgesellschaften kleinerer Größenordnung stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung zugemessen (s. dazu z. B. BFH, Urteil vom 28. Juni 1989, a.a.O.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549, 550).

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Der erkennende Senat hat bei Kapitalgesellschaften kleinerer Größenordnung stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung zugemessen (s. dazu z. B. BFH, Urteil vom 28. Juni 1989, a.a.O.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549, 550).

    Sie kann auch auf einen absoluten Betrag begrenzt werden (BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549, 551 mit einem Beispielsfall).

    Es kann dabei letztlich dahinstehen, ob die Aufteilung des Gehalts in einen festen und einen variablen Gehaltsteil nach Maßgabe des Urteils des BFH vom 5. Oktober 1994 a.a.O. erfolgt ist.

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallprüfung, die die Frage zum Gegenstand hat, ob die Vereinbarung der Gewinntantieme auf eine durch das Gesellschaftsverhältnis verursachte Gewinnabsaugung abzielt (s. zu einer 43 igen Rohgewinntantieme: BFH vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270, DB 1996, 555).

    Der Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH vom 25. Oktober 1995 a.a.O. zugrunde liegt, ist mit dem vorliegenden Fall kaum vergleichbar, weil dort zunächst kein und später ein relativ geringes Festgehalt vereinbart worden war (43 Rohgewinntantieme + 1.500 DM monatlich).

  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Eine Tantieme von mehr als 50 des Gewinns ist nach Auffassung des BFH außerordentlich ungewöhnlich, normalerweise liegt der Tantiemensatz deutlich darunter (BFH vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1993 (a.a.O.) zu Recht zum Ausdruck gebracht, daß der Gewinntantiemensatz normalerweise unter fremden Dritten deutlich unter 50 liege.

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Beurteilungskriterien sind Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art. und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234; vom 28. Juni 1989, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (s. z. B. vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BStBl. II 1977, 679; vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234) bilden die angemessene Verzinsung des eingezahlten Kapitals und die angemessene Vergütung für das auf dem ausstehenden Stammkapital lastenden Risiko das Mindestmaß dafür, was der Gesellschaft an Gewinn verbleiben muß.

  • BFH, 13.07.1994 - I R 38/93

    Prozeßzinsen bei Rechtsstreiterledigung durch Klagerücknahme nach Änderung des

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Selbst wenn man aber ein schutzwürdiges Vertrauen nach Treu und Glauben annehmen wollte, so ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z. B. Urteile vom 13. Juli 1994 I R 38/93, BStBl. II 1995, 37; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-;45/89, BStBl. II 1996, 232, 236 jeweils m.w.N.) zum Eintritt einer Bindungswirkung des weiteren erforderlich, daß der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das Verhalten bestimmte Dispositionen vorgenommen hat, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    (BFH vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BStBl. II 1985, 354; vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BStBl. II 1991, 673; vom 5. Oktober 1990 III R 19/86, BStBl. II 1991, 45; vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290).
  • BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84

    Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt über einen längeren Zeitraum hinweg oder in einer Betriebsprüfung eine andere Rechtsauffassung vertreten hat (BFH vom 5. Dezember 1988 IV R 36/84, BStBl. II 1989, 363; vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217).
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    (BFH vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BStBl. II 1985, 354; vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BStBl. II 1991, 673; vom 5. Oktober 1990 III R 19/86, BStBl. II 1991, 45; vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
    Hiernach kann auch außerhalb der vorgenannten Rechtsinstitute eine Bindung des Finanzamts eintreten (sog. allgemeine Zusage, s. BFH vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BStBl. II 1990, 274).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 83/94
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

  • BFH, 04.05.1977 - I R 11/75

    Angemessener Pachtzins - GmbH - Pacht eines Betriebes - Verdeckte

  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

  • FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 278/90

    Körperschaftsteuer; Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

  • FG Saarland, 13.12.1991 - 1 K 148/91

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewinntantieme

  • FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95

    Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften

    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. zuletzt FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).

    Die Prüfung der Angemessenheit ist grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Vorteile und Entgelte aus dem Dienstverhältnis (sog. Gesamtausstattung) vorzunehmen (BFH, Urteil vom 11. September 1968 1 R 89/63. BStBl. II 1968, 809; FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Der Senat hat bei der Abwägung der Kriterien im Einzelfall den internen Daten des Betriebs eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • FG Saarland, 07.08.2002 - 1 K 289/00

    Nachweis von Fahrtkosten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Bereich der Geschäftsführervergütungen im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 127/99

    Auslegung tatsächlicher Verständigungen

    1. Bindende Absprachen zur Angemessenheit von Geschäftsführergehältern ? a. Nach ständiger Rechtsprechung ist aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine sog. tatsächliche Verständigung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bindend (s. dazu FG des Saarlandes v. 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491; v. 4. Februar 1998 1 K 184/95, EFG 1998, 686 m.w.N.).

    Zu der Frage, ob eine Verständigung über die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen eine Verständigung über Tatsachen oder über Rechtsfragen beinhaltet, hat der erkennende Senat die Auffassung vertreten, eine Einigung hierüber betreffe nicht den Tatsachenbereich, sondern die daraus zu ziehenden Rechtsfolgen (Urteil vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491, 494f.).

  • FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 301/97

    VGA bei umsatzabhängiger Leistungszulage

    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. zuletzt FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).

    Die Prüfung der Angemessenheit ist grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Vorteile und Entgelte aus dem Dienstverhältnis (sog. Gesamtausstattung) vorzunehmen (BFH, Urteil vom 11. September 1968 I R 89/63, BStBl. II 1968, 809; FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

  • FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00

    Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)

    Der Senat hat bei der Abwägung der Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (Finanzgericht des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491; BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
  • FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?

    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

    Der Senat hat bei der Abwägung der Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 11/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Witwe, Pensionszusage, Überversorgung,

    Die Prüfung der Angemessenheit ist grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Vorteile und Entgelte aus dem Dienstverhältnis (sog. Gesamtausstattung) vorzunehmen (BFH, Urteil vom 11. September 1968 I R 89/63, BStBl. II 1968, 809; FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99

    Angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)

    c)    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. FG des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02

    Körperschaftsteuer; keine Bindung der Gerichte an Nicht-aufgriffsgrenzen der

  • FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97
  • FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02

    Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Geschäftsführergehälter (§ 8

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98

    Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 350/98

    Gewinntantieme von 25 % an leitende Angestellte als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 188/95

    Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei GmbH

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