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   FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03   

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https://dejure.org/2004,9489
FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03 (https://dejure.org/2004,9489)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.01.2004 - 1 K 144/03 (https://dejure.org/2004,9489)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 1 K 144/03 (https://dejure.org/2004,9489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Säumniszuschläge bei überzogener Schätzung des Finanzamts (§§ 162, 240 AO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Erlass eines Abrechnungsbescheids bei Streitigkeiten über die Entstehung und Verwirklichung von Säumniszuschlägen; Verwirkung von Säumniszuschlägen wegen Aussetzung der Vollziehung erst nach Fälligkeit der Steuer; Wirkung einer Festsetzung und Entscheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 1 § 240 Abs. 1 § 218
    Säumniszuschläge; Abrechnungsverfahren; Aussetzungsverfahren; Schätzung; Aktenvergleich; Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Säumniszuschläge - Abrechnungsverfahren - Aussetzungsverfahren - Schätzung - Aktenvergleich - Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. fehlende Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH v. 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; v. 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484).

    Nichtig ist der Bescheid aber, wenn das Finanzamt (objektiv oder subjektiv) willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt; insbesondere darf die Schätzung nicht die Verletzung der Steuererklärungspflicht in der Art eines enteignungsgleichen Eingriffs sanktionieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, HFR 2002, 963).

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Entstehen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde Streitigkeiten über die Entstehung und Verwirklichung von Säumniszuschlägen, so hat die Finanzbehörde darüber nach § 218 Abs. 2 AO durch Erlass eines Abrechnungsbescheides zu entscheiden (BFH vom 12. August 1999 VII R 92/98, BStBl. II 1999, 751).

    er enthält gleichzeitig eine Entscheidung über die Verwirklichung, d.h. über die Erlöschensgründe des Anspruchs (sehr eingehend: BFH vom 12. August 1999 VII R 92/98, BStBl II 1999, 751).

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99

    Gewinnschätzung bei Landwirten

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. fehlende Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH v. 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; v. 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Nichtig ist der Bescheid aber, wenn das Finanzamt (objektiv oder subjektiv) willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt; insbesondere darf die Schätzung nicht die Verletzung der Steuererklärungspflicht in der Art eines enteignungsgleichen Eingriffs sanktionieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, HFR 2002, 963).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Die Schätzung muss in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH v. 8.12.1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226).
  • BFH, 26.02.2002 - X R 59/98

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Schätzungen

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Die Schätzungsmethoden sind Hilfsmittel, um im Einzelfall den Wert mit der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit zu treffen (BFH v. 26.2. 2002 X R 59/98, BStBl. II 2002, 450, 452).
  • BFH, 24.03.1992 - VII R 39/91

    Höhe des verwirkten Säumniszuschlags bei Änderung des rückständigen Steuerbetrags

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Der BFH hat auch darauf hingewiesen, dass sie nur für das Festsetzungsverfahren, nicht aber für das Erhebungsverfahren gilt (Urteil vom 24. März 1992 VII R 39/91, BStBl. II 1992, 956).
  • BFH, 08.09.2003 - V B 37/02

    NZB: Schätzungsbescheid

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Im Falle einer Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung kann sich der Steuerpflichtige gegen den Schätzungsbescheid nicht nur durch die Abgabe der Steuerklärung zur Wehr setzen; er kann vielmehr alle Einwendungen geltend machen, die die Rechtmäßigkeit des Schätzungsbescheides in Frage stellen (BFH vom 8. September 2003 V B 37/02, BFH/NV 2004, 8 m.w.N.).
  • BFH, 06.09.1989 - II B 33/89

    Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Liegen die Voraussetzungen der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bereits vor der Aussetzung vor, so ist im Hinblick auf die verwirkten Säumniszuschläge die Vollziehung ab dem Zeitpunkt, ab dem die ernstlichen Zweifel erkennbar geworden sind, aufzuheben mit der Folge, dass die in der Vergangenheit insoweit entstandenen Säumniszuschläge entfallen (st. Rspr.; BFH vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670; vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4, 6; vom 10. Mai 2002 VII B 244/01, BFH/NV 2002, 1125).
  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
    Liegen die Voraussetzungen der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bereits vor der Aussetzung vor, so ist im Hinblick auf die verwirkten Säumniszuschläge die Vollziehung ab dem Zeitpunkt, ab dem die ernstlichen Zweifel erkennbar geworden sind, aufzuheben mit der Folge, dass die in der Vergangenheit insoweit entstandenen Säumniszuschläge entfallen (st. Rspr.; BFH vom 6. September 1989 II B 33/89, BFH/NV 1990, 670; vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4, 6; vom 10. Mai 2002 VII B 244/01, BFH/NV 2002, 1125).
  • BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01

    Haftungsbescheid; Ablaufhemmung

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

  • BFH, 30.04.2003 - XI B 175/02

    NZB: Abrechnungsbescheid

  • BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04

    Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren -

    Auf die hiergegen erhobene Klage setzte das Finanzgericht (FG) unter entsprechender Änderung des Bescheids vom 30. September 1999 die Säumniszuschläge in der Höhe fest, wie sie sich bei Durchführung einer ordnungsgemäßen Schätzung ergeben hätten, und gab dem FA auf, diesen Betrag unter Beachtung der Entscheidungsgründe (die in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 699 veröffentlicht sind) zu berechnen.
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