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   FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11   

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https://dejure.org/2012,31501
FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11 (https://dejure.org/2012,31501)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.06.2012 - 1 K 1041/11 (https://dejure.org/2012,31501)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 1 K 1041/11 (https://dejure.org/2012,31501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine erneute Anmeldung von Kapitalertragsteuer nach unberechtigter Aufhebung der Anmeldung durch das FA Kapitalertragsteuer auf Dividenden Inanspruchnahme des Entrichtungsschuldners durch Haftungs- oder Nachforderungsbescheid Bestimmtheit Anwendung von § 174 Abs. 4 AO ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine erneute Anmeldung von Kapitalertragsteuer nach unberechtigter Aufhebung der Anmeldung durch das FA - Kapitalertragsteuer auf Dividenden - Inanspruchnahme des Entrichtungsschuldners durch Haftungs- oder Nachforderungsbescheid - Bestimmtheit - Anwendung von § 174 Abs. 4 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die schuldhaften Pflichtverletzung eines Entrichtungssteuerschuldners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Erhebliche Ungewissheiten über die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts könnten nach dem BFH-Urteil vom 13. September 2000 (BStBl II 2001, 67 dort unter 3 c aa) der Gründe) auch für ein fehlendes Verschulden sprechen (Bl. 12).

    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme durch Nachforderungsbescheid in den Fällen, in denen die Besteuerungsmerkmale in vollem Umfang geschätzt werden müssen (vgl. BFH vom 7. Juli 2004 VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 168/01, BFH/NV 2005, 357), sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - sachverhaltsbezogen eine Nachforderung geltend gemacht wird (BFH vom 13. September 2000 I R 61/99, BStBl II 2001, 67).

    Gleichwohl ist eine Steuerfestsetzung nach § 167 AO nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH gegen einen Entrichtungspflichtigen zulässig (z.B. BFH vom 13. September 2000 I R 61/99, BStBl II 2001, 67).

  • BFH, 28.06.2006 - I R 97/05

    Als Anfechtungsklage fortgeführte Untätigkeitsklage - Sog. Rücklagenmanagement

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Das Einspruchsverfahren ruhte antragsgemäß im Hinblick auf das in einem gleichgelagerten Fall anhängige Revisionsverfahren (I R 97/05).

    Nachdem der BFH mit Urteil vom 28. Juni 2006 (I R 97/05, BFH/NV 2006, 2083) bestätigte, dass es sich in derartigen Gestaltungsfällen bei den Vorzugsdividenden um Gewinnausschüttungen und nicht um Darlehensrückzahlungen handelt, gab der Beklagte dem Einspruch statt und erließ am ... Dezember 2009 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid (vgl. Probeberechnung, KSt Bl. 84).

    Sie entsprach zwar nicht der Rechtsauffassung des Beklagten, allerdings stand sie zu jedem Zeitpunkt in Einklang mit der durch die Rechtsprechung des BFH bestätigten Rechtslage (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05 BFH/NV 2006, 2207).

  • FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10

    Nichtbenennung des Vergütungsgläubigers als Steuerschuldner im nach § 167 AO

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Es sei auf den Beschluss des FG München verwiesen (vom 7. April 2010 7 V 508/10, EFG 2010, 1375).

    Der Beschluss des FG München (7 V 508/10 vom 7. April 2010, EFG 2010, 1375) betreffe einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt eines Vergütungs-Steuerschuldners i.S.v. § 50 a Abs. 5 S. 2 EStG.

    Zwar ist der Entrichtungsschuldner nicht Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer i.S.v. § 37, 43 AO (so auch FG München vom 7. April 2010 7 V 508/10, EFG 2010, 1375).

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 171/00

    Nichtabführung von Lohnsteuer - Finanzamt darf die Lohnsteuer schätzen

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme durch Nachforderungsbescheid in den Fällen, in denen die Besteuerungsmerkmale in vollem Umfang geschätzt werden müssen (vgl. BFH vom 7. Juli 2004 VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 168/01, BFH/NV 2005, 357), sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - sachverhaltsbezogen eine Nachforderung geltend gemacht wird (BFH vom 13. September 2000 I R 61/99, BStBl II 2001, 67).

    Insoweit schränkt § 167 Abs. 1 AO den § 155 Abs. 1 AO ein (vgl. BFH vom 7. Juli 2004 VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087).

  • BFH, 20.08.2008 - I R 29/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8a KStG 2002 als

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Sofern die Klägerin die Abgabe einer zweiten Steueranmeldung unterlassen habe, um ihren "Verfahrensvorteil" zu erhalten, sei dies nicht unverschuldet; insbesondere sei dies kein Verbotsirrtum (so auch BFH vom 20. August 2008 I R 29/07, BStBl II 2010, 142).

    Dies hat zum einen zur Folge, dass die tatbestandlichen Erfordernisse der einschlägigen Haftungsnorm, hier § 44 Abs. 5 EStG, zu beachten sind (st. Rspr. vgl. BFH vom 20. August 2008 I R 29/07, BStBl II 2010, 142 m.w.N.), denn anderenfalls würden die strengeren Haftungsvoraussetzungen ausgehebelt und der Entrichtungssteuerschuldner zu Unrecht als (eigener) Steuerschuldner qualifiziert.

  • FG Köln, 18.11.2004 - 2 K 2067/02

    Beginn der Antragsfrist für die Kapitalertragsteuererstattung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Der Aufhebungsbescheid über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag 2000 vom ... Juli 2002 sei ein Steuerbescheid über eine Steuerfreistellung i.S.v. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (so auch FG Köln vom 18. November 2002, 2 K 2067/02 - Bl. 49, 70, EE S. 14 ff.).

    Der Hinweis des Beklagten auf das Urteil des FG Köln (vom 18. November 2004 2 K 2067/02, EFG 2005, 610) ist nicht zielführend, denn dort ging es um einen Bescheid gegenüber dem Gläubiger der Kapitalerträge, der eine hälftige Erstattung der Kapitalertragsteuer gem. § 44 c EStG a.F. begehrte.

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 168/01

    LSt: unterlassene Anmeldung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Dies gilt nicht nur für die Inanspruchnahme durch Nachforderungsbescheid in den Fällen, in denen die Besteuerungsmerkmale in vollem Umfang geschätzt werden müssen (vgl. BFH vom 7. Juli 2004 VI R 171/00, BStBl II 2004, 1087; Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 168/01, BFH/NV 2005, 357), sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - sachverhaltsbezogen eine Nachforderung geltend gemacht wird (BFH vom 13. September 2000 I R 61/99, BStBl II 2001, 67).
  • BFH, 20.08.2007 - I B 98/07

    KSt; Anrechnung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    So ist auch die Entscheidung des BFH (vom 20. August 2007 I B 98/07, BFH/NV 2007, 2276) zu verstehen, der explizit ausführt:.
  • BFH, 28.07.2009 - I B 42/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen überhöhter Steueranmeldung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Auch der BFH spreche in seiner Entscheidung vom 28. Juli 2009 (I B 42/09 BFH/NV 2010, 5) davon, dass beide Bescheide [Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer] auf "ein und demselben wirtschaftlichen Vorgang beruhten und insofern eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung geboten sei" (Bl. 47 - EE S. 9 ff.).
  • BFH, 23.05.2006 - I B 97/05

    Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11
    Nachdem der BFH mit Urteil vom 28. Juni 2006 (I R 97/05, BFH/NV 2006, 2083) bestätigte, dass es sich in derartigen Gestaltungsfällen bei den Vorzugsdividenden um Gewinnausschüttungen und nicht um Darlehensrückzahlungen handelt, gab der Beklagte dem Einspruch statt und erließ am ... Dezember 2009 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid (vgl. Probeberechnung, KSt Bl. 84).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 54/09

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

  • BFH, 08.04.2014 - I R 51/12

    Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) stattgegeben (FG des Saarlandes, Urteil vom 21. Juni 2012  1 K 1041/11, juris).
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