Rechtsprechung
FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Entnahmen und Einlagen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Anforderungen an das Vorliegen einer betrieblichen Veranlassung zur Anschaffung, Herstellung oder Einlegung von zum Betriebsvermögen gehörigen Wirtschaftsgütern i.R.d. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vor Fertigstellung mit Verlust an nahe Anhörige veräußerter Teileigentumsanteil ist kein Betriebsvermögen des Veräußerers Keine betriebliche Veranlassung des Veräußerungsverlusts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vor Fertigstellung mit Verlust an nahe Anhörige veräußerter Teileigentumsanteil ist kein Betriebsvermögen des Veräußerers - Keine betriebliche Veranlassung des Veräußerungsverlusts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 215
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist …
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Dann ist der Zugang des angeschafften Gegenstandes zum Betriebsvermögen notwendige Folge des betrieblich veranlassten Erwerbs (vgl. BFH vom 11. November 1987 I R 7/84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BStBl II 1990, 128, m.w.N.). - BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Zum Betriebsvermögen gehören bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG alle Wirtschaftsgüter - auch Nutzungsrechte (BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, 535, BStBl II 1988, 348) -, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden. - BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Dann ist der Zugang des angeschafften Gegenstandes zum Betriebsvermögen notwendige Folge des betrieblich veranlassten Erwerbs (vgl. BFH vom 11. November 1987 I R 7/84, BStBl II 1988, 424; vom 9. August 1989 X R 20/86, BStBl II 1990, 128, m.w.N.).
- BFH, 16.01.1975 - IV R 180/71
Gewinnermittlung - Schulderlaß - Honorarforderung - Private Gründe - Entnahme - …
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Entnahmen und Einlagen sind auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen (z.B. BFH vom 16. Januar 1975 IV R 180/71, BStBl II 1975, 526). - FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 223/01
Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen, können nicht in das Betriebsvermögen eingelegt werden (BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399, 406; FG des Saarlandes vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462). - BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00
GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst - …
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Diese kann zu dem Schluss führen, dass eine nur geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente von dem zwischen fremden Dritten Üblichen einer ertragsteuerlichen Anerkennung eines Vertragsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn durch andere Beweisanzeichen nachgewiesen ist, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt (vgl. zum Vorstehenden etwa BFH vom 31. Mai 2001 IV R 53/00, BFH/NV 2001, 1547 m.w.N.). - BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00
GmbH-Beteiligung eines Mediziners
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Entsprechendes gilt für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (BFH vom 26. April 2001 IV R 14/00, BStBl II 2001, 798, 800). - BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96
Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein; …
Auszug aus FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07
Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen, können nicht in das Betriebsvermögen eingelegt werden (BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399, 406; FG des Saarlandes vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462).