Rechtsprechung
FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Kindergeld bei Teilnahme eines Kindes an dem Modellversuch "Freiwilliges Jahr im Unternehmen"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kindergeld: freiwilliges Jahr im Unternehmen
Papierfundstellen
- EFG 2000, 19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Art. 12 Abs. 1 GG stellt nach der Rechtsprechung des BVerfG eine besondere Ausprägung des umfassenderen, in Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar und garantiert insoweit als lex specialis das Recht, den Beruf frei zu wählen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 1984 1 BvR 35, 356, 794/82, BVerfGE 68, 193, 223).Das in diesem Grundrecht garantierte Recht auf Eigentum verbürgt letztlich einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich, um eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 1984 1 BvR 35, 356, 794/82, BVerfGE 68, 193, 222).
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz kommt dabei nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG vor allem in Betracht, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 1 BvR 1402/87, 1528/87, BStBl II 1990, 479). - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Hiernach hängt die Bewertung der beeinträchtigten Rechtsposition als Eigentum davon ab, wie weit sie sich als Gegenwert eigener Leistung erweist oder auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1962 1 BvL 22/57, BVerfGE 14, 293).
- BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Auch die jüngste Rechtsprechung des BFH zum Begriff der Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (grundlegend: Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, DB 1999 S. 1884) ist nicht geeignet, der Klage zur Begründetheit zu verhelfen. - BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Steuergesetze müssen an Art. 12 Abs. 1 GG gemessen werden, wenn sie infolge ihrer Gestaltung in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 1974 1 BvL 27/72, BVerfGE 37, 1, 17). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG so lange nicht verletzt, als sich die Verschiedenbehandlung mit finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen rechtfertigen lässt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BStBl II 1984, 72). - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Wird die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift unter dem Gesichtspunkt gerügt, sie sei mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar, so ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die vorgenannten verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1984 1 BvR 1157/82, BStBl II 1985, 181). - BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet das Privateigentum als Rechtsinstitut, das im wesentlichen durch die Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsfähigkeit über das Eigentumsobjekt gekennzeichnet ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 1 BvL 19/76, BVerfGE 52, 30). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Ein Verstoß gegen Art. 14 GG kann erst in Betracht kommen, wenn der Bürger mit Geldleistungspflichten übermäßig belastet würde und es zu einer grundlegenden Beeinträchtigung seiner Vermögensverhältnisse käme, wenn also ein Eingriff in die Kapitalsubstanz erfolgte (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 230). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 85/99
Dieser Grundsatz besagt, dass die Besteuerung "an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet werden muss" (so ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 184 und 4/86, BVerfGE 82, 60, 86), und enthält ein Willkürverbot (vgl. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 3 AO, Tz. 32 mit weiteren Fundstellennachweisen).
- FG München, 27.01.2000 - 16 K 3569/98
Kindergeld nach Art. 33 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und …
Entsprechende Erwägungen gelten für den umgekehrten Fall der Gewährung von Steuervergünstigungen, wie z. B. die Einräumung einer Steuervergütung (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 23 September 1999 2 K 85/99, m. w. N., EFG 2000, 19 , rkr.). - FG Hamburg, 11.05.2004 - III 263/02
Kindergeld: freiwilliges ökologisches Jahr
Der Aufnahme sind entsprechende Versuchsphasen bis zur Verabschiedung des Fördergesetzes des FÖJG vorausgegangen, für deren Dauer die damals geltende Begünstigung des Kinderfreibetrags nicht gewährt wurde (vgl. FG Saarland, Urteil vom 23. September 1999, 2 K 85/99 , EFG 2000, 19).