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   FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00   

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https://dejure.org/2000,14109
FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00 (https://dejure.org/2000,14109)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.08.2000 - 1 K 83/00 (https://dejure.org/2000,14109)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. August 2000 - 1 K 83/00 (https://dejure.org/2000,14109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Aufwendungen für Kongressreisen mit nicht völlig untergeordneter privater Veranlassung stellen nur hinsichtlich der Teilnahmegebühr Werbungskosten dar (§§ 9 Abs. 1 Satz 1, 12 Nr. 1 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung einer Kongressreise als Fortbildungsmaßnahme im ausgeübten Beruf; Aufwendungen für Kongressreisen als Werbungskosten; Gewichtung der beruflichen und privaten Veranlassung einer Kongressreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1
    Aufwendungen für Kongressreisen als Werbungskosten; Einkommensteuer für 1992

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Kongressreisen als Werbungskosten - Einkommensteuer für 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.11.1996 - VI R 8/90

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Deshalb führen nach ständiger, vom Senat geteilter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem privaten Lebensbereich angehören können, nur dann zu abziehbaren WK, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden (s. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BStBl II 1997, 215).

    Zu Auslandsreisen, denen ein solcher konkreter Bezug fehlt, gehören u.a. auch Kongressreisen (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BStBl II 1991, 92; BStBl II 1997, 215).

    Insbesondere Auslandsreisen haben meist auch einen gewissen Erlebniswert und dienen damit nicht allein der beruflichen Fortbildung, sondern auch dem Interesse an allgemeiner Information (BFH-Urteile vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612; BStBl II 1997, 215).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben leicht abgrenzen lässt (BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BStBl II 1977, 829; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19).

    Nur bei Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftfreundes, das Halten eines größeren Vortrags auf einem Fachkongress oder die Durchführung eines Forschungsauftrags, sind ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen (BFH, BStBl II 1989, 19).

    Deshalb müssen bei derartigen Reisen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung der Reise sprechen, besonders sorgfältig gegeneinander abgewogen werden (BFH, BStBl II 1989, 19 m.w.N.).

  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben leicht abgrenzen lässt (BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BStBl II 1977, 829; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19).
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Deshalb führen nach ständiger, vom Senat geteilter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem privaten Lebensbereich angehören können, nur dann zu abziehbaren WK, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden (s. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BStBl II 1997, 215).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Zu Auslandsreisen, denen ein solcher konkreter Bezug fehlt, gehören u.a. auch Kongressreisen (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BStBl II 1991, 92; BStBl II 1997, 215).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Deshalb führen nach ständiger, vom Senat geteilter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem privaten Lebensbereich angehören können, nur dann zu abziehbaren WK, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden (s. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BStBl II 1997, 215).
  • BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91

    Aufwendungen für eine Studienreise in ein fernöstliches Land sind nur dann

    Auszug aus FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00
    Insbesondere Auslandsreisen haben meist auch einen gewissen Erlebniswert und dienen damit nicht allein der beruflichen Fortbildung, sondern auch dem Interesse an allgemeiner Information (BFH-Urteile vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612; BStBl II 1997, 215).
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