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   FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99   

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FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99 (https://dejure.org/2003,18359)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 K 275/99 (https://dejure.org/2003,18359)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 K 275/99 (https://dejure.org/2003,18359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende landwirtschaftliche Familiengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende landwirtschaftliche Familiengesellschaft; Gewerbesteuermessbetrag 1993 bis 1995, Umsatzsteuer 1992 bis 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende landwirtschaftliche Familiengesellschaft - Gewerbesteuermessbetrag 1993 bis 1995, Umsatzsteuer 1992 bis 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99

    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Auch ein sich noch im Aufbau befindender land- und forstwirtschaftlicher Betrieb kann steuerlich schon als solcher zu behandeln sein, wenn zumindest die wesentlichen betrieblichen Grundlagen in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen bereits vorhanden sind und bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248: Teilbetriebsübernahme einer ursprünglich selbständigen Hofstelle vom Vater; vom 26. Juni 2002 IV R 55/01, BFH/NV 2002, 1642: Fortführung eines Gestüts trotz gescheiterter Zusammenarbeit mit dem formal Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gestüts).

    Zu Recht weist der BFH im Urteil BFH/NV 2001, 1248 darauf hin, dass zwischenzeitlich auch einander völlig fremde Betriebe aus Kostengründen im Maschinensektor häufig kooperieren, so dass eine solche Kooperation bei einem sich zudem noch im Aufbau befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb nicht schon deswegen steuerschädlich sein kann, weil er von einem Angehörigen geführt wird.

    Denn auch in diesem Bereich ist eine Kooperation fremdüblich (BFH, BFH/NV 2001, 1248).

    Fehlender eigener Lagerraum steht der Annahme eines selbständigen, sich im Aufbau befindenden landwirtschaftlichen Betriebes nicht entgegen, wenn im Übrigen wie hier die wesentlichen Grundlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen vorhanden sind und deswegen die Entwicklung eines eigenständigen lebensfähigen landwirtschaftlichen Betriebes zu erwarten steht (BFH-Urteile BFH/NV 2001, 1248; 2002, 1642), welche Möglichkeit vorliegend unstreitig bestand.

    Die im Vergleich dazu weniger bedeutsame eigenständige Buchführung und Bilanzierung der streitbefangenen Betriebsstätten (s. dazu BFH, BFH/NV 2001, 1248), die überdies als weiteres Indiz für die eigenständige Führung der Hofstellen F und W die gesonderte Anmeldung der Betriebsinhaber u.a. zur landwirtschaftlichen Krankenkasse, Altersversorgung und Berufsgenossenschaft sowie zur Landwirtschaftskammer ausweist, bestätigt dies zusätzlich.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 769).

    Dies sind Personen, die nicht lediglich rein tatsächliche Einflussmöglichkeiten besitzen, sondern die in einem Gesellschaftsverhältnis, bei dem es sich auch nur um eine Innengesellschaft handeln kann, oder in einem wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnis zueinander stehen (vgl. BFH, BStBl II 1984, 751, 768).

    d) Grundsätzlich bedeutet Mitunternehmerinitiative Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen zumindest im Umfang der Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (BFH, BStBl II 1984, 751, 769).

    Dieses Risiko wird regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (BFH, BStBl II 1984, 751, 769).

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 55/01

    Abgrenzung landwirtschaftlicher Betrieb/gewerbliche Tierzucht

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Auch ein sich noch im Aufbau befindender land- und forstwirtschaftlicher Betrieb kann steuerlich schon als solcher zu behandeln sein, wenn zumindest die wesentlichen betrieblichen Grundlagen in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen bereits vorhanden sind und bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248: Teilbetriebsübernahme einer ursprünglich selbständigen Hofstelle vom Vater; vom 26. Juni 2002 IV R 55/01, BFH/NV 2002, 1642: Fortführung eines Gestüts trotz gescheiterter Zusammenarbeit mit dem formal Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gestüts).

    Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft wird Mitunternehmerinitiative aber auch dann angenommen, wenn nur eine der an dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb beteiligten Personen die notwendigen landwirtschaftlichen Flächen als Sonderbetriebsvermögen bzw. das Fruchtgewinnungsrecht einbringt, während die anderen ihren Beitrag dadurch leisten, dass sie die landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. März 1995 IV R 93/93, BStBl II 1995, 700; BFH/NV 2002, 1642).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    e) Bei der steuerlichen Beurteilung von Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen unter nahen Angehörigen kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der BFH in neuerer Zeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470) zum Anlass genommen hat, seine Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen insgesamt fortzuentwickeln.
  • BFH, 10.11.1982 - I R 178/77

    Betriebsaufspaltung bei Beteiligung des Ehegatten und der volljährigen Kinder an

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Im Bereich der Betriebsaufspaltung wird deshalb eine über das Angehörigenverhältnis hinausgehende Wirtschaftsgemeinschaft schon seit jeher nur unter engen Voraussetzungen angenommen (s. etwa für Ehegatten: BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 36/84, BStBl II 1987, 858; für erwachsene Kinder: BFH-Urteil vom 10. November 1982 I R 178/77, BStBl II 1983, 136 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Bei Dauerschuldverhältnissen kann zur Auslegung unklarer Gestaltungen außerdem auch die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IX R 68/99, BStBl II 2002, 699 m.w.N.).
  • BFH, 17.03.1987 - VIII R 36/84

    Zum Vorliegen besonderer Umstände für die Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Im Bereich der Betriebsaufspaltung wird deshalb eine über das Angehörigenverhältnis hinausgehende Wirtschaftsgemeinschaft schon seit jeher nur unter engen Voraussetzungen angenommen (s. etwa für Ehegatten: BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 36/84, BStBl II 1987, 858; für erwachsene Kinder: BFH-Urteil vom 10. November 1982 I R 178/77, BStBl II 1983, 136 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    e) Bei der steuerlichen Beurteilung von Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen unter nahen Angehörigen kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der BFH in neuerer Zeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470) zum Anlass genommen hat, seine Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen insgesamt fortzuentwickeln.
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Werden z.B. Veräußerungsgeschäfte zwischen nahen Angehörigen fremd-finanziert und tritt dabei der veräußernde Angehörige als Sicherungsgeber gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut auf, so ist dies in den Fremdvergleich des Veräußerungsgeschäftes nicht einzubeziehen; denn für den Fremdvergleich kommt es lediglich auf dasjenige Rechtsverhältnis an, um dessen steuerrechtlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Einkunftsart es geht (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFH/NV 2003, 112).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. BFH vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFH/NV 2000, 176 m.w.N.).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 65/94

    Mitunternehmerstellung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

  • BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84

    Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei

  • BFH, 05.02.2002 - IV B 71/01

    Verfahrensmangel; Verzicht auf Beweisaufnahme; Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 96/94

    Verlustabzugsverbot nach § 15 Abs. 4 EStG bei einem Viehhändler, der neben einer

  • BFH, 23.03.1995 - IV R 93/93

    Realteilung einer Personengesellschaft zu Buchwerten bei Übertragung der

  • BFH, 17.06.1997 - IV B 83/96

    Mitunternehmerschaft allein durch Mitunternehmerinitiative?

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