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   FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08   

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https://dejure.org/2010,19401
FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08 (https://dejure.org/2010,19401)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.05.2010 - 2 K 1593/08 (https://dejure.org/2010,19401)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 2 K 1593/08 (https://dejure.org/2010,19401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von doppelt gezahltem Kindergeld bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist; Vertrauensschutz für rechtswidtig ausgezahltes Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung doppelt gezahlten Kindergeldes; Keine Festsetzungsfristverlängerung bei bloßer unberechtigter Entgegennahme doppelter Kindergeldzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückzahlung doppelt gezahlten Kindergeldes - Keine Festsetzungsfristverlängerung bei bloßer unberechtigter Entgegennahme doppelter Kindergeldzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.06.2005 - III B 9/05

    Kindergeld: kantonale Kinderzulage in der Schweiz mit deutschem Kindergeld

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Diese enthält keine § 45 Abs. 2 SGB X entsprechende Vorschrift, nach der das Vertrauen in den Bestand einer gewährten Leistung in der Regel schutzwürdig ist, wenn der Begünstigte sie verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann (BFH vom 30. Juni 2005 III B 9/05, BFH/NV 2005, 2007).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88

    Das FA kann einen Erstattungsbetrag, den es irrtümlich an den Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Die Norm ist Ausdruck eines allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit unberechtigt etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. BFH vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BStBl II 1990, 671; Finanzgericht Niedersachsen vom 6. Oktober 2009 12 K 113/09, EFG 2010, 382).
  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Mit der Übernahme des Kindergeldrechts in das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 1996 richtet sich das Verwaltungsverfahren allein nach der AO (BFH vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207).
  • FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08

    Durch antragsgemäße Kindergeldauszahlung nicht zugleich auch Ablehnung für die

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24. April 1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 5. November 2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Nachdem auch die Klägerin zu Recht nicht davon ausgeht, dass ihr - neben dem von der Familienkasse der Agentur für Arbeit bewilligten und gezahlten Kindergeld - auch gegen den Beklagten ein Anspruch auf Kindergeld zusteht (zum Verbot der mehrfach Gewährung von Kindergeld BFH vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BStBl II 1999, 231), war lediglich zu untersuchen, ob dem Rückforderungsanspruch des Beklagten, der dem streitigen Bescheid zugrunde liegt, berechtigte Einwendungen der Klägerin entgegen stehen.
  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Er war nicht gehalten, eine dem § 45 Abs. 2 SGB X entsprechende Vertrauensschutzregelung in das System steuerlicher Änderungs- und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen (st. Rspr. des BFH; vgl. BFH vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2009 - 12 K 113/09

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs von doppelt ausgezahltem Kindergeld;

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Die Norm ist Ausdruck eines allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit unberechtigt etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. BFH vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BStBl II 1990, 671; Finanzgericht Niedersachsen vom 6. Oktober 2009 12 K 113/09, EFG 2010, 382).
  • BFH, 05.02.1998 - IV R 17/97

    Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen

    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Die Korrektur eines mechanischen Fehlers, wie er im Streitfall festzustellen ist, dürfte als "klassisch" im Sinne dieser Regelung verstanden werden (BFH vom 5. Februar 1998 IV R 17/97, BStBl II 1998, 535).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1998 - 4 K 1755/97
    Auszug aus FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08
    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24. April 1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 5. November 2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489).
  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe ausgezahlt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24.04.1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 05.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489; FG des Saarlandes vom 26.05.2010 2 K 1593/08, EFG 2011, 254).
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