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   FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03   

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https://dejure.org/2008,33572
FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03 (https://dejure.org/2008,33572)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.06.2008 - 1 K 2075/03 (https://dejure.org/2008,33572)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 1 K 2075/03 (https://dejure.org/2008,33572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behauptung eines Strohmanngeschäfts im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Branntweinlieferungen; Tatsächliche Verständigung über Unternehmereigenschaft; Unternehmereigenschaft auch bei Gewerbeabmeldung; Verlängerte Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Behauptung eines Strohmanngeschäfts im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Branntweinlieferungen - Tatsächliche Verständigung über Unternehmereigenschaft - Unternehmereigenschaft auch bei Gewerbeabmeldung - Verlängerte Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Eine Ausnahme kann trotz selbstständigen Auftretens im Außenverhältnis eingreifen, wenn im Innenverhältnis der Fall eines weisungsabhängigen Strohmannes vorliegt (BFH vom 15. September 1994, XI R 56/93, BStBl II 1995, 275 ).

    Demjenigen, der in eigenem Namen auftritt, können Umsätze dann nicht zugerechnet werden, wenn er sich in abhängiger Stellung befindet (BFH vom 15. September 1994 a.a.O.).

  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 127/99

    Auslegung tatsächlicher Verständigungen

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine sogenannte tatsächliche Verständigung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bindend (siehe dazu FG des Saarlandes vom 25. September 2002 1 K 127/99, EFG 2002, 1562 m.w.N.):.

    Ob dies aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt, der im Steuerrecht als allgemeine Rechtsgrundlage uneingeschränkt anerkannt ist (FG des Saarlandes vom 25. September 2002 a.a.O. m.w.N.) oder daraus, dass es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt (so z.B. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2001, 2093 m.w.N.), kann dahinstehen.

  • BFH, 19.12.1991 - V R 107/86

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferungen (Werklieferungen) der nach der

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Es kommt bei einer Lieferung darauf an, ob infolge der Verschaffung der Verfügungsmacht dem Abnehmer wirtschaftlich die Substanz eines Gegenstandes übertragen wird (BFH vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BStBl II 1992, 449 ).
  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Eine Schätzung der Vorsteuer ist zulässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass vollständige Rechnungsunterlagen vorhanden gewesen waren (Grundsatzurteil des BFH vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BStBl II 1986, 721 ).
  • BFH, 23.06.1995 - V B 2/95

    Pflicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer bei Ausstellung einer Rechnung mit

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Das Umsatzsteuerrecht besteuert nicht die gegenseitige Leistungspflichten - also Verträge - sondern tatsächliche Vorgänge (BFH vom 23. Juni 1995 V B 2/95, BFH/NV 1996, 85).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95

    1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    § 10 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt den Umfang des Entgelts aus der Sicht des Leistungsempfängers (vgl. BFH vom 13. Dezember 1995 XI R 16/95, BStBl II 1996, 208 m.w.N.).
  • BFH, 30.07.1990 - V B 48/90

    Beschwerde gegen eine Ablehung des Antrages auf Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Ist unklar, welche von mehreren Personen der Unternehmer ist, so kommt es darauf an, wer als Unternehmer nach außen hin gegenüber Kunden und Lieferanten oder gegenüber Behörden auftritt (vergl. BFH vom 30. Juli 1990, V B 48/90, BFH/NV 1991, 62).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Dann bleibt der Hintermann, von dessen Weisungen der Strohmann abhängig ist, der Leistende (BFH vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622 m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2001 - VII B 348/00

    Konkurs - Lohnsteuer - Kirchenlohnsteuer - Säumniszuschlag -

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Wenn ein Einigungsmangel erkennbar ist, sind die getroffenen Vereinbarungen unter diesem Gesichtspunkt besonders zu prüfen (BFH vom 11. Juli 2001 VII B 348/00, BFH/NV 2002, 33 ).
  • BFH, 24.01.2002 - III R 49/00

    Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
    Eine tatsächliche Verständigung über schwierig zu ermittelnde Sachverhaltsfragen ist nur dann wirksam, sofern sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (BFH vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BStBl II 2002, 408 ).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 11/91

    Beurteilung einer Tätigkeit als Unternehmerisch - Rechtmäßigkeit der Schätzung

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

  • BFH, 16.02.2006 - X B 176/05

    Tatsächliche Verständigung

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