Rechtsprechung
   FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14788
FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00 (https://dejure.org/2001,14788)
FG Saarland, Entscheidung vom 29.08.2001 - 1 K 125/00 (https://dejure.org/2001,14788)
FG Saarland, Entscheidung vom 29. August 2001 - 1 K 125/00 (https://dejure.org/2001,14788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4 EStG, 2 Abs. 1 und 2 LöschG 1934/85)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen; Maßgebender Auflösungszeitpunkt der Löschung einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen; Einkommensteuer 1992

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen - Einkommensteuer 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Auflösungsverlust ist damit umgekehrt der Betrag, um den sämtliche vorgenannten Kosten den Wert des zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162 und VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459).

    Das ist im Falle der Auflösung einer GmbH mit anschließendender Liquidation, d.h. ihrer vermögensrechtlichen Abwicklung vor ihrer endgültigen, erst mit ihrer Löschung im Handelsregister eintretenden Vollbeendigung, das Jahr des Abschlusses der Liquidation, weil normalerweise erst zu diesem Zeitpunkt fest steht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, sowie ferner, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungs-/Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (BFH, BStBl II 1994, 162; BStBl II 2000, 343).

    Bereits deswegen geht der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil BStBl II 1994, 162 fehl.

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344 m.w.N.; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343).

    Das ist im Falle der Auflösung einer GmbH mit anschließendender Liquidation, d.h. ihrer vermögensrechtlichen Abwicklung vor ihrer endgültigen, erst mit ihrer Löschung im Handelsregister eintretenden Vollbeendigung, das Jahr des Abschlusses der Liquidation, weil normalerweise erst zu diesem Zeitpunkt fest steht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, sowie ferner, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungs-/Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (BFH, BStBl II 1994, 162; BStBl II 2000, 343).

    An dieser Rechtslage hat auch das von den Klägern in der mündlichen Verhandlung für sich in Anspruch genommene BFH-Urteil BStBl II 2000, 343 nichts geändert.

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Demgegenüber kann ein Auflösungsverlust jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, nämlich dann, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteil vom vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BStBl II 1985, 428).

    Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende (BFH, BStBl II 1985, 428; Urteil vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/NV 1992, 94; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998  1 V 76/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263; vom 10. Juni 1998  1 V 127/98, EFG 1998, 1264).

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91

    Definition des Auflösungsgewinns

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Deshalb wird die Entstehung eines steuerlich zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes nicht dadurch verzögert, dass noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe anfallen können (BFH-Urteil vom  3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364).
  • FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98

    Einkommensteuer; Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen eines wesentlich

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende (BFH, BStBl II 1985, 428; Urteil vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/NV 1992, 94; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998  1 V 76/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263; vom 10. Juni 1998  1 V 127/98, EFG 1998, 1264).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Dabei kommt als nachträglicher Anschaffungsaufwand des Gesellschafters insbesondere seine Inanspruchnahme aus Bürgschaften oder sonstigen persönlichen Haftungsverpflichtungen in Betracht, die er anlässlich oder für den Fall künftig eintretender finanzieller Schwierigkeiten der Gesellschaft eingegangen ist, ohne nach seiner persönlichen Inanspruchnahme über eine - ganz oder teilweise - entsprechend werthaltige Rückgriffsmöglichkeit gegenüber der Gesellschaft zu verfügen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 23/92

    Entstehung des Auflösungsgewinns beim wesentlich beteiligten Gesellschafter einer

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Auflösungsverlust ist damit umgekehrt der Betrag, um den sämtliche vorgenannten Kosten den Wert des zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162 und VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Dabei kommt als nachträglicher Anschaffungsaufwand des Gesellschafters insbesondere seine Inanspruchnahme aus Bürgschaften oder sonstigen persönlichen Haftungsverpflichtungen in Betracht, die er anlässlich oder für den Fall künftig eintretender finanzieller Schwierigkeiten der Gesellschaft eingegangen ist, ohne nach seiner persönlichen Inanspruchnahme über eine - ganz oder teilweise - entsprechend werthaltige Rückgriffsmöglichkeit gegenüber der Gesellschaft zu verfügen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344 m.w.N.; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343).
  • FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98

    Einkommensteuer; Zeitpunkt der Entstehung von Auflösungsverlusten

    Auszug aus FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
    Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende (BFH, BStBl II 1985, 428; Urteil vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/NV 1992, 94; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998  1 V 76/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263; vom 10. Juni 1998  1 V 127/98, EFG 1998, 1264).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 224/85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht