Rechtsprechung
FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen in einem Gewerbesteuermessbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der nachträglichen Erhöhung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG Finanzierungszusammenhang für Investitionsabzugsbetrag Investitionsabsicht bei GWG's
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der nachträglichen Erhöhung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG - Finanzierungszusammenhang für Investitionsabzugsbetrag - Investitionsabsicht bei GWG's
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 08.06.2011 - I R 90/10
Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis - …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
Sie verweist ergänzend auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.1.2012 (Az.: VIII R 48/10) und vom 8.6.2011 (Az.: I R 90/10), die ihre Auffassung stützten und die Erforderlichkeit eines Finanzierungszusammenhangs in Frage stellten.Für die Erfüllung des Finanzierungszusammenhangs reicht es aus, wenn die zu erwartende Realisierung des Begünstigungsanspruchs Teil der Entscheidung zur künftigen Investition ist (BFH, Urteil vom 8.6.2011, I R 90/10, BFH/NV 2011, 1594 [1596] m.w.N.).
Maßgeblicher Stichtag ist das Ende des Wirtschaftsjahres der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages (BFH, a.a.O., BFH/NV 2011, 1594 [1595]), hier der 31.12.2007.
Denn der Steuerpflichtige nimmt bei nicht in einer zeitnah erstellten Buchführung zu erfassenden Umständen in aller Regel erstmals mit seiner Steuererklärung zum steuererheblichen Sachverhalt Stellung und übt eventuell bestehende Wahlrechte aus (BFH, a.a.O., BFH/NV 2011, 1594 [1595] m.w.N.).
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
Sie verweist ergänzend auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.1.2012 (Az.: VIII R 48/10) und vom 8.6.2011 (Az.: I R 90/10), die ihre Auffassung stützten und die Erforderlichkeit eines Finanzierungszusammenhangs in Frage stellten.Grundsätzlich erscheint die Prüfung eines Finanzierungszusammenhangs zur Verhinderung einer zweckwidrigen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung des § 7g EStG n.F. entbehrlich (vgl. BFH, Urteil vom 17.1.2012, VIII R 48/10, BFH/NV 2012, 1038 [1039] m.w.N.).
Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, welche formell grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (BFH, a.a.O., BFH/NV 2012, 1038 [1039]).
Soweit die Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung wegen § 7 Abs. 4 EStG nochmals zu ändern ist, ist dies nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl. BFH, a.a.O., BFH/NV 2012, 1038 [1040]).
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
In Fällen, in denen die durch § 7g EStG a.F./n.F. eingeräumte Begünstigung in der ursprünglichen Gewinnermittlung noch nicht geltend gemacht worden war, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Finanzierungszusammenhang nur verneint (vgl. BFH, Urteil vom 20. Juni 2012, X R 42/11, BStBl II 2013, 719 [724] m.w.N.), wenn.Mit Verlängerung der Investitionsfrist in § 7g EStG n.F. auf drei Jahre verlängerte sich auch die Frist, in der Investitionsabzugsbetrag nachträglich geltend gemacht werden kann (…vgl. Kulosa in: Schmidt, EStG , 32. Aufl., 2013, § 7g Rn. 19; BFH, a.a.O., BStBl II 2013, 719 [725]).
Bei der Investitionsabsicht handelt es sich um ein zwingendes gesetzliches Tatbestandsmerkmal (BFH, a.a.O., BStBl II 2013, 719 [721]).
- BFH, 17.06.2010 - III R 43/06
Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.6.2010 (Az.: III R 43/06) ergebe sich die Möglichkeit der nachträglichen Bildung des Investitionsabzugsbetrages.Jedenfalls diese Kompensation ist ein hinreichender investitionsbezogener Grund, da der Finanzierungszusammenhang keine zahlungsflussorientierte Größe im Sinne eines tatsächlichen Ansparens oder einer Finanzierung zur Anschaffung oder Herstellung in Form einer Steuerminderung darstellt (BFH, Urteil vom 17.6.2010, III R 43/06, BStBl II 2013, 8 [10] m.w.N.).
Insoweit kann offen bleiben, ob auch jede Änderung des Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuermessbetragsbescheides eine erneute Wahlrechtsausübung eröffnet (so wohl: BFH, a.a.O., BStBl II 2013, 8 [10]).
- BFH, 08.11.2006 - I R 89/05
Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
zwar tatsächlich eine Investition durchgeführt worden war, diese im Zeitpunkt der nachträglichen Geltendmachung aber bereits mehr als zwei Jahre zurücklag (BFH, Urteil vom 14.8.2001, XI R 18/01, BStBl II 2004, 181 [182] und vom 8.11.2006, I R 89/05, BFH/NV 2007, 671 [672]).Die Zweijahresfrist in den genannten Entscheidungen orientiert sich an der zweijährigen Investitionsfrist des § 7g EStG a.F. (vgl. BFH, a.a.O., BFH/NV 2007, 671 [672]).
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
Es wurden vielmehr Fallgruppen ausgesondert, die - gemessen am Zweck des § 7g EStG - nicht förderungswürdig sind (BFH, Urteil vom 17.1.2012, VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933 [935]). - BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06
Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
oder die Nachholung erkennbar dem Ausgleich einer durch das Finanzamt vorgenommenen nachträglichen Einkommenserhöhung - also einem nicht investitionsbezogenen Grund - dienen sollte (BFH…, Beschluss vom 29.9.2006, XI B 136/05, BFH/NV 2007, 40 : Bildung fünf Jahre nach Ablauf des maßgeblichen Veranlagungszeitraums zum Ausgleich einer Einkommenserhöhung nach einer Außenprüfung; BFH, Urteil vom 29.4.2008, VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747 [749]: Bildung zum Ausgleich höherer Beteiligungseinkünfte, die zum Übersteigen der Einkommensgrenze nach § 10e EStG führten). - BFH, 29.09.2006 - XI B 136/05
Keine § 7g-Rücklage für bereits vorgenommene Investition
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
oder die Nachholung erkennbar dem Ausgleich einer durch das Finanzamt vorgenommenen nachträglichen Einkommenserhöhung - also einem nicht investitionsbezogenen Grund - dienen sollte (BFH, Beschluss vom 29.9.2006, XI B 136/05, BFH/NV 2007, 40 : Bildung fünf Jahre nach Ablauf des maßgeblichen Veranlagungszeitraums zum Ausgleich einer Einkommenserhöhung nach einer Außenprüfung; BFH, Urteil vom 29.4.2008, VIII R 62/06, BStBl II 2008, 747 [749]: Bildung zum Ausgleich höherer Beteiligungseinkünfte, die zum Übersteigen der Einkommensgrenze nach § 10e EStG führten). - BFH, 10.05.2010 - IX B 220/09
Änderung von Wahlrechten nur vor Ablauf der Einspruchsfrist
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
Da die ursprüngliche Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages vom 3.8.2009 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand, war ein erneutes Ausüben bzw. ein Ändern der Wahlentscheidung noch möglich (vgl. BFH, Beschluss vom 10.5.2010, IX B 220/09 [zit nach juris]). - BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …
Auszug aus FG Sachsen, 03.12.2013 - 8 K 738/12
zwar tatsächlich eine Investition durchgeführt worden war, diese im Zeitpunkt der nachträglichen Geltendmachung aber bereits mehr als zwei Jahre zurücklag (BFH, Urteil vom 14.8.2001, XI R 18/01, BStBl II 2004, 181 [182] …und vom 8.11.2006, I R 89/05, BFH/NV 2007, 671 [672]).
- FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 308/12
Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für ein bestimmtes …
In Fällen, in denen die durch § 7g EStG a.F./n.F. eingeräumte Begünstigung in der ursprünglichen Gewinnermittlung noch nicht geltend gemacht worden war, scheide die Inanspruchnahme von § 7g EStG in jedem Fall in folgenden Fällen aus (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BStBl II 2013, 719, 724 m.w.N.; vgl. Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 3. Dezember 2013 8 K 738/12, juris):.