Rechtsprechung
   FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15998
FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07 (https://dejure.org/2008,15998)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2008 - 5 V 1035/07 (https://dejure.org/2008,15998)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2008 - 5 V 1035/07 (https://dejure.org/2008,15998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    AO, UStG, UStDV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung von Vorsteuerbeträgen für den Betrieb einer Gaststätte mit angeliedertem Imbiss; Schätzung von Umsätzen bei Fehlerhaftigkeit der Aufzeichnungen; Anteilige Unterwerfung der Umsätze aus dem ...

  • Judicialis

    AO § 145 Abs. 2; ; AO § 146 Abs. 1; ; AO § 158; ; AO § 162 Abs. 1 S. 1; ; UStG § 14; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; UStDV § 63 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung; Zuschätzung von Umsätzen im Rahmen einer Betriebsprüfung; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschätzung von Umsätzen im Rahmen einer Betriebsprüfung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung - Erhöhte Anforderungen an die Dokumentation von Bargeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Nur der guten Ordnung halber werde nochmals darauf hingewiesen, dass es bei der Einnahmenüberschussrechung nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH (Az.: X B 57/05) keine Bestandskonten und somit auch kein Kassenkonto gebe.

    Der Beschluss des BFH (Az. X B 57/05) sei nicht einschlägig, da der Antragsteller seine Einnahmen während der Betriebsprüfung nicht belegmäßig nachgewiesen habe.

    Der Zweck der Aufzeichnungspflicht nach § 22 UStG besteht darin, die geschuldete Umsatzsteuer, die hiervon abziehbare Vorsteuer und die letztlich vom Unternehmer an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer zu ermitteln (Beschluss des BFH vom 16. Februar 2006, X B 57/05, BFH/NV 2006, 940).

    Zu erfassen sind Inhalt des Geschäfts, Name, Firma und Adresse des Vertragspartners (Beschluss des BFH vom 16. Februar 2006 a.a.O.).

    Der Antragsteller kann sich auch nicht mit dem Hinweis auf den Beschluss des BFH vom 16. Februar 2006 (X B 57/05, a.a.O.) entlasten.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Die Aufzeichnungen im Rahmen des § 22 UStG sind deshalb für jeden Geschäftsvorfall gesondert vorzunehmen (vgl. Urteil des BFH vom 26. Februar 2004, XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599).

    Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität sind jedoch bestimmte Berufsgruppen von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden (Beschluss des BFH vom 26. Februar 2004 a.a.O.).

    Zwar ist das Finanzamt sowohl bei der Verletzung der Aufzeichnungspflicht als auch bei der Verletzung der Aufbewahrungspflicht dem Grunde nach zur Schätzung berechtigt (Urteil des BFH vom 26. Februar 2004 a.a.O., m.w.N.).

    Außerdem hätte der Antragsteller, der keine Einzelaufzeichnungen und auch keine Kassenberichte fertigte, sondern ein Kassenbuch führte, neben der Erfassung der Einnahmensumme auch das Zustandekommen dieses Betrages durch Aufbewahrung aller Einnahmeursprungsaufzeichnungen und -belege nachweisen müssen (vgl. Urteil des BFH vom 26. Februar 2004 a.a.O.).

  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Weiterhin dient die Pflicht zu täglichen Dokumentation der Herstellung der so genannten Kassensturzfähigkeit (Urteil des BFH vom 31. Juli 1974, I R 216/72, BStBl. II 75, 96 m.w.N.).

    Dem wird grundsätzlich nur eine Kassenführung gerecht, die die Einnahmen und Ausgaben noch am Tage der Vereinnahmung oder Verausgabung festhält (Urteil des BFH vom 31. Juli 1974 a.a.O.).

    Der Geschäftsinhaber oder sein Kassenbuchführer könnten die Belege mehrerer Tage verwechseln und unrichtige Sollbestände ausweisen (Urteil des BFH vom 31. Juli 1974 a.a.O.).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Soweit der Steuerpflichtige mehrere Geschäftskassen führt, hat er auch Geldverschiebungen zwischen diesen buchmäßig festzuhalten (Urteil des BFH vom 17. November 1981, VIII R 174/77, BStBl. II 1982, 430; Tipke/Kruse § 146 AO Rdn. 27; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist § 22 UstG Rdn. 77).

    Die Nachkalkulation muss dann nicht mit letzter Sicherheit ausgeführt und belegt werden (vgl. Urteil des BFH vom 17. November 1981 a.a.O.).

  • BFH, 06.09.2007 - V R 16/06

    Vorsteuerabzug für Miteigentümergemeinschaften

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Dem Leistungsempfänger steht nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG bereits bei Leistungsbezug das Recht auf Vorsteuerabzug als Unternehmer zu, wenn er die ernsthafte und durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die bezogenen Leistungen für entgeltliche Umsatztätigkeiten zu verwenden (ständige Rechtsprechung, Urteil des BFH vom 06. September 2007, V R 16/06 m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Die Bindungswirkung einer derartigen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen --nicht aber auf Rechtsfragen-- bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (Urteil des BFH vom 07. Juli 2004, X R 24/03, BStBl II 2004, 975 m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2007 - X B 37/06

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Schätzung

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Die jeder Schätzung anhaftende Unsicherheit ist jedenfalls im Rahmen der Kennziffern der amtlichen Richtsatzsammlung hinzunehmen (Beschluss des BFH vom 13. März 2007, X B 37/06, BFH/NV 2007, 1138).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Dazu gehören nicht nur Registrierkassenstreifen und Endsummenbons, sondern zum Beispiel auch Kellnerbons (vgl. Urteil des BFH vom 02. Februar 1982, VIII R 65/80, BStBl. II 1982, 409) sowie alle weiteren Aufzeichnungen der Mitarbeiter, die nach den Angaben des Antragstellers eigene Kassen führten und diesem gegenüber abrechnen mussten.
  • BFH, 20.10.1971 - I R 63/70

    Hauptkasse - Sonderkasse - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Vorliegen von

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Außerdem sind die Anforderungen an die Aufzeichnung von baren Geschäftsvorfällen dann für jede der Unter- und Nebenkassen zu beachten (Urteil des BFH vom 20. Oktober 1971, I R 63/70, BStBl. II 1972, 273).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

    Auszug aus FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
    Es ist geklärt, dass die Nachkalkulation durch inneren Betriebsvergleich eine zulässige Schätzungsmethode ist (Beschluss des BFH vom 24. August 2006, V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 05.12.2007 - X B 4/07

    Schätzung: Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das

  • BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Folgen bei der Verletzung von

  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

  • BFH, 22.02.1973 - IV R 69/69

    Einnahmeüberschußrechnung - Aufzeichnungen - Ordnungsmäßige Buchführung -

  • BFH, 11.05.2000 - I B 7/00

    Ordnungsgemäße Buchführung - Bareinnahmen - Elektronische Registrierkasse -

  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

  • BFH, 06.04.2006 - V B 22/06

    Lieferung von Mobiltelefonen - Vorsteuerabzug; Anforderungen an

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
  • BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03

    Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion

  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung

    e) Dies bedeutet zunächst, dass die Bareinnahmen und Barausgaben auch bei einer Einnahmeüberschussrechnung in entsprechender Anwendung des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO täglich aufzuzeichnen sind (vgl. schon BFH-Urteil vom 22. Februar 1973 IV R 69/69, BStBl II 1973, 480; Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

    Es ist nicht ausreichend, wenn er die Kassenbelege nur sammelt und sie dann seinem Steuerberater oder seinem Buchführungshelfer übergibt, der die Zahlen dann zeitlich später aufzeichnet (Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris).

    Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität (Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert) besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung jedoch nicht für Einzelhändler, die Waren an ihnen der Person nach unbekannte Kunden über den Ladentisch gegen Barzahlung verkaufen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; vgl. auch Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

    Die Aufzeichnungen müssen so klar und vollständig sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in vertretbarer Zeit den Umfang der Einkünfte plausibel machen (vgl. § 63 Abs. 1 UStDV und allgemein § 145 Abs. 1 Satz 1 AO; siehe auch Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris; Beschluss des FG Düsseldorf vom 23. August 2010 17 V 972/10 A (E, G, U, F), juris).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben - wie dem der Klägerin - ist es zur Vermeidung der Einnahmeneinzelaufzeichnung kaum zu umgehen, ein detailliertes Kassenkonto oder ein Kassenbuch zu führen (Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07 juris; FG Saarland vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).
  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    In dem vom Beklagten zitierten Beschluss des Sächsischen FG (vom 4. April 2008 5 V 1035/07, bei [...]) hatte der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten durchgehend verletzt.
  • FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Hamburg, 16.03.2017 - 2 V 55/17

    Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten von Marktbeschickern

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben, bei denen die Bareinnahmen mittels einer offenen Ladenkasse erfasst werden, sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310; Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Niedersachsen, 15.02.2011 - 15 K 355/10

    Schätzungsbefugnis bei hochwasserbedingtem Verlust von Unterlagen

    Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahme-Überschussrechnung Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 X B 189/07, Juris Rdnr. 6 m. w. N.; vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967; vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940 = Juris Rdnr. 8; FG Sachsen, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, Juris Rdnr. 41-44; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juli 2007 14 K 3368/06 B, Juris Rdnr. 32 f.).

    Zum Zweiten wurden die Kasseneinnahmen auch unstreitig nicht zeitnah erfasst (vgl. hierzu FG Sachsen, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, Juris Rdnr. 44).

    Sie ist auch gerade im Bereich der Einnahme-Überschussrechnung zulässig (BFH, Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BStBl. II 1999, 481 = Juris Rdnr. 17; FG Sachsen, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, Juris Rdnr. 66; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juli 2007 14 K 3368/06 B, Juris Rdnr. 38; FG Nürnberg, Urteil vom 22. Januar 2008 II 280/2005, Juris Rdnr. 34).

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (Beschluss des Sächsischen FG vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (Beschluss des Sächsischen FG, Beschluss vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 2 V 304/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsgemäße Buchführung bei

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben, bei denen die Bareinnahmen mittels einer offenen Ladenkasse erfasst werden, sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310; Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (Beschluss des Sächsischen FG vom 04.04.2008, 5 V 1035/07, juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, EFG 2010, 772 ).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (Beschluss des Sächsischen FG, Beschluss vom 04.04.2008, 5 V 1035/07, juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, EFG 2010, 772 ).

  • FG Hessen, 24.03.2014 - 4 K 2340/12

    Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen

  • FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12

    Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter

  • FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13

    Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 15 AS 1061/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht