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   FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12   

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https://dejure.org/2012,31968
FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12 (https://dejure.org/2012,31968)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.06.2012 - 1 V 262/12 (https://dejure.org/2012,31968)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 1 V 262/12 (https://dejure.org/2012,31968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe eines vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrags nach Umbau eines später teilweise vermieteten, dem Steuerpflichtigen gehörenden denkmalgeschützten Stadthauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Baudenkmale nach den §§ 7i, 10f EStG im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vor Erteilung einer Bescheinigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Baudenkmale nach den §§ 7i, 10f EStG im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vor Erteilung einer Bescheinigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für Baudenkmale im Ermäßigungsverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.07.2010 - X B 70/10

    Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
    Dies entspreche auch der Rechtsauffassung des Sächsischen Finanzgerichts (Beschlüsse vom 16. März 2010 - 1 V 1924/09 und vom 14. November 2011 - 4 V 989/11) sowie des BFH (Beschluss vom 20. Juli 2010 X B 70/10).

    Bei der Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2010 X B 70/10, BFH/NV 2010, 2007 m.w.N.).

    Das LfStF hat in Abstimmung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes (vgl. Nichtanwendungserlass des LfSt Bayern vom 22. Juli 2011 S 2198 b. 2.1-9/9 St 32 zum BFH-Beschlusses vom 20. Juli 2010 X B 70/10) bestimmt, dass im Lohnsteuerermäßigungsverfahren und bei der Festsetzung von Vorauszahlungen die Steuerbegünstigungen nach §§ 7i und 10f EStG nur zu berücksichtigen seien, wenn die Bescheinigung der Denkmalbehörde vorliegt (Blatt 23 Rechtsbehelfsakte).

  • FG Sachsen, 14.11.2011 - 4 V 989/11

    Vorläufige Gewährung erhöhter Absetzungen bei Baudenkmälern gemäß § 7i EStG im

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
    Dies entspreche auch der Rechtsauffassung des Sächsischen Finanzgerichts (Beschlüsse vom 16. März 2010 - 1 V 1924/09 und vom 14. November 2011 - 4 V 989/11) sowie des BFH (Beschluss vom 20. Juli 2010 X B 70/10).
  • FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09

    Verpflichtung des FA zur Schätzung des Steuerabzugsbetrags nach § 10f EStG bei

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
    Dies entspreche auch der Rechtsauffassung des Sächsischen Finanzgerichts (Beschlüsse vom 16. März 2010 - 1 V 1924/09 und vom 14. November 2011 - 4 V 989/11) sowie des BFH (Beschluss vom 20. Juli 2010 X B 70/10).
  • BFH, 10.07.2002 - X R 65/96

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
    Ob das Finanzamt eine solche Anpassung vornimmt, ist also eine Ermessensentscheidung (BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
    Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vorläufiger Rechtsschutz durch AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gewährt, wenn die Finanzbehörde die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise abgelehnt hat (BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752 ).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
    Es verweist auf das Urteil des BFH vom 22. September 2005 IX R 13/04 (BStBl. II 2007, 373), wonach die Vorlage der Bescheinigung Tatbestandsvoraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigungen nach §§ 7i, 7i, 10f, 11a, 11b EStG sei.
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