Rechtsprechung
FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto
- rechtsportal.de
KStG § 27 Abs. 2 ; KStG § 28 Abs. 1 S. 3
Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Feststellung des steuerlichen Einlagekontos - keine Nachholung der Bescheinigung einer Einlagenrückgewähr bei nachträglich festgestellter vGA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Verdeckte Gewinnausschüttungen: Steuerbarkeit von zurückbezahlten Einlagen?
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
- BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
Papierfundstellen
- EFG 2017, 156
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.02.2015 - I R 3/14
Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung - …
Auszug aus FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Mit der verschärften Neufassung des § 27 Abs. 5 KStG hat der Gesetzgeber eindeutig seinen Willen zu erkennen gegeben, dass die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig erteilten Steuerbescheinigung die materiellrechtliche Berechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG überlagern (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Februar 2015 - I R 3/14, BStBl II 2015, 816).Im Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 28. November 2013 ( 1 K 35/12, nachfolgend Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Februar 2015 - I R 3/14, a.a.O.) wird lediglich angesprochen, dass es Stimmen in der Literatur gibt, die dies so tun, aufgrund des unterschiedlichen Sachverhaltes kam es aber dann in der Entscheidung nicht auf diese Rechtsfrage an.
Wie bereits ausgeführt, ist das Gesetz eindeutig, zudem ist diese Rechtsfrage nunmehr durch die einschlägige und gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geklärt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Februar 2015, a.a.O.).
verfassungsrechtlich bedenkliche unbillige Rechtsfolge anzusehen, da im Einzelfall eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO denkbar ist (…Blümich, KStG -Kommentar, 131. Auflage, § 27 , Rz. 62, Dötsch/Pung/Möhlenbrock § 27 KStG , Rz. 214; im Übrigen dazu ablehnend Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Februar 2015 - I R 3/14, a.a.O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1338/12
Steuerliches Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft und Steuerbescheinigung
Auszug aus FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Die im Vergleich zur bis 2005 geltenden Rechtslage geänderte Vorschrift trifft mit der Festschreibung einer Verwendung von EUR 0 eine klare und eindeutige Regelung, die nicht im Wege der Auslegung bzw. teleologischen Reduktion rückgängig gemacht werden kann (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. April 2013 - 8 K 8200/09, DStRE 2014, 216 , rechtskräftig, und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014, 1 K 1338/12, EFG 2014, 2018, rechtskräftig).Zwar lässt eine solche Veranlagung Änderungen der jeweiligen Bescheide weitumfänglich zu; im hier interessierenden Zusammenhang aber ist zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Regelung insoweit nicht auf den Gedanken der Bestandskraft des Bescheids abstellt, sondern ausdrücklich auf dessen erstmalige Bekanntgabe im Sinn des § 122 AO (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014, a.a.O.).
Dies gilt ebenfalls für das von der Klägerin angeführte Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 ( 1 K 1338/12, a.a.O.).
Zudem waren einige der bisher entschiedenen Fälle mit dem vorliegenden vergleichbar, da auch dort die Änderungen in der Folge von Außenprüfungen beantragt wurden (z. B. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014, a.a.O.).
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 35/12
Keine Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagenkonto - …
Auszug aus FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Im Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 28. November 2013 ( 1 K 35/12, nachfolgend Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Februar 2015 - I R 3/14, a.a.O.) wird lediglich angesprochen, dass es Stimmen in der Literatur gibt, die dies so tun, aufgrund des unterschiedlichen Sachverhaltes kam es aber dann in der Entscheidung nicht auf diese Rechtsfrage an. - FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2013 - 8 K 8200/09
Abgrenzung einer Auskehrung aus dem Einlagekonto von der Rückzahlung von …
Auszug aus FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Die im Vergleich zur bis 2005 geltenden Rechtslage geänderte Vorschrift trifft mit der Festschreibung einer Verwendung von EUR 0 eine klare und eindeutige Regelung, die nicht im Wege der Auslegung bzw. teleologischen Reduktion rückgängig gemacht werden kann (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. April 2013 - 8 K 8200/09, DStRE 2014, 216 , rechtskräftig, und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014, 1 K 1338/12, EFG 2014, 2018, rechtskräftig). - BFH, 28.01.2015 - I R 70/13
Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos …
Auszug aus FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15
Die in § 27 Abs. 5 KStG gesetzlich fingierte Verwendung der Einlage verdrängt die tatsächliche Verwendung der Einlage und die Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Januar 2015 - I R 70/13, BFH/NV 2015, 1022).
- BFH, 11.07.2018 - I R 30/16
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
Von dieser Rechtsfolge kann angesichts des eindeutigen Normwortlauts nicht im Wege der teleologischen Reduktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG abgesehen werden (vgl. bereits die rechtskräftigen Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 9. April 2013 8 K 8200/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 216; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 1 K 1338/12, EFG 2014, 2081, sowie des Sächsischen FG vom 8. Juni 2016 2 K 1860/15, EFG 2017, 156).Abgesehen davon, dass der auf § 164 Abs. 2 AO gestützte Änderungsantrag der Klägerin abgelehnt, der Vorbehalt aufgehoben und der Einspruch gegen die Ablehnung später zurückgenommen worden ist, ist zu berücksichtigen, dass § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG nicht auf die Bestandskraft des Bescheids abstellt, sondern ausdrücklich auf dessen "erstmalige Bekanntgabe" i.S. des § 122 AO (zutreffend Urteile des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2014, 2081, sowie des Sächsischen FG in EFG 2017, 156; ebenso Stimpel in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 27 Rz 161; Blümich/Oellerich, § 27 KStG Rz 62;… Gosch/Bauschatz, KStG, 3. Aufl., § 27 Rz 105; Berninghaus in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 27 KStG Rz 107, 123; Dötsch in Dötsch/Pung/ Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 27 KStG Rz 215; Nordmeyer in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 27 KStG Rz 125).
- BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme
Nach Rücknahme der Klage wird das Verfahren mit der Maßgabe eingestellt, dass das erstinstanzliche Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 2016 2 K 1860/15 gegenstandslos ist.Das Sächsische Finanzgericht hat in seinem klageabweisenden Urteil vom 8. Juni 2016 2 K 1860/15 die Revision zugelassen.
- BFH, 19.01.2021 - I B 3/20
Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter …
c) Für den streitgegenständlichen Fall einer durch die Außenprüfung nachträglich festgestellten vGA gilt nichts Abweichendes (ebenso Urteil des Sächsischen FG vom 08.06.2016 - 2 K 1860/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 156).