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   FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09   

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https://dejure.org/2009,79171
FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09 (https://dejure.org/2009,79171)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2009 - 6 V 947/09 (https://dejure.org/2009,79171)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 6 V 947/09 (https://dejure.org/2009,79171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Gewinne eines Gaststättenbetriebs um Zuschätzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschätzung anhand einer Nachkalkulation der Umsätze einer Schank- und Speisewirtschaft vom Prüfer ermittelter Anteil der Getränke am Gesamtumsatz einer Schank- und Speisewirtschaft von 57 % eher zu hoch als zu niedrig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschätzung anhand einer Nachkalkulation der Umsätze einer Schank- und Speisewirtschaft - vom Prüfer ermittelter Anteil der Getränke am Gesamtumsatz einer Schank- und Speisewirtschaft von 57 % eher zu hoch als zu niedrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

    Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09
    Bei einer Speisegaststätte stehen die Getränkeumsätze und Speiseumsätze erfahrungsgemäß in einem Verhältnis von 30 zu 70 (vgl. FG Düsseldorf, EFG 2008, 1256 ).
  • BFH, 23.12.2002 - IV B 13/02

    Zinsbescheid

    Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09
    Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 737 ) und die Festsetzung des Solidaritätszuschlages.
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn bestehen dann, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhaltes erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtwidrig erweisen könnte (vgl. BFH, BStBl. II 2004, 622; Gräber/Koch, FGO , § 69 Rz. 86 m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09
    Für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheids fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis (BFH, BStBl. II 1988, 240).
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/84

    Verwerfung des Buchführungsergebnisses und Aufstellung einer Kalkulation -

    Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2009 - 6 V 947/09
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH, dass die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchführung durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer so genannten qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden kann (BFH, BFH/NV 1986, 719).
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