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   FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06 (Kg)   

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https://dejure.org/2010,33029
FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06 (Kg) (https://dejure.org/2010,33029)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2010 - 5 K 424/06 (Kg) (https://dejure.org/2010,33029)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 5 K 424/06 (Kg) (https://dejure.org/2010,33029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Änderungsbescheid während des Klageverfahrens führt insoweit zur Unzulässigkeit der Klage; Kindergeld für volljähriges, selbstständig tätiges Kind; Prozesskostenhilfe nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilweise stattgebender Änderungsbescheid während des Klageverfahrens führt insoweit zur Unzulässigkeit der Klage - Kindergeld für volljähriges, selbstständig tätiges Kind - Prozesskostenhilfe nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Nach dem richterlichen Hinweis vom 18.1.2010 an die Familienkasse, dem Klagebegehren im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BStBl II 2009, 1005 , stattzugeben und Kindergeld für die Zeit von Oktober bis Dezember 2004 festzusetzen, hat die Familienkasse mit Schriftsatz vom 12.2.2010 für den bisher streitigen Zeitraum Oktober bis Dezember 2004 die Hauptsacheerledigung erklärt und den Änderungsbescheid vom 24.2.2010 übersandt, mit dem Kindergeld für S. von Oktober bis Dezember 2004 festgesetzt wurde.

    Auch wenn das Kindergeld monatlich entsteht und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen - wie das Bemühen um einen Ausbildungsplatz - in jedem Monat gegeben sein müssen, braucht nach dem BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 a.a.O. nicht zwingend für jeden Monat ein erneuter Nachweis vorgelegt zu werden, der das Bemühen um einen Ausbildungsplatz dokumentiert.

  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG , dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473 ; BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207 , und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz außer durch Meldung bei der Arbeitsvermittlung bzw. Berufsberatung auch durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2207 , m.w.N.).

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit einer Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BStBl II 1987, 217 , und vom 28. Oktober 1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683 , m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit einer Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BStBl II 1987, 217 , und vom 28. Oktober 1997 VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683 , m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG , dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473 ; BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207 , und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 40/98

    Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Es kann dahinstehen, ob das Gericht den Ausführungen der Familienkasse folgt und die begehrte Klageerweiterung für unzulässig hält, weil für eine Klage gegen die Aufhebung des Kindergeldes für die Monate ab Januar 2005 die Klagefrist abgelaufen ist, vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 40/98, BStBl II 1999, 563 .
  • BFH, 24.01.2008 - III B 33/07

    Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG , dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473 ; BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207 , und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).
  • BFH, 16.11.2006 - III R 15/06

    Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes

    Auszug aus FG Sachsen, 11.06.2010 - 5 K 424/06
    Geht ein Kind einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine Einkünfte und Bezüge nicht den Jahresgrenzbetrag, so besteht ein Kindergeldanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestandes im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a-c EStG erfüllt sind, vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2006 III R 15/06, BStBl II 2008, 56 .
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