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   FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08   

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https://dejure.org/2009,23816
FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08 (https://dejure.org/2009,23816)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11.11.2009 - 1 K 1237/08 (https://dejure.org/2009,23816)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11. November 2009 - 1 K 1237/08 (https://dejure.org/2009,23816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung der im Zuge einer Übernahme von radioaktiver Strahlenquellen im Ausland erzielten Umsätze als steuerbare und steuerpflichtige Umsätze; Unterscheidung zwischen Hauptleistung und Nebenleistung zur Ermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes

  • Judicialis

    UStG § 3a Abs. 1; ; UStG § 3a Abs. 2; ; Richtlinie 2003/122/EURATOM Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme ausgedienter radioaktiver Strahlenquellen durch einen zugelassenen Übernehmer als einheitliche Leistung; keine Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen bei der Weitergabe von Strahlenquellen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme ausgedienter radioaktiver Strahlenquellen durch einen zugelassenen Übernehmer als einheitliche Leistung - keine Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen bei der Weitergabe von Strahlenquellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.03.1997 - C-167/95

    Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Arbeiten an beweglichen Gegenständen beschreibt der EuGH als körperlichen Eingriff in bewegliche Gegenstände, der grundsätzlich nicht wissenschaftlicher oder intellektueller Natur ist (Urteil vom 6. März 1997, Rs. C-167/95, Umsatzsteuer-Rundschau 1997, 217 Tz. 16).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Leistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH, Urteile vom 25.02.1999/2005, Rs. C-349/96, und vom 21.06.2007 - C 453/05, Beilage zu BFH/NV 2007, 398, 400).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Die Einheitlichkeit der Leistung folgt dabei nicht bereits aus dem Umstand, dass die Klägerin gegenüber ihren Auftraggebern für die Erbringung der Teilleistungen einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt hat (BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 88/92) oder dass den Einzelleistungen ein einheitlicher Vertrag zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 26. März 1992 V R 16/88).
  • BFH, 26.03.1992 - V R 16/88

    Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Die Einheitlichkeit der Leistung folgt dabei nicht bereits aus dem Umstand, dass die Klägerin gegenüber ihren Auftraggebern für die Erbringung der Teilleistungen einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt hat (BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 88/92) oder dass den Einzelleistungen ein einheitlicher Vertrag zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 26. März 1992 V R 16/88).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Da ein Umsatz, der in einer wirtschaftlich einheitlichen Leistung besteht, jedoch im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespaltet werden darf, sind nach der Rechtsprechung des EuGH die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige dem Verbraucher, wobei auf einen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, mehrere selbstständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt (vgl. EuGH, Urteil vom 27.10.05 - C- 41/04).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-291/07

    Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Mehrwertsteuer - Ort des

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Andernfalls gilt die Grundregel des Abschnitts 1 (EuGH-Urteil vom 6. November 2008 - Rs. C- 291/07, UR 2008, 925, Tz. 25).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-429/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Das Urteil des EuGH vom 25. Januar 2001 C-429/97 sei im Streitfall nicht einschlägig.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Leistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH, Urteile vom 25.02.1999/2005, Rs. C-349/96, und vom 21.06.2007 - C 453/05, Beilage zu BFH/NV 2007, 398, 400).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-166/05

    Heger - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerlicher Anknüpfungspunkt -

    Auszug aus FG Sachsen, 11.11.2009 - 1 K 1237/08
    Daraus folgt, dass eine Sonderregelung "nicht als eng auszulegende Ausnahme angesehen werden darf" (EuGH-Urteil vom 7. September 2006 - Rs. C--166/05, UR 2006, 632).
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