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   FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03   

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FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03 (https://dejure.org/2004,20320)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.01.2004 - 5 K 1556/03 (https://dejure.org/2004,20320)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 5 K 1556/03 (https://dejure.org/2004,20320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten gemäß § 1360a Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anwendbarkeit von § 166 Abgabenordnung (AO) auf sonstige Verwaltungsakte; Voraussetzungen für die Gewährung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten im Verfahren wegen Haftung für Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten im Verfahren wegen Haftung für Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.06.1988 - IV B 48/87

    Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03
    Im Steuerrecht hat die Rechtsprechung das Vorliegen einer persönlichen Angelegenheit dann bejaht, wenn der Rechtsstreit eine Personensteuer (vgl. BFH- Beschluss vom 11. April 1988 IV B 182, 86, BFH/NV 1988, 801) oder eine Betriebssteuer betrifft, die an den persönlichen Einsatz der Person des Steuerpflichtigen anknüpft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 1988 IV B 48/87, BFH/NV 1989, 722, und vom 10. Februar 1988 IV B 132/85, BFH/NV 1988, 592).
  • BFH, 10.02.1988 - IV B 132/85

    Hinreichende Aussicht der Rechtsverfolgung auf Erfolg als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03
    Im Steuerrecht hat die Rechtsprechung das Vorliegen einer persönlichen Angelegenheit dann bejaht, wenn der Rechtsstreit eine Personensteuer (vgl. BFH- Beschluss vom 11. April 1988 IV B 182, 86, BFH/NV 1988, 801) oder eine Betriebssteuer betrifft, die an den persönlichen Einsatz der Person des Steuerpflichtigen anknüpft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 1988 IV B 48/87, BFH/NV 1989, 722, und vom 10. Februar 1988 IV B 132/85, BFH/NV 1988, 592).
  • BFH, 20.04.2000 - XI B 11/99

    Beschwerdebegründung gegen ablehnenden PKH-Beschluss

    Auszug aus FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03
    Zur Begründung im Einzelnen wird hierzu zunächst auf den Senatsbeschluss nach § 69 Abs. 3 FGO vom 14.07.2003 verwiesen, mit dem das Gericht aufgrund der auch im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblichen summarischen Prüfung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. April 2000 IX B 11/99, BFH/NV 2001, 165) festgestellt hat, dass hinsichtlich des Haftungsbescheids vom 22.01.2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.05.2003 Rechtmäßigkeitszweifel i. H. v. 58.791,91 EUR der ursprünglichen Haftungssumme i. H. v. 78.941,92 EUR bestanden.
  • BFH, 11.04.1988 - IV B 182/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe, wenn der Antragsteller innerhalb der gesetzten

    Auszug aus FG Sachsen, 12.01.2004 - 5 K 1556/03
    Im Steuerrecht hat die Rechtsprechung das Vorliegen einer persönlichen Angelegenheit dann bejaht, wenn der Rechtsstreit eine Personensteuer (vgl. BFH- Beschluss vom 11. April 1988 IV B 182, 86, BFH/NV 1988, 801) oder eine Betriebssteuer betrifft, die an den persönlichen Einsatz der Person des Steuerpflichtigen anknüpft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 1988 IV B 48/87, BFH/NV 1989, 722, und vom 10. Februar 1988 IV B 132/85, BFH/NV 1988, 592).
  • FG Sachsen, 14.07.2003 - 5 V 738/03

    Geschäftsführerhaftung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Haftung für

    Dagegen hat der Antragsteller am 24.06.2003 Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 5 K 1556/03 geführt wird.
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