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   FG Sachsen, 12.02.2014 - 8 K 1870/12   

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https://dejure.org/2014,13246
FG Sachsen, 12.02.2014 - 8 K 1870/12 (https://dejure.org/2014,13246)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2014 - 8 K 1870/12 (https://dejure.org/2014,13246)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 8 K 1870/12 (https://dejure.org/2014,13246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stundung von Einkommensteuer und einer Einkommensteuervorauszahlung sowie von Solidaritätszuschlägen, Zinsen und Verspätungszuschlägen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 222 S. 1; AO § 5; FGO § 102
    Zahlunfähigkeit für eine Stundungsbedürftigkeit nicht erforderlich Ablehnung eines Stundungsantrags wegen der Nichtvorlage nicht verlangter Nachweise Gefährdung des Steueranspruchs bei der teilweisen Nichtzahlung von Raten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlunfähigkeit für eine Stundungsbedürftigkeit nicht erforderlich - Ablehnung eines Stundungsantrags wegen der Nichtvorlage nicht verlangter Nachweise - Gefährdung des Steueranspruchs bei der teilweisen Nichtzahlung von Raten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stundung eines Steueranspruchs

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 5 K 3830/16

    Stundungsablehnung ermessensfehlerhaft, wenn Kindergeldakten nicht ausgewertet

    Eine Mitwirkungspflichtverletzung schließt eine Stundung im Allgemeinen zudem nur dann aus, wenn sie wesentliche und vorwerfbare Ursache für die unpünktliche Rückzahlung des Kindergeldes ist (vgl. Rüsken in Klein AO § 222 Rn. 28; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12.02.2014 8 K 1870/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 4 KR 2362/14
    Diese unbestimmten Rechtsbegriffe reichen in den Ermessensbereich hinein und bestimmen Inhalt und Grenzen des Ermessens (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. Februar 2014 - 8 K 1870/12 -, in juris; zum Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach der Vorgängervorschrift des § 227 Abgabenordnung, die § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV entspricht: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, in juris).
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