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FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06 (Kg) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von tarifvertraglich vereinbarten Beiträgen eines öffentlichen Arbeitgebers zu einer zusätzlichen Altersversorgung als "Einkünfte und Bezüge" des volljährigen Kindes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von tarifvertraglich vereinbarten Beiträgen eines öffentlichen Arbeitgebers zu einer zusätzlichen Altersversorgung als "Einkünfte und Bezüge" des volljährigen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 31.03.2009 - 5 K 1239/06
- FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06 (Kg)
- BFH, 19.05.2011 - III R 41/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 6 K 278/06
Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung bei Berechnung …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Dies reicht aber noch nicht aus, um die ZV-Umlagen wie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge bei der Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unberücksichtigt zu lassen (a.A. vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. August 2006 Aktenzeichen 6 K 278/06, EFG 2006, 1768 ).Die Revision wird zugelassen, da die Frage, inwieweit bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Beiträge zu einer nicht gesetzlichen Pflichtversicherung zu berücksichtigen sind, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und grundsätzliche Bedeutung hat, vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. August 2006 a.a.O..
- BFH, 16.11.2006 - III R 74/05
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Darin wendet er dieselben Grundsätze an wie in seinen Entscheidungen vom 16. November 2006 III R 74/05, BStBl II 2007, 527 , und vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BStBl II 2007, 530 , wonach Beiträge eines Kindes zur privaten Krankenversicherung nur insoweit nicht in die Bemessungsgröße des Jahresgrenzbetrages einzubeziehen sind, als sie eine Mindestvorsorge für den Krankheitsfall ermöglichen sollen. - BFH, 14.12.2006 - III R 24/06
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Darin wendet er dieselben Grundsätze an wie in seinen Entscheidungen vom 16. November 2006 III R 74/05, BStBl II 2007, 527 , und vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BStBl II 2007, 530 , wonach Beiträge eines Kindes zur privaten Krankenversicherung nur insoweit nicht in die Bemessungsgröße des Jahresgrenzbetrages einzubeziehen sind, als sie eine Mindestvorsorge für den Krankheitsfall ermöglichen sollen.
- BFH, 29.05.2008 - III R 54/06
Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zu einer privaten Rentenversicherung und …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
In diesem Sinne hat auch der BFH in seinem Urteil vom 29. Mai 2008 III R 54/06 BFH/NV 2008, 1821 , entschieden, wonach (freiwillige) Beiträge zu Lebensversicherungen nicht von den Einkünften und Bezügen abzuziehen sind, wenn das Kind - wie im Streitfall - gesetzlich rentenversichert ist. - BFH, 11.12.2001 - VI R 113/99
Kindergeld; vermögenswirksame Leistungen als eigene Einkünfte
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Dabei handelt es sich um besonders geartete Sparleistungen, die Einkommensverwendung darstellen und die bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrages nicht abzuziehen sind, vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. September 2008 10 K 1722/08 in juris, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VI R 113/99, BStBl II 2002, 684 . - BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Sie sind besonders geartete und besonders gesicherte Sparleistungen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BStBl II 2003, 179, unter II.1). - BFH, 26.09.2007 - III R 4/07
Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07, BStBl II 2008, 738 , entschieden. - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Die Versicherungsbeiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sind nicht von S. Einkünften abzuziehen, da der Einkünftebegriff in § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten definiert ist und daher nicht als "zu versteuerndes Einkommen" ausgelegt werden kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 , BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 , B II 2.). - FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
Auszug aus FG Sachsen, 12.05.2009 - 5 K 1239/06
Dabei handelt es sich um besonders geartete Sparleistungen, die Einkommensverwendung darstellen und die bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrages nicht abzuziehen sind, vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. September 2008 10 K 1722/08 in juris, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VI R 113/99, BStBl II 2002, 684 .
- FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1343/06
Minderung der Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um …
Hieraus folgt aber nicht, dass eine zusätzliche tarifliche Altersversorgung aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen selbst dann bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG zu berücksichtigen ist, wenn sich das Kind den Beitragszahlungen nicht entziehen kann (a.A.: Sächsisches Finanzgerichts vom 12. Mai 2009 5 K 1239/06 Kg, juris).